Signalbelieferung mit Triple-Play-Diensten TV, Internet, Telefonie im Bestand der Gewobag Referenznummer der Bekanntmachung: 138-21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10559
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Signalbelieferung mit Triple-Play-Diensten TV, Internet, Telefonie im Bestand der Gewobag
Der Auftraggeber wird für den Großteil seines Wohnungsbestandes mit insgesamt ca. 63.000 Mieteinheiten, verteilt in Berlin, die Signalbelieferung mit Triple-Play-Diensten (TV, Internet, Telefonie) auf 10 Jahre neu vergeben. Die Hausverteilnetze dieses Bestandes befinden sich bereits heute in einem technischen Zustand, der die bidirektionale Übertragung von Triple-Play-Diensten weitgehend ermöglicht. Das Kabelnetz der Netzebene 4 (NE 4) des Bestandes befindet sich bei Vertragsbeginn überwiegend im direkten Eigentum der Gewobag. Die zu erbringenden Leistungen betreffen die Errichtung von FTTB-Campusnetzen sowie die teilweise Modernisierung der koaxialen Breitbandkabelnetze der NE 4, partiell FTTH, die TV-Signallieferung an die Endkunden einschließlich der Versorgung mit Zusatzdiensten unter Netznutzung, Service und Wartung der Netzebene 4a sowie der Netzebene 4b sowie der Pacht dieser Netze.
Los 1
Berlin
Der Auftraggeber wird für den Großteil seines Wohnungsbestandes mit insgesamt ca. 63.000 Mieteinheiten, verteilt in Berlin, die Signalbelieferung mit Triple-Play-Diensten (TV, Internet, Telefonie) auf 10 Jahre neu vergeben, wobei die Vergabe in drei voneinander getrennten Losen erfolgt. Die Hausverteilnetze dieses Bestandes befinden sich bereits heute in einem technischen Zustand, der die bidirektionale Übertragung von Triple-Play-Diensten weitgehend ermöglicht. Die Hausverteilnetze des Bestandes (Netzebene 4b) befinden sich bei Vertragsbeginn überwiegend im direkten Eigentum der Gewobag. Die zu erbringenden Leistungen betreffen die Errichtung von FTTB-Campusnetzen (Netzebene 4a) sowie die teilweise Modernisierung der koaxialen Breitbandkabelnetze der Netzebene 4a, partiell FTTH, die TV-Signallieferung an die Endkunden einschließlich der Versorgung mit Zusatzdiensten (Pay-TV, Internet, Telefonie) unter Netznutzung, Service und Wartung der Netzebene 4a sowie der Netzebene 4b sowie der Pacht dieser Netze.
Nach Signalaufschaltung wird eine Neustrukturierung und technische Aufrüstung der Hausverteilnetze (NE 4b) nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen durchgeführt. Die FTTB-Campusnetze (Netzebene 4a) zu den Immobilienobjekten sind durch den Bieter zu Eigentum der Gewobag zu errichten und entsprechend den Vorgaben der Gewobag als Netzeigentümer vom Bieter, ausgehend von zentralen Konzentrationspunkten (HUBs) bis zu den Glasfaserabschlusspunkten in den Gebäuden, zwingend als Glasfasernetz in PtP-Struktur zu konfigurieren. Die HUBs befinden sich in Gewobag-Objekten. Über Glasfaser-Netzverteilpunkte (NVt) wird nachfolgend auf die Objekte der Gewobag verteilt. Einzelne außerhalb der FTTB-Campusnetze liegende Bestände müssen durch den zukünftigen Netzbetreiber über eigene Strukturen versorgt werden. Auf den Zuführungs- und Hausverteilnetzen sind die steigenden Anforderungen an Bandbreiten beim Endkunden über die gesamte Vertragslaufzeit nachweislich durch den Bieter zu gewährleisten.
Der Auftragnehmer soll verpflichtet werden, dritten Telekommunikationsdiensteanbietern den Zugang zu den ihm zur Nutzung zur Verfügung gestellten Netzen der NE 4a und NE 4b im Rahmen eines Open-Access-Konzepts zu gewähren. Das Open-Access-Konzept wird im Rahmen des Verhandlungsverfahrens auf Basis der Ergebnisse der Bietergespräche final entwickelt.
Es gibt keine Kriterien
Aufgrund von Kritischer Infrastruktur, stellt die Gewobag im Teilnahmewettbewerb keine Dokumente zur Verfügung. Mit der Angebotsaufforderung wird den im Teilnahmewettbewerb als geeigneten Bietern alle erforderlichen Dokumente zur Verfügung gestellt.
Los 2
Berlin
Der Auftraggeber wird für den Großteil seines Wohnungsbestandes mit insgesamt ca. 63.000 Mieteinheiten, verteilt in Berlin, die Signalbelieferung mit Triple-Play-Diensten (TV, Internet, Telefonie) auf 10 Jahre neu vergeben, wobei die Vergabe in drei voneinander getrennten Losen erfolgt. Die Hausverteilnetze dieses Bestandes befinden sich bereits heute in einem technischen Zustand, der die bidirektionale Übertragung von Triple-Play-Diensten weitgehend ermöglicht. Die Hausverteilnetze des Bestandes (Netzebene 4b) befinden sich bei Vertragsbeginn überwiegend im direkten Eigentum der Gewobag. Die zu erbringenden Leistungen betreffen die Errichtung von FTTB-Campusnetzen (Netzebene 4a) sowie die teilweise Modernisierung der koaxialen Breitbandkabelnetze der Netzebene 4a, partiell FTTH, die TV-Signallieferung an die Endkunden einschließlich der Versorgung mit Zusatzdiensten (Pay-TV, Internet, Telefonie) unter Netznutzung, Service und Wartung der Netzebene 4a sowie der Netzebene 4b sowie der Pacht dieser Netze.
Nach Signalaufschaltung wird eine Neustrukturierung und technische Aufrüstung der Hausverteilnetze (NE 4b) nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen durchgeführt. Die FTTB-Campusnetze (Netzebene 4a) zu den Immobilienobjekten sind durch den Bieter zu Eigentum der Gewobag zu errichten und entsprechend den Vorgaben der Gewobag als Netzeigentümer vom Bieter, ausgehend von zentralen Konzentrationspunkten (HUBs) bis zu den Glasfaserabschlusspunkten in den Gebäuden, zwingend als Glasfasernetz in PtP-Struktur zu konfigurieren. Die HUBs befinden sich in Gewobag-Objekten. Über Glasfaser-Netzverteilpunkte (NVt) wird nachfolgend auf die Objekte der Gewobag verteilt. Einzelne außerhalb der FTTB-Campusnetze liegende Bestände müssen durch den zukünftigen Netzbetreiber über eigene Strukturen versorgt werden. Auf den Zuführungs- und Hausverteilnetzen sind die steigenden Anforderungen an Bandbreiten beim Endkunden über die gesamte Vertragslaufzeit nachweislich durch den Bieter zu gewährleisten.
Der Auftragnehmer soll verpflichtet werden, dritten Telekommunikationsdiensteanbietern den Zugang zu den ihm zur Nutzung zur Verfügung gestellten Netzen der NE 4a und NE 4b im Rahmen eines Open-Access-Konzepts zu gewähren. Das Open-Access-Konzept wird im Rahmen des Verhandlungsverfahrens auf Basis der Ergebnisse der Bietergespräche final entwickelt.
Es gibt eine Kriterien
Aufgrund von Kritischer Infrastruktur, stellt die Gewobag im Teilnahmewettbewerb keine Dokumente zur Verfügung. Mit der Angebotsaufforderung wird den im Teilnahmewettbewerb als geeigneten Bietern alle erforderlichen Dokumente zur Verfügung gestellt.
Los 3
Berlin
Der Auftraggeber wird für den Großteil seines Wohnungsbestandes mit insgesamt ca. 63.000 Mieteinheiten, verteilt in Berlin, die Signalbelieferung mit Triple-Play-Diensten (TV, Internet, Telefonie) auf 10 Jahre neu vergeben, wobei die Vergabe in drei voneinander getrennten Losen erfolgt. Die Hausverteilnetze dieses Bestandes befinden sich bereits heute in einem technischen Zustand, der die bidirektionale Übertragung von Triple-Play-Diensten weitgehend ermöglicht. Die Hausverteilnetze des Bestandes (Netzebene 4b) befinden sich bei Vertragsbeginn überwiegend im direkten Eigentum der Gewobag. Die zu erbringenden Leistungen betreffen die Errichtung von FTTB-Campusnetzen (Netzebene 4a) sowie die teilweise Modernisierung der koaxialen Breitbandkabelnetze der Netzebene 4a, partiell FTTH, die TV-Signallieferung an die Endkunden einschließlich der Versorgung mit Zusatzdiensten (Pay-TV, Internet, Telefonie) unter Netznutzung, Service und Wartung der Netzebene 4a sowie der Netzebene 4b sowie der Pacht dieser Netze.
Nach Signalaufschaltung wird eine Neustrukturierung und technische Aufrüstung der Hausverteilnetze (NE 4b) nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen durchgeführt. Die FTTB-Campusnetze (Netzebene 4a) zu den Immobilienobjekten sind durch den Bieter zu Eigentum der Gewobag zu errichten und entsprechend den Vorgaben der Gewobag als Netzeigentümer vom Bieter, ausgehend von zentralen Konzentrationspunkten (HUBs) bis zu den Glasfaserabschlusspunkten in den Gebäuden, zwingend als Glasfasernetz in PtP-Struktur zu konfigurieren. Die HUBs befinden sich in Gewobag-Objekten. Über Glasfaser-Netzverteilpunkte (NVt) wird nachfolgend auf die Objekte der Gewobag verteilt. Einzelne außerhalb der FTTB-Campusnetze liegende Bestände müssen durch den zukünftigen Netzbetreiber über eigene Strukturen versorgt werden. Auf den Zuführungs- und Hausverteilnetzen sind die steigenden Anforderungen an Bandbreiten beim Endkunden über die gesamte Vertragslaufzeit nachweislich durch den Bieter zu gewährleisten.
Der Auftragnehmer soll verpflichtet werden, dritten Telekommunikationsdiensteanbietern den Zugang zu den ihm zur Nutzung zur Verfügung gestellten Netzen der NE 4a und NE 4b im Rahmen eines Open-Access-Konzepts zu gewähren. Das Open-Access-Konzept wird im Rahmen des Verhandlungsverfahrens auf Basis der Ergebnisse der Bietergespräche final entwickelt.
Es gibt keine Kriterien
Aufgrund von Kritischer Infrastruktur, stellt die Gewobag im Teilnahmewettbewerb keine Dokumente zur Verfügung. Mit der Angebotsaufforderung wird den im Teilnahmewettbewerb als geeigneten Bietern alle erforderlichen Dokumente zur Verfügung gestellt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Aktueller Handelsregisterauszug, nicht älter als 6 Monate nach Veröttentlichung dieser Bekanntmachung
• Eigenerklärung über die Umsätze des Bewerbers in den letzten drei Geschäftsjahren mit Leistungen, die mit den zu erbringenden Leistungen in diesem Ausschreibungsverfahren vergleichbar sind (Errichtung und Betrieb von NGA-Breitbandnetzen einschließlich Einnahmen aus Zurverfügungstellung der Netze an Dritte sowie Telekommunikationsdienstleistungen gegenüber Endkunden und/oder Wohnungsbaugesellschaften). Die Vergabestelle behält sich vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen. Bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen können die Umsätze in voller Höhe für den Erwerber angegeben werden.
• Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. [5 Mio. EUR].*
- Die Vergabestelle fordert als vergaberechtliche Mindestbedingung (Mindeststandards) einen Mindestumsatz in den drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren von zusammen (kumuliert) insgesamt mindestens 4,5 Mio. € aus Leistungen im Bereich Errichtung und Betrieb von NGA-Breitbandnetzen sowie Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen gegenüber Endkunden und/oder Wohnungsbaugesellschaften. Bei Bietergemeinschaften kann dieser Umsatz insgesamt, also durch Addition der einzelnen Umsätze der verschiedenen Bewerber, nachgewiesen werden.
1. Angaben zur Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren über NGA-Breitbandnetze angeschlossenen Anzahl an WE/Endkunden (Stand jeweils am Ende des Geschäftsjahrs).
Die Erläuterungen sind für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft einzeln abzugeben.
2. Angaben zur Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit TV-Diensten versorgten Endkunden bzw. WE (Stand jeweils am Ende des Geschäftsjahrs).
• Die Angaben sind für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft einzeln abzugeben. Sofern sich der Bewerber für einzelne Leistungserbringungen der Dienste eines Subunternehmers bedient, können die Anzahl der vom Subunternehmer jeweils angeschlossenen WE/Endkunden bzw. mit TV-Diensten versorgten Endkunden herangezogen werden.
• Die Vergabestelle fordert als vergaberechtliche Mindestbedingung (Mindeststandards) mindestens [5.000] innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre über NGA-Breitbandnetze gleichzeitig angeschlossene WE/Endkunden sowie mindestens [5.000] innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre mit TV-Diensten gleichzeitig versorgte Endkunden/WE (bitte für beide Angaben jeweils getrennt höchste Anzahl angeben, die während der letzten drei Geschäftsjahre innerhalb eines Monats erreicht wurde. Die relevanten Monate können für beide Angaben voneinander abweichen). Bei Bietergemeinschaften ist es ausreichend, dass ein Mitglied der Bietergemeinschaft die jeweilige Mindestbedingung erfüllt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Aufgrund von Kritischer Infrastruktur, stellt die Gewobag im Teilnahmewettbewerb keine Dokumente zur Verfügung. Mit der Angebotsaufforderung wird den im Teilnahmewettbewerb als geeigneten Bietern alle erforderlichen Dokumente zur Verfügung gestellt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis um
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nah
Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag
ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen
Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn
der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes
gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines
geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung
einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit
nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von
30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und
Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des
Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend
gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10559
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]