Steuerungs- und Geschäftstraßenmanagementleistungen für das Fördergebiet Wilhelmstadt im Förderprogramm - Lebendige Zentren und Quartiere 2022-2026 Referenznummer der Bekanntmachung: 427-2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13597
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Steuerungs- und Geschäftstraßenmanagementleistungen für das Fördergebiet Wilhelmstadt im Förderprogramm - Lebendige Zentren und Quartiere 2022-2026
Ein Großteil des Spandauer Ortsteils Wilhelmstadt ist Teil der Förderkulisse des Bund-Länder-Förderprogramms 'Lebendige Zentren und Quartiere' (ehemals 'Aktive Zentren Berlin'). Seit 2011 ist die Wilhelmstadt Fördergebiet und wurde zudem am 1. April 2011 als Sanierungsgebiet förmlich festgelegt (12. Verordnung über die förmliche Festlegung von Sanierungsgebieten in Berlin vom 15. März 2011, veröffentlicht am 31. März 2011). Darüber hinaus sind weite Teile des Fördergebietes mit Rechtskraft vom 4. Juli 2020 als Soziales Erhaltungsgebiet (Verordnung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 BauGB) förmlich festgelegt worden.
Land Berlin, Bezirk Spandau
Der zu vergebende Auftrag umfasst dabei folgende Teilleistungen, die sich auf sämtliche Projekte beziehen können Der Umfang der Projekte kann nicht abschließend aufgeführt werden, da die Umsetzung von vielen zum Teil nicht beeinflussbaren Faktoren abhängig ist. Ergänzungen oder Änderungen sind deshalb möglich. Die hier aufgeführten Teilleistungen ändern sich dadurch nicht. Sie sind jeweils differenziert für die Steuerungsleistungen - und das Geschäftsstraßenmanagement dargestellt. Ziel der gemeinsamen Vergabe ist eine optimale Verzahnung beider bisher getrennt beauftragter Bausteine, um Reibungs- und Kommunikationsverluste möglichst zu minimieren und eine Verstetigung möglichst vieler Prozesse und Projekte umzusetzen. Die von Bund, Land und Bezirk angestrebten Ziele und Maßnahmen zur Digitalisierung sind zu unterstützen. Das Fördergebiet Lebendige Zentren und Quartiere Wilhelmstadt ist zudem Pilotprojekt der e-Förderung.
Leistungsbausteine Teil A
Allgemeine Aufgaben zur Umsetzung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme
Leistungsbausteine Teil B
Geschäftsstraßenmanagement
Verlängerungsoption 1 2024
Verlängerungsoption 2 2025
Verlängerungsoption 3 2026
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sind von den Bietern bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Die Eignung ist durch die Erklärung (EEE) einzureichen.
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Anschrift siehe Nr. I.1)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bestandteile des Angebots:
Anlagen:
Teil 1
1. Teilnahmebedingungen für elektronische Vergabeverfahren (V-2121)
2. Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Wirt-211)
3. Eigenerklärung zur Eignung (Wirt-124);
4. BVB und Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentgelt, Sozialversicherungsbeträge (Wirt-214)
5. BVB und Erklärung gemäß Frauenförderverordnung (Wirt-2141)
6. BVB Schutzklauseln (Wirt-2142)
7. BVB Verhinderung von Benachteiligungen (Wirt-2143)
8. Teil B der BVB – Kontrolle und Sanktionen (Wirt-2144)
9. Unteraufträge / Eignungsleihe (Wirt-235)
10. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Wirt-236)
11. Erklärung der Bieter-/Bewerbergemeinschaft (Wirt-238)
Teil 2
1. Programmplanung
2. Gebietsabgrenzung inkl. Kennzeichnung der Geschäftsstraßen
3. Aufgaben Prozesssteuerung
4. Aufgaben Geschäftsstraßenmanagement
5. Maßnahmebericht GSM aus 2017, 2018, 2019, 2020
6. Dokumentation Gebietsfonds aus 2017, 2018, 2019, 2020
7. Konzept zum Baustellenmanagement
8. Mustervertrag
9. Datenerhebung
10. Vorlage Preis- und Angebotskalkulation
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10707
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag
ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 13597
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]