Los14 Betonsanierung Referenznummer der Bekanntmachung: B17056-80037000-002-395-02

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los14 Betonsanierung

Referenznummer der Bekanntmachung: B17056-80037000-002-395-02
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45262330 Betonreparaturarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Paul-Gesche-Str. 9

10315 Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Betonsanierung und Erneuerung der Balkonbeläge einschl. Abdichtungsarbeiten zur Hüllensanierung eines Stahlbetonskelettbaues von 1986 in Berlin-Lichtenberg in zwei Bauabschnitten. Wesentlicher Umfang der Leistung wie folgt:

- Ca. 600 m2 Schutz von Wandflächen u.ä.

- Ca. 1.550 m2 Schutz von Bodenflächen

- Ca. 4.610 m2 Betonsanierung einschl. Vorarbeiten und Reprofilierung

- Ca. 1.040 m2 Gefälleestrich aus PCC-Mörtel d= 4 bis 7 cm

- Ca. 3.720 m2 Oberflächenbeschichtung OS4/OS C

- Ca. 1.040 m2 begehbare Balkonabdichtung aus PMMA-Flüssigkunststoff

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 03/05/2021
Ende: 28/04/2022
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

1269-B2-G

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 069-174420

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: B17056-80037000-002-395-02
Bezeichnung des Auftrags:

Betonsanierung der außenliegenden Betonbauteile, Balkonplatten, Unterzüge, Außenwände, Herstellen eines PCC-Gefälleestriches mit PMMA-Abdichtung

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
16/02/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: 12207 Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: [Betrag gelöscht] EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 1 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/08/2021

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
45262330 Betonreparaturarbeiten
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Paul-Gesche-Str. 9, 10315 Berlin

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Betonsanierung und Erneuerung der Balkonbeläge einschl. Abdichtungsarbeiten zur Hüllensanierung eines Stahlbetonskelettbaues von 1986 in Berlin-Lichtenberg in zwei Bauabschnitten. Wesentlicher Umfang der Leistung wie folgt:

- Ca. 600 m2 Schutz von Wandflächen u.ä.

- Ca. 1.550 m2 Schutz von Bodenflächen

- Ca. 4.610 m2 Betonsanierung einschl. Vorarbeiten und Reprofilierung

- Ca. 1.040 m2 Gefälleestrich aus PCC-Mörtel d= 4 bis 7 cm

- Ca. 3.720 m2 Oberflächenbeschichtung OS4/OS C

- Ca. 1.040 m2 begehbare Balkonabdichtung aus PMMA-Flüssigkunststoff

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 26/07/2021
Ende: 27/05/2022
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: 12207 Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Im Zuge der Strahlarbeiten zur Entfernung der minderfesten Betonbereiche der zu sanierenden Balkonplatten wurde festgestellt, dass die Öffnungen in den Balkonplatten an den Durchführungen der Regenfallrohre erheblich größer freigelegt werden mussten, als in der Vertragsposition 02.040 angenommen. Die Leistung war in dem nun erforderlichen Umfang nicht im Vorfeld zu erkennen, die Fallrohrdurchbrüche waren mit dem zur Sanierung der Balkonplatten abgetragenen Estrich abgedeckt. Die Leistung ersetzt die beauftragte Position 02.040 nun mit einer anderen Größe.

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:

Pos. 02.100 und 02.110: Im Zuge der Strahlarbeiten zur Entfernung der minderfesten Betonbereiche der zu sanierenden Balkonplatten wurde festgestellt, dass die Öffnungen in den Balkonplatten an den Durchführungen der Regenfallrohre erheblich größer freigelegt werden mussten, als in der Vertragsposition 02.040 angenommen. Die Leistung war in dem nun erforderlichen Umfang nicht im Vorfeld zu erkennen, die Fallrohrdurchbrüche waren mit dem zur Sanierung der Balkonplatten abgetragenen Estrich abgedeckt. Die Leistung ersetzt die beauftragte Position 02.040 nun mit einer anderen Größe. Eine Vergabe an Dritte würde zum einen zur Verwendung von unterschiedlichen Materialien in der Ausführung und zum anderen zur Verunklarung der Mängelhaftung innerhalb eines Bauteiles führen.

Nachtragspositionen 02.120 bis 02.150 stehen in einem unmittelbaren inhaltlichen und technischen Zusammenhang, die Leistungen waren im Vorfeld nicht erkennbar, da die zu sanierende Schadensstelle zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch vollständig durch die in der Zwischenzeit demontierten massiven Balkonbrüstungen verdeckt war. Die Ausführung der zusätzlichen Leistungen ist zwingende Voraussetzung zur Erreichung des Vertragszieles zur Betoninstandsetzung der Balkonplatten. Eine Vergabe der Leistung an Dritte würde zum einen zu einer nicht hinnehmbaren uneinheitlichen Mängelhaftung an dem Bauteil der Balkonplatten führen und würde zum zweiten zu einer erheblichen Verzögerung der Ausführung der Hauptleistung und damit der Fertigstellung der Gesamtbaumaßnahme führen. Die hierdurch entstehenden Mehrkosten stehen in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert der Zusatzleistungen.

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR