Städtebauliche Gesamtentwicklung Campus Charité Mitte Referenznummer der Bekanntmachung: AF 15/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Abschnitt II: Gegenstand
Städtebauliche Gesamtentwicklung Campus Charité Mitte
Städtebauliche Gesamtentwicklung Campus Charité Mitte
Berlin
Das Plangebiet Campus Charité Mitte („CCM“) befindet sich im historischen Stadtzentrum Berlins im Bezirk Mitte in der historischen Friedrich-Wilhelm-Stadt und damit im Herzen der Stadt, in unmittelbarer Nähe zum Hauptbahnhof und direkter Nachbarschaft zu bedeutenden Einrichtungen aus Politik, Wissenschaft und Kultur.
Das Campusareal von rund 17 ha ist zu 40 % bebaut und gliedert sich in das historische Stammgelände westlich der Luisenstraße und den in der Nachkriegszeit entstandenen, östlich gelegenen Erweiterungsbereich. Es wird begrenzt durch das Stadtbahnviadukt und den Humboldthafen sowie dem Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal im Westen, die Invalidenstraße im Norden, die Luisen- bzw. Philippstraße im Osten und die Schumannstraße im Süden.
Mit dem wettbewerblichen Dialog soll eine Zukunftsvision entwickelt werden, wie der denkmalgeschützte CCM baulich-funktional zu einem zukunftsweisenden Universitätsklinikum mit komplexen Anforderungen an Wissenschaft und Forschung sowie medizinische Versorgung und Prävention transformiert werden kann. Hierbei soll mit den wertvollen innerstädtischen Flächenressourcen unter Beachtung größtmögliche Effizienz umgegangen werden.
Es sollen stadtplanerische Strategien und Handlungsvorschläge unter Berücksichtigung der möglichen Etappierung aufgezeigt werden. Dabei sollen übergeordnete Ziele herausgestellt und Aussagen zu wesentlichen Aspekten, wie zur Grundordnung der baulichen Entwicklung, zur Vernetzung der Standorte, zum Umgang mit dem historischen Bestand, zur qualitativen und quantitativen Freiraumverteilung, zum Thema Mobilität und zur Verkehrssituation getroffen werden.
Im Anschluss an den Wettbewerblichen Dialog ist die Beauftragung mit vertiefenden Planungsleistungen in Anlehnung an § 19 Abs. 2 HOAI 2013 vorgesehen. Die Beauftragung im Anschluss an den Wettbewerblichen Dialog reduziert sich auf Teilbereiche und erfolgt zunächst auf Grundlage der Lösungsvorschläge für die erste Entwicklungsphase. Die Beauftragung weiterer Planungsleistungen für anschließende Entwicklungsphasen ist aufgrund der noch nicht gesicherten Finanzierung nicht möglich. Ein Anspruch auf die Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Zusätzlich zu dem städtebaulichen Entwurf werden ggf. ergänzende Leistungen im Rahmen der HOAI Anlage 9 Nr. 1 b) bis d) beauftragt:
a) Bebauungs- und Sanierungskonzept (inkl. Bauphasen- und Interimskonzept)
b) Freiraumkonzept
c) Mobilitätskonzept
d) Logistik-/ Ver- und Entsorgungskonzept.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
3 Verlängerungen, um jeweils 6 Monate möglich.
Unternehmensreferenzen mit vergleichbaren Leistungen:
Sofern mehr als 5 Bewerbungen von geeigneten Unternehmen vorliegen, werden die Bewerbungen nach folgender Eignungsmatrix bewertet:
a) 1 Referenz zu Masterplanung für Campus-Areale mit einer Größe von mind. 5 ha.
Wertungskriterien sind: Art des Campus, Größe des beplanten Campus, denkmalgeschützter Gebäudebestand auf dem Campus, Komplexität des Projektes und Vergleichbarkeit der Referenz zum ausgeschriebenen Projekt
b) 1 Referenz zu Planungen für die städtebauliche Erweiterung und Umstrukturierung eines Bestandsareals von mind. 5 ha.
Wertungskriterien sind: Größe des beplanten Areals, denkmalgeschützter Gebäudebestand auf dem Areal, Komplexität des Projektes und Vergleichbarkeit der Referenz zum ausgeschriebenen Projekt
c) 1 Referenz zu Freiraumplanungen für ein Areal mit einer Fläche von mind. 5 ha.
Wertungskriterien sind: Größe des beplanten Areals, Komplexität des Projektes und Vergleichbarkeit der Referenz zum ausgeschriebenen Projekt.
Nähere Informationen zu der Punkteverteilung sowie den Anforderungen an die Darstellung der Referenzen entnehmen Sie bitte der Verfahrensbeschreibung.
Unternehmensreferenzen zu Wettbewerbserfolgen:
Nähere Informationen zu der Punkteverteilung entnehmen Sie bitte der Verfahrensbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Befähigungsnachweis der Fachrichtungen Architektur, Stadtplanung und Landschaftsarchitektur - Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architektin/Architekt, Stadtplanerin/Stadtplaner und Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt zu führen. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architektin/Architekt, Stadtplanerin/Stadtplaner und Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt,
dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG erfolgt und den Vorgaben des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI. EU Nr. L255 S. 22) entspricht.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen
und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Entwurfsaufgabe im Wettbewerblichen Dialog die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
2. Berufshaftpflichtversicherung
zu Eignungskriterium 2: Mindestdeckungssumme je Versicherungsfall:
- für Personenschäden i. H. v. [Betrag gelöscht] EUR und
- für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden [Betrag gelöscht] EUR
3. Unternehmensreferenzen mit vergleichbaren Leistungen: Als vergleichbaren Leistungen zählen nur Leistungen zu Objekt-, Städtebau- und Landschaftsbauplanungsleistungen sowie vergleichbarer Projektinhalte.
Der Bewerber muss (Teil-) Urheber der jeweils abgefragten Referenz sein. Die Beteiligung in einer Planungs-ARGE ohne spezifischen Pla-nungsanteil reicht nicht aus.
4. Unternehmensreferenzen zu Wettbewerbserfolgen: Unternehmensreferenzen der letzten 10 abgeschlossenen Kalenderjahre zum Zeitpunkt der Bekanntmachung des Wettbewerblichen Dialogs (2011-2020 oder aktueller) zu Wettbewerbserfolgen oder vergleichbaren Verfahren in den Bereichen städtebauliche Planungen und Freiraumplanungen zum Nachweis der gestalterischen Qualitäten.
Der Bewerber muss (Teil-) Urheber der jeweils abgefragten Referenz sein. Die Beteiligung in einer Planungs-ARGE ohne spezifischen Planungsanteil reicht nicht aus.
zu Eignungskriterium 3: a.1 Referenz zu Masterplanung für Campus-Areale mit einer Größe von mind. 5 ha
b. 1 Referenz über die Planung für die städtebauliche Erweiterung und Umstrukturierung eines Be-standsareals von mind. 5 ha
c. 1 Freiraumplanung für ein Areal von mind. 5 ha.
Je eingereichter wertungsrelevanter Referenz muss eine bildliche Darstellung auf einem separaten Referenzblatt eingereicht werden, um die Komplexität und Vergleichbarkeit beurteilen zu können. Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte der Verfahrensbeschreibung.
zu Eignungskriterium 4: a) Referenzen zu Wettbewerbserfolgen im Bereich städtebauliche Planungen: max. 2 Referenzen aus den letzten 10 abgeschlossenen Kalenderjahren im Zeitpunkt der Bekanntmachung des Wettbewerblichen Dialogs (2011-2020 oder aktueller) (Preise oder Anerkennungen).
b) Referenzen zu Wettbewerbserfolgen im Bereich Freiraumplanung: max. 2 Referenzen aus den letzten 10 abgeschlossenen Kalenderjahren im Zeitpunkt der Bekanntmachung des Wettbewerblichen Dialogs(2011-2020 oder aktueller) (Preise oder Anerkennungen).
Nachweis der Berechtigung der Berufsbezeichnung Architekt, Stadtplaner sowie Landschaftsarchitekt gemäß § 75 Abs. 1 VgV.
siehe Vertragsbedingungen in den Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf unserem Bieterportal zum Download zur Verfügung.
Eine Registrierung ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen, da Sie dann über alle Änderungen informiert werden und so das Risiko der Einreichung falscher/ungenügender Unterlagen gemindert wird.
Ihre Fragen/Hinweise reichen Sie bitte ebenfalls nur über https://vergabeplattform.charite.de ein.
Es sind nur elektronische Angebote zugelassen.
Signatur und Zusatzsoftware werden nicht benötigt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]