S-Bahn Rhein-Neckar, 2. Baustufe – Strecke Mannheim - Karlsruhe, Hst Mannheim-Neckarau; Objekt- und Fachplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI34662
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
S-Bahn Rhein-Neckar, 2. Baustufe – Strecke Mannheim - Karlsruhe, Hst Mannheim-Neckarau; Objekt- und Fachplanung
Karlsruhe
S-Bahn Rhein-Neckar, 2. Baustufe – Strecke Mannheim - Karlsruhe, Hst Mannheim-Neckarau; Lph 3 und 4 jeweils für die Objektplanung Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung, Fachplanung OLA und LST, optional jeweils Lph 6 bis 7 Objektplanung Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke, Technische Ausrüstung, Fachplanung OLA und LST
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
S-Bahn Rhein-Neckar, 2. Baustufe – Strecke Mannheim - Karlsruhe, Hst Mannheim-Neckarau; Objekt- und Fachplanung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Karlsruhe
S-Bahn Rhein-Neckar, 2. Baustufe – Strecke Mannheim - Karlsruhe, Hst Mannheim-Neckarau; Lph 3 und 4 jeweils für die Objektplanung Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung, Fachplanung OLA und LST, optional jeweils Lph 6 bis 7 Objektplanung Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke, Technische Ausrüstung, Fachplanung OLA und LST
LÄA 05: Aufgrund der Auswirkungen des Projekt auf die umliegenden Nutzungen hat sich im Zuge der Schalltechnischen Berechnung herausgestellt, dass eine weitere Schallschutzwand erforderlich wird.
Aufgrund der Auswirkungen des Projekt auf die umliegenden Nutzungen hat sich im Zuge der
schalltechnischen Berechnung herausgestellt, dass eine wieter Schallschutzwand erforderlich wird.
Der Umstand war zum Ausschreibungsbeginn nicht vorhersehbar, da er erst im Zuge die Schallberechnungen sichtbar wurde.
er AN wurde über eine EU-Ausschreibung als wirtschaftlichster Bieter ermittelt. Eine Leistungserbringung durch eine Drittfirma wäre mangels Projektvorkenntnis und der dadurch erforderlichen, zusätzlichen Einarbeitungsphase sowie deszusätzlichen Koordnatioonsaufwands aufgrund er Verzahnung mit den bereits vergebene Projektteilen zwangsläufig unwirtschaftlicher. Ungeachtet dessen wäre dies für den AG auch terminlich nachteilig.