Verfügbarkeitsmodell A1 Münster bis Osnabrück Referenznummer der Bekanntmachung: AD12310011
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deges.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.deges.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verfügbarkeitsmodell A1 Münster bis Osnabrück
Planung, Bau, Erhaltung, Betrieb und anteilige Finanzierung der BAB A1 zwischen T+R Münsterland und AS Osnabrück-Hafen
Kreis Steinfurt, Nordrhein-Westfalen, Bundesrepublik Deutschland
Der Auftraggeber beabsichtigt die Vergabe von Planung, Bau, Erhaltung, Betrieb und anteilige Finanzierung der BAB A1 im Streckenabschnitt zwischen T+R Münsterland und AS Osnabrück-Hafen im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Das Vorhaben ist als ÖPP-Projekt in Form eines Verfügbarkeitsmodells konzipiert. Die Vertragsstrecke soll auf einem Teilstück von 36,8 km sechsstreifig ausgebaut werden. Die Erhaltung und Betrieb umfassen die gesamte Vertragsstrecke von insgesamt 51,8 km. Die Vertragsdauer soll 30 Jahre betragen. Nähere Angaben sind der Vergabeunterlage Teil A zu entnehmen.
Öffentliche Aufträge werden an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bewerber vergeben, die nicht nach § 6e EU VOB/A ausgeschlossen worden sind. Ein Bewerber ist geeignet, wenn er die durch den öffentlichen Auftraggeber im Einzelnen zur ordnungsgemäßen Ausführung des öffentlichen Auftrags festgelegten Kriterien (Eignungskriterien) erfüllt. Vom Auftraggeber ist beabsichtigt, sechs geeignete Bewerber auszuwählen und zur Angebotsabgabe und zur Teilnahme an Verhandlungen aufzufordern.
Im Einzelnen:
(1) Im ersten Schritt prüft der Auftraggeber anhand der form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (Bewerbungen) der einzelnen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, ob Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A einschlägig sind bzw., ob wirksame Selbstreinigungsmaßnahmen nach Maßgabe von § 6f EU Abs. 1, 2 VOB/A durchgeführt und nachgewiesen sind oder ob die Höchstfristen für einen Ausschluss nach § 6f EU Abs. 3 EU VOB/A überschritten sind.
(2) Im zweiten Schritt prüft der Auftraggeber anhand der form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (Bewerbungen) der einzelnen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften - die auf der 1. Prüfungsstufe nicht vom weiteren Vergabeverfahren auszuschließen waren - die Erfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung. Solche Anforderungen sind ausdrücklich als "Mindestanforderung" gekennzeichnet. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
(3) Sofern im Ergebnis mehr als sechs Bewerber die Mindestanforderung an die Eignung erfüllen, nimmt der Auftraggeber im dritten Schritt eine Begrenzung des Bewerberkreises durch Abschichtung (Wertung und Auswahl) nach den folgenden Kriterien vor:
1. Referenzprojekt Straßenplanung: Die Wertung der Referenz erfolgt nach dem Auswahlkriterium Länge in Kilometern (km). Bewertet wird die Länge der im Referenzprojekt angegebenen Straße in km. Die angegebene Länge in km wird nach folgenden Maßstäben bepunktet: 5 - 15 km Länge = 1 Punkt, 16 - 30 km Länge = 2 Punkte und > 30 km Länge = 3 Punkte;
2. Referenzprojekt Brückenbau Brücke über Gewässer: Die Wertung der Referenz erfolgt nach dem Auswahlkriterium Bauzeit in Kalendertagen. Bewertet wird die im jeweiligen Referenzprojekt angegebene Bauzeit. Dabei gilt als Beginn der Bauzeit der Tag der Baustelleneinrichtung. Als Ende der Bauzeit gilt der Tag der Abnahmereife. Es werden nur ganzzahlige Tage bewertet. Die Angaben des Bewerbers werden ggf. kaufmännisch gerundet. Die ermittelte Bauzeit in Kalendertagen wird nach folgenden Maßstäben bepunktet: ≥ 271 Kalendertage Bauzeit = 1 Punkt, 270 - 211 Kalendertage Bauzeit = 2 Punkte und ≤ 210 Kalendertage Bauzeit= 3 Punkte; sowie
3. Referenzprojekt Straßenbau: Die Wertung der Referenz erfolgt nach dem Auswahlkriterium Länge in km. Bewertet wird die Länge der im Referenzprojekt angegebenen Straße in km. Die angegebene Länge in km wird nach folgenden Maßstäben bepunktet: 5 - 15 km Länge = 1 Punkt, 16 - 30 km Länge = 2 Punkte und > 30 km Länge = 3 Punkte.
(4) Die anhand der Kriterien jeweils am besten bewertete Referenz eines Bewerbers wird in die Wertung eingestellt. Die ermittelten Punktwerte werden zu einer Gesamtpunktzahl addiert. Jener Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl wird an erster Stelle gereiht. Bewerber mit gleicher bzw. niedrigerer Gesamtpunktzahl werden absteigend auf den nachfolgenden Rangplätzen gereiht, bis die Rangplätze 1 bis 6 ermittelt sind.
(5) Für den Fall, dass zwei oder mehr Bewerber dieselbe Gesamtpunktzahl erreichen und damit mehr als sechs Bewerber die Rangplätze 1 bis 6 belegen könnten, wird in analoger Anwendung des § 75 Abs. 6 VgV eine Losentscheidung unter den Bewerbern mit derselben Gesamtpunktzahl auf dem niedrigsten für die Belegung der Rangplätze 1 bis 6 in Frage kommenden Rangplatz herbeigeführt.
Der Auftrag wird in einem Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb vergeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bewerber oder Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft, ggf. eignungsleihende Nachunternehmer, ggf. Patronatsgeber/beherrschende Unternehmer, ggf. externe Kapitalgeber sowie ggf. Finanzberater müssen vorlegen:
(1) Name des Bewerbers bzw. Namender Mitglieder der Bewerbergemeinschaft; Arbeiten, die der Bewerber bzw. die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft ausführen werden; im Fall einer Bewerbergemeinschaft: Darstellung der Beteiligungsverhältnisse der Bewerbergemeinschaft; Angaben zur beabsichtigten Projektstruktur (Formblatt 2);
(2) Angaben zum Unternehmen (Formblatt 3);
(3) Verpflichtung des eignungsleihenden Unterauftragnehmers gegenüber dem Bewerber (Formblatt 4 NU)
(4) Verpflichtungserklärung des eignungsleihenden externen Kapitalgebers/Finanzberaters gegenüber dem Bewerber (Formblatt 4 KA);
(5) Patronatserklärung (Formblatt 5 PAT); sowie
(6) Handelsregisterauszug oder vergleichbarer Nachweis (nicht älter als 6 Monate zum Datum der Abgabe des Teilnahmeantrages).
Näheres zu den Anforderungen ist der Vergabeunterlage Teil B zu entnehmen.
(1) Bewerber oder Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft, ggf. eignungsleihende Unterauftragnehmer, ggf. Patronatsgeber/beherrschende Unternehmern sowie ggf. externe Kapitalgeber müssen jeweils angeben:
1. Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
2. Umsatz mit Bau-/Erhaltungsleistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Der Umsatz des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft mit Bau- und Erhaltungsleistungen muss mindestens EUR 125 Mio. (netto) im Durchschnitt über die relevanten drei Geschäftsjahre betragen (Mindestanforderung). Die Umsätze aller Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft mit Bau-/ Erhaltungsleistungen werden in Summe berücksichtigt.
3. Erklärung über das Nichtvorliegen bzw. das Bewerten von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU VOB/A und ggf. Nachweis der Selbstreinigung gemäß § 6f EU VOB/A.
(2) Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft hat Angaben zu mindestens einer Referenz zur strukturierten Projektfinanzierung zu machen (Mindestanforderung).
1. Die Referenz hat sich auf abgeschlossene Finanzierungen oder bereitgestelltes Eigenkapital bzw. eigenkapitalähnliche Mittel zu erstrecken, die mit der in diesem Projekt geforderten Finanzierung im Hinblick auf Finanzierungs- und Projektvolumen, das Risikoprofil und die Komplexität vergleichbar sind (Mindestanforderung).
2. Der Financial Close darf nicht länger als die letzten zehn abgeschlossenen Geschäftsjahre zurückliegen (Mindestanforderung).
3. Die Referenz hat sich auf ein langfristiges Infrastrukturprojekt zu beziehen, welches im Rahmen einer speziell dafür errichteten Projektgesellschaft abgewickelt wird und bei dem
(a) die Finanzierung der Projektgesellschaft anteilig über privates Eigenkapital bzw. eigenkapitalähnliche Finanzierungsmittel erfolgt sowie
(b) die Bedienung des eingesetzten Kapitals durch den Cash Flow des Projektes erfolgt.
(3) Sofern der Bewerber nicht über eigene Erfahrungen im Bereich strukturierter Projektfinanzierungen verfügt, kann er sich auf Erfahrungen eines Finanzberaters oder eines externen Kapitalgebers berufen. Sofern der Bewerber beabsichtigt, in seinem Angebot eine Kapitalmarkt- bzw. Anleihefinanzierung mit einer öffentlichen Platzierung und einem externen Rating für das Projekt vorzusehen, muss/müssen sich die Referenz/Referenzen auf vergleichbare Erfahrungen und Tätigkeiten bei anderen Kapitalmarkt- bzw. Anleihefinanzierungen beziehen. Als Referenz können Projektfinanzierungen aufgeführt werden, bei denen der Bewerber bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft zum Zeitpunkt des Financial Close unmittelbar als Gesellschafter oder mittelbar über eine oder mehrere Zwischengesellschaften an der Projektgesellschaft beteiligt war und dabei Risikokapital in Form von Eigenkapital oder eigenkapitalähnlichen Finanzierungsmitteln einschließlich Mezzanine oder Nachrangkapital bereitgestellt hat. Alternativ können Projektfinanzierungen aufgeführt werden, bei denen der Referenzgeber als externer Kapitalgeber Risikokapital in Form von Eigenkapital oder eigenkapitalähnlichen Finanzierungsmitteln einschließlich Mezzanine oder Nachrangkapital bereitgestellt hat. Alternativ kann die Referenz vom Finanzberater beigebracht werden, sofern dieser bei der Entwicklung und Umsetzung der Projektfinanzierungsstruktur von der Angebotserstellung bis zum Abschluss der Finanzierungsverträge mitgewirkt hat.
Sofern der Bewerber nicht über eigene Erfahrungen im Bereich strukturierter Projektfinanzierungen verfügt und sich auf Referenzen zur strukturierten Projektfinanzierung eines Finanzberaters oder externen Kapitalgebers beruft, ist der Nachweis der Eignung zu erbringen, dass dem Bewerber deren Kapazitäten zur Verfügung stehen. Die Verpflichtungserklärung hat insbesondere
1. die Erstellung des für die Angebotskalkulation erforderlichen Finanzmodells sowie
2. die Strukturierung und Arrangierung der privaten Finanzierung in der ersten Angebotsphase bis zum Financial Close zu umfassen.
Näheres zu den Anforderungen ist Teil B, Ziff. 2.6. zu entnehmen.
Folgende Angaben sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen (Mindestanforderungen):
(1) Mind. ein Referenzprojekt zur Straßenplanung mit Ausführungsplanung im Zuge des Ausbaus einer zweibahnigen (zwei oder mehr Streifen je Richtungsfahrbahn) Bundesfernstraße oder vergleichbaren Straße mit 5 km oder mehr (LPH 5 gem. HOAI § 47 + Anlage 13).
(2) Mind. ein Referenzprojekt zur Planung einer Brücke über Gewässer (lichte Weite ≥ 10 m) im Zuge eines Ausbaus einer zweibahnigen (zwei oder mehr Streifen je Richtungsfahrbahn) Bundesfernstraße oder vergleichbaren Straße, mit Entwurfs- und Ausführungsplanung in Anlehnung an LPH 3 und 5 § 43 HOAI, Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung nach LPH 3 - 5 § 51 HOAI.
(3) Mind. ein Referenzprojekt zur Planung einer Brücke über die Bahn: Ein- oder mehrfeldriges Bauwerk (Ersatzneubau) mit einer Länge zwischen den Widerlagern ≥ 10 m im Zuge einer zweibahnigen (zwei oder mehr Streifen je Richtungsfahrbahn) Bundesfernstraße oder vergleichbaren Straße und im Zuge eines Ausbaus über eine bestehende ein- oder mehrgleisige Bahnstrecke unter laufendem Betrieb mit Entwurfs- und Ausführungsplanung in Anlehnung an LPH 3 und 5 § 43 HOAI, Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung nach LPH 3 bis 5 § 51 HOAI.
(4) Mind. ein Referenzprojekt zum Straßenbau im Zuge des Ausbaus einer zweibahnigen (zwei oder mehr Streifen je Richtungsfahrbahn) Bundesfernstraße oder vergleichbaren Straße unter Aufrechterhaltung des Verkehrs (mindestens zwei Fahrstreifen je Richtungsfahrbahn) über 5 km oder mehr inkl. der erforderlichen Leistungen der Verkehrssicherung.
(5) Mind. ein Referenzprojekt zum Bau einer Brücke über Gewässer: Ersatzneubau eines Brückenbauwerks über Gewässer (lichte Weite ≥ 10 m, Breite zwischen den FRS ≥ 15 m je Teilbauwerk) im Zuge eines Ausbaus einer zweibahnigen (zwei oder mehr Streifen je Richtungsfahrbahn) Bundesfernstraße oder vergleichbaren Straße.
(6) Mind. ein Referenzprojekt zum Bau einer Brücke über die Bahn: Ersatzneubau eines ein- oder mehrfeldrigen Bauwerks (Länge zwischen den Widerlagern ≥ 10 m, Breite zwischen den FRS ≥ 15 m je Teilbauwerk) im Zuge des Ausbaus einer zweibahnigen (zwei oder mehr Streifen je Richtungsfahrbahn) Bundesfernstraße oder vergleichbaren Straße über eine ein- oder mehrgleisige Bahnstrecke und im Zuge einer bestehenden Bahnstrecke unter laufendem Betrieb.
(7) Mind. ein Referenzprojekt zum Projektmanagement mit Leistungen (Koordinierung, Steuerung) eines Projektes mit einem Volumen ≥ EUR 50 Mio. im Bereich der Verkehrsinfrastruktur und Bezug zu den Bereichen Planung, Projektrealisierung, Koordinierung und Steuerung einer Mehrzahl von Projektbeteiligten mit Darstellung der Organisationsstruktur.
(8) Mind. ein Referenzprojekt zum Betrieb auf zweibahnigen (zwei oder mehr Streifen je Richtungsfahrbahn) Bundesfernstraßen oder vergleichbaren Straßen mit Winterdienst und Sofortmaßnahmen am Straßenkörper oder Vorlage eines Betriebskonzepts.
Die Referenzprojekte haben technisch mit der Leistung, insbes. bzgl. Art, Umfang und Komplexität des Auftrags, vergleichbar und in den letzten zehn abgeschlossenen Geschäftsjahren abgeschlossen worden zu sein, d.h. dass ein wirksamer Vertrag mit dem Referenzauftraggeber bestanden hat und Leistungen erbracht wurden. Als Referenzprojekte können nur abgeschlossene Leistungen benannt werden:
1. Planungsleistungen sind abgeschlossen, wenn die in den Referenzprojekten genannten Leistungsphasen in Anlehnung an die HOAI in dem vorgegebenen Referenzzeitraum abgeschlossen wurde.
2. Bauleistungen sind abgeschlossen, wenn die Abnahmereife in dem vorgegebenen Referenzzeitraum liegt. Die Erbringung eines Teilbereichs der Bauleistung zählt nicht als abgeschlossene Bauleistung.
3. Betriebsleistungen sind abgeschlossen, wenn der Betrieb über einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren in dem vorgegebenen Referenzzeitraum erfolgt ist. Näheres ist Teil B, Ziff. 2.7 zu entnehmen.
Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft verpflichten sich für den Fall der Zuschlagserteilung zur
Einhaltung der (gesetzlichen) Vorgaben von Tarifverträgen, dem MiLoG sowie dem AEntG.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen für das gegenständliche Verfahren können unter dem Direktlink zur eVergabeplattform abgerufen werden und werden ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sind gemäß § 11 EU Abs. 3 VOB/A unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt auf der eVergabeplattform abrufbar. Eine Bewerbung um die Teilnahme am Verhandlungsverfahren (Teilnahmeantrag) ist ausschließlich mittels des vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsformulars (Anlage zu Teil B der Vergabeunterlagen) nebst den dazugehörigen Anlagen möglich. Mit dem Teilnahmeantrag sind sämtliche geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise einzureichen. Angaben, Erklärungen und Nachweise, die von einem Bieter nicht bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist bei dem Bewerber angefordert werden. Reicht der Bewerber die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb einer vom Auftraggeber verbindlich gesetzten Nachfrist ein, so wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Weitere Verfahrensbedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen Teile A und B.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
Für die Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf die §§ 155 ff. GWB verwiesen. Hinsichtlich der zu
beachtenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten.
Dieser lautet:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt".
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
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