Beratungsleistung zur Projektinitiierung für die Sanierung des Funkhauses Köln von Deutschlandradio Referenznummer der Bekanntmachung: E40/2021/001LFK-DR
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20149
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 0
Fax: +49 0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ndr.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Beratungsleistung zur Projektinitiierung für die Sanierung des Funkhauses Köln von Deutschlandradio
Das Funkhaus Köln wurde 1974 bis 1979 errichtet und 1979 in Betrieb genommen. Es weist altersbedingt eine Vielzahl an Mängeln und Schäden auf, die im Rahmen einer umfassenden Sanierung zu beseitigen sind. Die Meisten der gebäudetechnischen Anlagen erreichen mittelfristig das Ende ihrer üblichen Nutzungsdauer. Hinzu kommen besondere Anforderungen auf Grund von verbauten Schadstoffen sowie die mit der Gebäudekonstruktion ("Hängehochhaus") verbundenen statischen Besonderheiten. Der Gebäudekomplex des Funkhauses Köln besteht aus einem Hängehochhaus, bei dem die tragende Konstruktion über ein außenliegendes Stahl-Hängesystem ausgeführt wurde, und einem Flachbau, der den Kern des Hochhauses umschließt. An den Flachbau ist der Kammermusiksaal angeschlossen.
Deutschlandradio Köln Raderberggürtel 40 50968 Köln
Allgemein
- Die BGF des Funkhauses beträgt etwa 38.000 m2
- Insgesamt verfügt das Funkhaus über ca. 360 Parkplätze, verteilt auf die Parkdeckebene, Außenfläche und Vorplatte
Flachbau
- Sieben Geschosse (4. UG bis 2. OG) als Massivbau, der nahe den Außenwänden und im Bereich des Hängehochhauses teilweise mit einem Stahlbetonskelett ergänzt ist
- In den Untergeschossen sind Technik- (Heizzentrale, Klimazentrale) und Lagerflächen untergebracht
- Im 1. UG befinden sich außerdem Parkplätze und eine Halle für die Übertragungswagen
- Im Erdgeschoss sind unter anderem der Empfangsbereich, die Kantine, das Archiv, Büroachsen sowie der Kammermusiksaal untergebracht
- Im 1. und 2. OG befinden sich Studios und die zugehörigen Regie- und Redaktionsräume
- Der akustisch hervorragende Kammermusiksaal im Erdgeschoss verfügt über 418 Sitzplätze oder ca. 700 Stehplätze. Daran angeschlossen liegen Regie- und Schnitträume sowie "Multifunktionsstudios"
Hängehochhaus
- 19 Geschosse (6. bis 24. OG)
- Hauptsächlich Büro- und Konferenzräume, die durch Sanitär-, Lager- und Technikflächen ergänzt werden
- Das 3. bis 5. OG dient hauptsächlich der vertikalen Erschließung des Hochhauses
- Ausführung als Sonderkonstruktion, realisiert als Hängesystem, bestehend aus einem Stahlskelettbau mit einer Elementfassade. Über dem Flachdach ist die betonummantelte Spannstahlkonstruktion sichtbar, die als Aufhängung für das Hochhaus dient.
Die Komplexität der Sanierung des Funkhauses Köln im laufenden Betrieb erfordert eine umfangreiche Vorbereitung und Beratung. Die Beratungsleistungen sollen unterstützend für den Bauherrn extern erbracht werden. Die nachfolgend beschriebenen Inhalte sind Gegenstand der zu erbringenden Einzelleistungen innerhalb des in der Präambel beschriebenen Kontexts.
Für die Sanierung des Funkhauses liegt ein Sanierungskonzept mit aktuell fünf Maßnahmenpaketen vor.
Durch die Umsetzung des Sanierungskonzepts sollen altersbedingte Risiken im Betrieb vermieden werden. Folgende Maßnahmenpakete sind zu berücksichtigen:
1. Gebäudetechnische Sanierung
2. Bauliche und konstruktive Sanierung
3. Energetische Sanierung
4. Brandschutztechnische Sanierung
5. Schadstoffsanierung
Erste Stufe des Vergabeverfahrens ist ein öffentlicher Teilnahmewettbewerb, um Unternehmen auszuwählen, die über vergleichbare Erfahrungen der beschriebenen Aufgabe verfügen. Weisen mehr Bewerber die entsprechenden Qualifikationen nach, entscheidet das Los.
Die Bewerber müssen folgende Nachweise und Erklärungen enthalten.
(1) Bewerbungsbogen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet
(2) Nachweis der Erfahrung durch Vorlage drei vergleichbarer Referenzprojekte (Anforderung Mindestreferenzen beachten)
(3) Bestätigung der formalen Anforderungen zum Mindestlohn, Ausschlusskriterien gem. §132, 124 GWB etc. gem. Formblatt.
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, erfolgt wie folgt:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige und/oder nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderungen von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Anschließend werden die drei geforderten Referenzen wie folgt bewertet:
Bei allen Referenzen gelten die genannten Kriterien Nr.1 bis Nr. 5. Die höchstens zu erreichende Gesamtpunktzahl pro Referenz beträgt gemäß Wertungstabelle 30 Punkte. Somit kann ein Bieter im Teilnahmewettbewerb maximal 90 Punkte erreichen. Bei den möglichen Punkten wurde bereits eine Gewichtung der einzelnen Kriterien hinterlegt. So hat die Entwicklung von Projektinitiierungen einen höheren Stellenwert als die anderen Kriterien.
Nr.1 | Entwicklung von Projektinitiierungen bei ähnlicher Immobilienklasse
Im Referenzprojekt wurde die Projektinitiierung von Projekten der Immobilienklasse (Rundfunk, Medienhäuser, etc) entwickelt 10 Punkte
Im Referenzprojekt wurde die Projektinitiierung von Projekten der Immobilienklasse (Büro, Verwaltung) entwickelt 6 Punkte
Im Referenzprojekt wurde die Projektinitiierung von Projekten aller anderen Immobilienklassen entwickelt. 2 Punkte
Nr.2 | Beratung öffentlicher Auftraggeber
Im Referenzprojekt wurde ein öffentlicher Auftraggeber beraten 5 Punkte
Im Referenzprojekt wurde ein privater Auftraggeber beraten 0 Punkte
Nr.3 | Gebäudezertifizierung
Gebäudezertifizierung öffentliches Bauwerk beim Referenzprojekt 5 Punkte
Gebäudezertifizierung von Bauwerken beim Referenzprojekt 3 Punkte
Keine Gebäudezertifizierung beim Referenzprojekt 0 Punkte
Nr.4 | Sanierung/Umbau/Neubau
Das Referenzprojekt ist eine Sanierung 5 Punkte
Das Referenzprojekt ist ein Umbau/eine Erweiterung 3 Punkte
Das Referenzprojekt ist ein Neubau 1 Punkt
Nr.5 | Baukosten
"Die Baukosten des Referenzprojektes (KG 300+400) liegen über 80 Mio. EUR" 5 Punkte
"Die Baukosten des Referenzprojektes (KG 300+400) liegt zwischen 40 und 80 Mio. EUR" 3 Punkte
"Die Baukosten des Referenzprojektes (KG 300+400) liegt unter 40 Mio. EUR" 1 Punkt
Zu allen Referenzen ist ein formloses Schreiben des Auftraggebers beizulegen, der die wirtschaftliche und termingerechte Erbringung der Leistungen kurzfristig bestätigen kann.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist bei einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nicht abweichend geregelt sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Es wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe hingewiesen. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB sowie zum Mindestlohn gem. Formblatt vorzulegen.
Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister. Der Auszug darf nicht älter als sechs Monate sein (Stichtag: Einsendeschluss der Teilnahmeanträge).
(1) Eigenerklärung über den Jahresumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren (2020, 2019, 2018)
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von jeweils mind.5 Mio EUR für Personen-, Sach- sowie Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen.
Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.
Es sind zwei Mindestreferenzen nachzuweisen, die den Anforderungen a oder b entsprechen.
(a) Im Referenzprojekt wurde die Projektinitiierung von Projekten der Immobilienklasse (Büro, Verwaltung) entwickelt.
Die Baukosten des Referenzprojektes (KG 300+400) liegen über 30 Mio.
Fertigstellung (Abnahme) muss in den letzten 10 Jahren (Stichtag: 01.10.2011) erfolgt sein.
(b) Im Referenzprojekt wurde die Projektinitiierung von Projekten der Immobilienklasse (Rundfunk, Medienhäuser, etc.) entwickelt
Die Baukosten des Referenzprojektes (KG 300+400) liegen über 30 Mio.
Fertigstellung (Abnahme) muss in den letzten 10 Jahren (Stichtag: 01.10.2011) erfolgt sein.
Zu allen Referenzen ist ein formloses Schreiben des Auftraggebers beizulegen, der die wirtschaftliche und termingerechte Erbringung der Leistung kurzfristig bestätigen kann.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Die Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle sowie Beantwortung von Fragen zu diesem Verfahren erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Postfach auf der Vergabeplattform nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind.
(2) Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen sollten bis spätestens 8 Tage vor Abgabefrist über das Vergabeportal übersendet werden. Der Auftraggeber behält sich vor, danach eingehende Anfragen nicht mehr zu beantworten. Fragen zu dem Vergabeverfahren werden wegen der Gleichbehandlung der Bewerber nur in Textform und anonymisiert beantwortet.
3) Für die Bewerbung sind die hierfür zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden, die über das Vergabeportal abgerufen werden können.
(4) Teilnahmeanträge sind über das Vergabeportal im entsprechenden Projektraum über das Bewerbertool einzureichen. Auf andere Art übermittelte Teilnahmeanträge sind nicht zulässig und werden nicht berücksichtigt.
(5) Der Bewerber hat sich rechtzeitig mit der Funktion der Vergabeplattform zur Abgabe von Teilnahmeanträgen vertraut zu machen. Im Falle von Störungen der Vergabeplattform hat sich der Bieter an den Support des Plattformbetreibers zu wenden und parallel dazu den Auftraggeber zu informieren.
(6) Soweit vom Bieter auszufüllende Bestandteile der Vergabeunterlagen mit Unterschrift und Firmenstempel zu versehen sind, gilt bei elektronischer Angebotsabgabe in Textform folgendes: Anstelle von Originalunterschrift und Firmenstempel ist nur der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, anzugeben. Dies kann auch durch eine eingescannte Unterschrift erfolgen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6FYY6M
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
- das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer(§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/