FIA Mobile App-Erstellungs-Betrieb- und Weiterentwicklungsvertrag Referenznummer der Bekanntmachung: FEM2-0026-2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
FIA Mobile App-Erstellungs-Betrieb- und Weiterentwicklungsvertrag
FIA Mobile App-Erstellungs-Betrieb- und Weiterentwicklungsvertrag
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) sind ein modernes Dienstleistungsunternehmen, das sich mit innovativen Strategien den Herausforderungen der Zukunft stellt. Netzdichte und Qualität des Berliner Nahverkehrs sind im internationalen Vergleich auf hohem Niveau und erreichen mit dem jüngst eingeführten durchgehenden U-Bahn-Nachtverkehr sogar einen Spitzenplatz. Unsere Kunden profitieren von unserer langjährigen Erfahrung als größter kommunaler Ver-kehrsbetrieb Deutschlands. Rund 15.300 Mitarbeiter sorgen dafür, dass die Berliner und ihre Gäste in Bewegung bleiben. Mit U-Bahn, Bus und Straßenbahn sowie unseren Fähren können die Nutzer der BVG aus einem vielfältigen Angebot schöpfen. Im Berufsverkehr bringt die BVG Hunderttausende Berliner zur Arbeit und wieder nach Hause. Touristen können mit unseren Linien die Stadt erkunden und Nachtschwärmer kommen mit unserem 24-Stunden-Angebot sicher nach Hause. 2019 stellte die BVG einen Rekord von 1.126 Millionen Fahrgästen auf, das sind mehr als 3 Millionen Fahr-ten pro Tag. Die Fahrinfo App ist eine der erfolgreichsten Apps im deutschen ÖPNV. Mit insgesamt ca. 5 Millionen Downloads hat sie über 700.000 aktive Nutzer. Pro Monat werden ca. 75 Millionen Routen-Anfragen verarbeitet und über 500 Millionen Routen-Empfehlungen berechnet. Beim App Award 2020 der Deutschen Gesellschaft für Verbraucherstudien konnte die Fahrinfo App in der Branche "KFZ & Mobilität" im Bereich "ÖPNV" den 1. Platz belegen. Die BVG betreibt u.a. die beiden Apps Fahrinfo App und Ticket App, über die Fahrgäste Fahr-scheine erwerben können. Weiterhin ist derzeit ein Fahrscheinkauf über die Jelbi App möglich. Die App "Fahrinfo" bietet Smartphone-Nutzern mit den Betriebssystemen Android und iOS (Apple) sowohl Fahrplanauskunftsfunktionen als auch den integrierten Ticketkauf an. Das Mo-biltelefon kann somit als Fahrschein eingesetzt werden und informiert über Fahrverbindungen unter Berücksichtigung der aktuellen Verkehrslage u.a. auch durch eine Live-Navigation-Funk-tion. Standorte verfügbarer MSPs wie Carsharing-Fahrzeuge sowie Bike- und Rollersharing aber auch e-Tretroller werden zukünftig als Mobilitätsvergleich (Multimodal und Intermodal) als Ge-genüberstellung zum ÖPNV-Routing berechnet und dargestellt sowie auf einer interaktiven Umgebungsansicht (Karte) angezeigt. Bei Auswahl werden diese per DeepLink zur Jelbi App weitergeleitet um dort dann reserviert und gebucht zu werden. Google Play Store (Android) https://play.google.com/store/apps/details?id=de.eos.uptrade.android.fahrinfo.berlin&hl=de Apple App Store (iOS) https://apps.apple.com/de/app/bvg-fahrinfo-plus-berlin/id284971745 Die "Ticket App" - ebenfalls für Android und iOS verfügbar - bietet den Komfort mit nur drei Klicks einen Fahrschein für Bus und Bahn zu erwerben. Reduziert auf den reinen Verkauf Leistungsbeschreibung BVG Fahrinfo App Seite 10 von 90 können Fahrscheine ebenfalls bargeldlos in Sekundenschnelle erworben werden - ganz gleich, ob Monatskarte, Kurzstrecke, Einzelfahrausweis, 4-Fahrten-Karte, Tageskarte, Fahrradticket o-der touristische Angebote. Google Play Store (Android) https://play.google.com/store/apps/details?id=de.bvg.ticket&hl=de Apple App Store (iOS) https://apps.apple.com/de/app/bvg-tickets-berlin/id1232772818 Die "Jelbi App" - auch für Android und iOS verfügbar - hat neben dem ÖPNV-Angebot zusätzlich weitere Mobilitätsprodukte eingebunden, über die die Nutzer Car-Sharing- und Bike-Sharing-Angebote sowie Tretroller, Elektro-Roller reservieren und nutzen können, aber auch den Berl-König, ein Ride-Sharing-Angebot, buchen können. Google Play Store (Android) https://play.google.com/store/apps/details?id=com.trafi.whitelabel.bvg&hl=de Apple App Store (iOS) https://apps.apple.com/de/app/bvg-jelbi-mobilit%C3%A4t-in-berlin/id1451106402 Die Fahrinfo App soll komplett neu umgesetzt werden. Dabei sollen Erfahrungswerte aus der Nutzung und dem Betrieb in die Neuentwicklung einfließen. Unter anderem soll im Gegensatz zur bisherigen Version das Ticketing komplett integriert werden, so dass die Fahrinfo App mit dem Auskunftssystem HAFAS und dem Ticketing-Backend-System über Schnittstellen kommu-niziert, die Oberflächen aber nativ als iOS- und Android-Version bereitstellt. Zusätzlich ist optional angedacht basierend auf der Neuentwicklung der Fahrinfo App auch eine separate neue Ticket App zu realisieren. Die Backend-Komponenten, insbesondere das Auskunftssystem und das Ticketing-Backend-System, sind nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.
Optional: viermalige Verlängerung um jeweils 1 Jahr. Näheres: siehe Leistungsbeschreibung sowie Verträge
Zuschlagskriterien:
Der Auftraggeber gibt das folgende Vorgehen für die Zuschlagswertung und die folgenden Zuschlagskriterien bekannt:
Die gewichteten Bewertungskriterien zur Zuschlagserteilung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im AI-Vergabemanager.
Für die Wertung der Angebote werden die in den Bewertungsmatrizen und der Leistungsbeschreibung zu entnehmenden Zuschlagskriterien herangezogen und gewichtet.
Über alle Kriterien wird die gewichtete Gesamtpunktzahl ermittelt. Der Preis (Preisblatt) geht zu 50%, die Qualität (Leistungspunkte, bestehend aus Punkten aus Bewertungsmatrix und Proof of Concept) ebenfalls zu 50% in die abschließende Bewertung ein.
Leistungspunkte
Allgemeine Verfahrenshinweise VEM2-xxx für die Lieferung, Implementierung, Weiterentwicklung
und den Betrieb einer Fahrinfo-App für die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR
12
Aus der Bewertungsmatrix können maximal 1232 Punkte (912 Punkte für Bewertungskriterien und 320 Punkte für Konzepte) und aus dem Proof of Concept 10 Punkte erreicht werden.
Die Berechnung erfolgt gemäß der folgenden Formel:
Zunächst werden für die B-Kriterien inkl. Konzepte und das PoC die Leistungspunkte wie folgt ermittelt:
➔ Leistungspunkte = erreichte Punktzahl / mögliche Punktzahl x 100
Die Leistungspunkte aus den B-Kriterien und Konzepten gehen zu 80% und die Leistungspunkte aus dem Proof of Concept zu 20% in die Gesamtpunktzahl für die Leistung ein:
➔ Gesamtpunktzahl Leistung = 0,8 x Leistungspunkte B-Kriterien & Konzepte + 0,2 x Leistungspunkte Proof of Concept
Kennzahl (zuschlagsrelevant)
Der Bieter mit dem höchsten Quotienten aus Gesamtpunktzahl Leistung und Angebotspreis multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor erhält den Zuschlag für sein Angebot. Dies entspricht der einfachen Richtwertmethode. Kommt es zu einer gleichen Punktzahl bei zwei oder mehr Bietern erhält der Bieter mit der höheren Leistungspunktzahl den Zuschlag.
Die Bewertungsgrundlage (so genannter Kennzahl der Angebote) berechnet sich wie folgt:
➔ Kennzahl = Gesamtpunktzahl Leistung / Angebotspreis * 1.000.000
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
FIA Mobile App-Erstellungs-Betrieb- und Weiterentwicklungsvertrag
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30163
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.