Entsorgung und Verwertung von Sonderabfällen Referenznummer der Bekanntmachung: OV-108-21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20246
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uke.de
Adresse des Beschafferprofils: www.dtvp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entsorgung und Verwertung von Sonderabfällen
Verwertung und Entsorgung von Sonderabfällen aus Klinken und Laboren einschließlich logistischer Dienstleistungen.
UKE Martinistr. 52 20246 Hamburg - Zentrum für Molekulare Neurobiologie, Martinistraße 85, 20251 Hamburg
- Labor Lottestraße 55 und 59, 22529 Hamburg
- School of Lifescience, Schnackenburgallee 114, 22525 Hamburg
- Akademie für Bildung und Karriere, Kollaustraße 67-69, 22529 Hamburg
- Bethanienhöfe, Martinistraße 41, 20251 Hamburg
- Büros Christoph-Probst-Weg 2-4, 20251 Hamburg
- ABK Schulungszentrum Alster City, Osterbekstraße 90c Eingang C, 4. Stock, 22083 Hamburg
- BN Ambulanz, Bernhard-Nocht-Strasse 74, 20359 Hamburg
Das "Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf" (UKE) beabsichtigt die Verwertung / Entsorgung von Sonderabfällen einschließlich logistischer Dienstleistungen an einen leistungsfähigen Fach-betrieb zu vergeben. Hierbei ist den hohen Anforderungen eines Klinikums flexibel gerecht zu werden. Nur eine zeitnahe und fachgerechte Abholung kann den hohen Ansprüchen der Abfallentsorgung gerecht werden.
Die folgenden Abfallarten gem. Abfallschlüsselnummern finden hier Anwendung:
- Elektronikschrott (ElektroG) AVV 16 02 13* / 20 01 35*
- Leuchtstoff- und Energiesparleuchten AVV 20 01 21*
- FCKW-haltige Kühlschränke AVV 20 01 23*
- Ölhaltige Betriebsmittel AVV 15 02 02*
- Laborchemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen AVV 16 05 06*
- gebrauchte anorg. Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen AVV 16 05 07*
- gebrauchte org. Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen AVV 16 05 08*
- Chemikalienabfälle AVV 18 01 06*
- Lösemittel AVV 20 01 13*
- Säuren AVV 20 01 14*
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Entsorgung Sonderabfall
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 21107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.karl-meyer-hh.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YLPR4HH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.