Los14 Betonsanierung Referenznummer der Bekanntmachung: B17056-80037000-002-395-02
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Los14 Betonsanierung
Paul-Gesche-Str. 9
10315 Berlin
Betonsanierung und Erneuerung der Balkonbeläge einschl. Abdichtungsarbeiten zur Hüllensanierung eines Stahlbetonskelettbaues von 1986 in Berlin-Lichtenberg in zwei Bauabschnitten. Wesentlicher Umfang der Leistung wie folgt:
- Ca. 600 m2 Schutz von Wandflächen u.ä.
- Ca. 1.550 m2 Schutz von Bodenflächen
- Ca. 4.610 m2 Betonsanierung einschl. Vorarbeiten und Reprofilierung
- Ca. 1.040 m2 Gefälleestrich aus PCC-Mörtel d= 4 bis 7 cm
- Ca. 3.720 m2 Oberflächenbeschichtung OS4/OS C
- Ca. 1.040 m2 begehbare Balkonabdichtung aus PMMA-Flüssigkunststoff
1269-B2-G
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Betonsanierung der außenliegenden Betonbauteile, Balkonplatten, Unterzüge, Außenwände, Herstellen eines PCC-Gefälleestriches mit PMMA-Abdichtung
Ort: 12207 Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 1 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Paul-Gesche-Str. 9, 10315 Berlin
Betonsanierung und Erneuerung der Balkonbeläge einschl. Abdichtungsarbeiten zur Hüllensanierung eines Stahlbetonskelettbaues von 1986 in Berlin-Lichtenberg in zwei Bauabschnitten. Wesentlicher Umfang der Leistung wie folgt:
- Ca. 600 m2 Schutz von Wandflächen u.ä.
- Ca. 1.550 m2 Schutz von Bodenflächen
- Ca. 4.610 m2 Betonsanierung einschl. Vorarbeiten und Reprofilierung
- Ca. 1.040 m2 Gefälleestrich aus PCC-Mörtel d= 4 bis 7 cm
- Ca. 3.720 m2 Oberflächenbeschichtung OS4/OS C
- Ca. 1.040 m2 begehbare Balkonabdichtung aus PMMA-Flüssigkunststoff
Ort: 12207 Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Im Zuge der Strahlarbeiten zur Entfernung der minderfesten Betonbereiche der zu sanierenden Balkonplatten wurde festgestellt, dass die Öffnungen in den Balkonplatten an den Durchführungen der Regenfallrohre erheblich größer freigelegt werden mussten, als in der Vertragsposition 02.040 angenommen. Die Leistung war in dem nun erforderlichen Umfang nicht im Vorfeld zu erkennen, die Fallrohrdurchbrüche waren mit dem zur Sanierung der Balkonplatten abgetragenen Estrich abgedeckt. Die Leistung ersetzt die beauftragte Position 02.040 nun mit einer anderen Größe.
Pos. 02.100 und 02.110: Im Zuge der Strahlarbeiten zur Entfernung der minderfesten Betonbereiche der zu sanierenden Balkonplatten wurde festgestellt, dass die Öffnungen in den Balkonplatten an den Durchführungen der Regenfallrohre erheblich größer freigelegt werden mussten, als in der Vertragsposition 02.040 angenommen. Die Leistung war in dem nun erforderlichen Umfang nicht im Vorfeld zu erkennen, die Fallrohrdurchbrüche waren mit dem zur Sanierung der Balkonplatten abgetragenen Estrich abgedeckt. Die Leistung ersetzt die beauftragte Position 02.040 nun mit einer anderen Größe. Eine Vergabe an Dritte würde zum einen zur Verwendung von unterschiedlichen Materialien in der Ausführung und zum anderen zur Verunklarung der Mängelhaftung innerhalb eines Bauteiles führen.
Nachtragspositionen 02.120 bis 02.150 stehen in einem unmittelbaren inhaltlichen und technischen Zusammenhang, die Leistungen waren im Vorfeld nicht erkennbar, da die zu sanierende Schadensstelle zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch vollständig durch die in der Zwischenzeit demontierten massiven Balkonbrüstungen verdeckt war. Die Ausführung der zusätzlichen Leistungen ist zwingende Voraussetzung zur Erreichung des Vertragszieles zur Betoninstandsetzung der Balkonplatten. Eine Vergabe der Leistung an Dritte würde zum einen zu einer nicht hinnehmbaren uneinheitlichen Mängelhaftung an dem Bauteil der Balkonplatten führen und würde zum zweiten zu einer erheblichen Verzögerung der Ausführung der Hauptleistung und damit der Fertigstellung der Gesamtbaumaßnahme führen. Die hierdurch entstehenden Mehrkosten stehen in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert der Zusatzleistungen.