Ertüchtigung der DAkkS im Rahmen des Projekts "Akkreditierungsportal der DAkkS" Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-165-FIS
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dakks.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ertüchtigung der DAkkS im Rahmen des Projekts "Akkreditierungsportal der DAkkS"
Ertüchtigung der DAkkS im Rahmen des Projekts "Akkreditierungsportal der DAkkS"
Der Gegenstand des Auftrages ist die Ertüchtigung der DAkkS durch einen externen Dienstleister im Rahmen der Vorbereitung auf die agile Entwicklung des "Akkreditierungsportal der DAkkS" sowie die Begleitung der Entwicklung durch die Bereitstellung von Beratern und Qualitätssicherungsmaßnahmen.
Die DAkkS behält sich das Recht vor, zu den vereinbarten Preisen während der Vertragslaufzeit zusätzliche Personentage optional zu beauftragen. Für weitere Informationen siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
2. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §123 und §124 GWB
Geforderte Nachweise bzw. Erklärungen - (siehe Anlage 12 Angebotsformblatt)
1. Darstellung des Netto-Jahresumsatzes im Bereich Softwareentwicklung der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
2. Versicherung der Haftungshöchstsumme: Betriebshaftpflichtversicherung und
Vermögenschadenshaftpflichtversicherung
1. Druchschnittlicher Netto-Jahresumsatz für Leistungen im Bereich Softwareentwicklung der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre von mindestens [Betrag gelöscht] EUR.
2. - eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens 2 Mio. EUR pauschal für Personen- und Sachschäden pro Schadensfall, mind. 2-fach maximiert pro Versicherungsjahr, sowie
- eine Vermögenschadenshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens 1 Mio. EUR für Vermögensschäden pro Schadensfall, mind. 2-fach maximiert pro Versicherungsjahr, (diese kann auch Teil der Betriebshaftpflichtversicherung sein, sofern sich die Vermögensschäden nicht auf Personen- oder Sachschäden in Folge beziehen) abgedeckt sind, die im Rahmen und Umfang marktüblichen deutschen Industriehaftpflichtversicherungen oder vergleichbaren Versicherungen aus einem Mitgliedsstaat der EU entsprechen.
Ein Nachweis kann der ausschreibenden Stelle auf Verlangen vorgelegt werden bzw. wenn solch eine Versicherung noch nicht besteht, wird die Bestätigung eines Versicherers vorgelegt, dass im Falle eines Vertragsabschlusses eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
Der Versicherungsschutz wird für die gesamte Vertragslaufzeit aufrechterhalten.
1. In Art und Umfang mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzprojekte - mit folgenden Angaben:
- Name der Referenz
- Referenznehmer
- Referenzgeber
- Branche
- Ansprechpartner des Referenzgebers
- Projektlaufzeit
- Auftragswert
- Rolle des Unternehmens
- Beschreibung der erbrachten Leistungen
- Anzahl Projektmitarbeiter
2. Anzahl festangestellter Fachkräfte bzw. qualifizierter Mitarbeiter
1. Mindestens drei in Art und Umfang mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzprojekte. Ein mit dem Auftragsgegenstand vergleichbares Referenzprojekt liegt vor, wenn
- in alle Projekten eine agile Softwareentwicklung erfolgte bzw. unterstützt wurde
- in mindestens zwei Projekten ein Auftraggeber im Rahmen der Vorbereitung auf eine agile Softwareentwicklung ertüchtigt wurde, davon in einem Projekt ein öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 GWB
- in mindestens einem Projekt der Auftragswert mindestens [Betrag gelöscht] EUR, in allen anderen Projekten mindestens [Betrag gelöscht] EUR betrug und
- das Ende der Projektlaufzeit nicht mehr als 3 Jahre zurückliegt bzw. das noch laufende Projekt seit mindestens 6 Monaten läuft. Als Stichtag gilt das Veröffentlichungsdatum dieser Ausschreibung.
2. Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren von mindestens 10.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Teilnahme der Bieter am Eröffnungstermin ist nicht gestattet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation im Rahmen des gesamten Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich elektronisch über das
Deutsche Vergabeportal https://www.dtvp.de/.
Mit dem Angebot ist vom Bieter eine Unternehmensdarstellung einzureichen. In dieser sind das
Unternehmen/die Bietergemeinschaft darzustellen und das Leistungsspektrum des Unternehmens/der
Bietergemeinschaft zu erläutern.
Bei Bietergemeinschaften und beteiligten Unternehmen müssen alle Beteiligungsverhältnisse und
Verbindungen und die vorgesehene Aufgabenteilung der beteiligten Unternehmen beschrieben werden.
Darüber hinaus sind Anzahl und Orte der Niederlassungen aller beteiligten Unternehmen in Deutschland
anzugeben.
Weitere geforderte Erklärungen im Angebotsformblatt:
- Erklärung zur Verwendung der Vergabeunterlagen
- Erklärung über unveränderte Vergabeunterlagen
- Erklärung über die Kostenfreiheit des Angebots
- Erklärung über nicht erfolgte wettbewerbsbeschränkende Abreden
- Personenbezogene Daten
- Auftragsverarbeitungsvereinbarung
- Erklärung über Generalunternehmerschaft/Beauftragung von Unterauftragnehmern
- Erklärung über Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter
- Beachtung der Verordnung PR Nr. 30/53
Hinweis: Die Auftraggeberin kann jederzeit zusätzlich Auskünfte des Gewerbezentralregisters nach § 150a der Gewerbeordnung (GewO) in der aktuell gültigen Fassung anfordern bzw. bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000,- Euro muss die Auftraggeberin für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO einholen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMCR4DP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).