Gleitende Langfrist-Verkehrsprognose 2021-2022 Referenznummer der Bekanntmachung: Z30/SeV/288.3/2049/G13
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmvi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gleitende Langfrist-Verkehrsprognose 2021-2022
Aufgabe des FE-Vorhabens ist es, ein Konzept sowie Methodik und Verfahren für eine „gleitende Langfrist-Verkehrsprognose“ zu erarbeiten, anzuwenden und zu evaluieren sowie Empfehlungen für die Realisierung einer dauerhaften gleitenden Langfrist-Verkehrsprognose auszusprechen. Die Anwendung soll für die drei Langfrist-Verkehrsprognosen Langfrist-Verkehrsprognose 2021 - Planfall „Absehbarer Weg“, Langfrist-Verkehrsprognose 2022 - Planfall 1 „Absehbarer Weg“ und Langfrist-Verkehrsprognose 2022 - Planfall 2 „Alternativer Weg“ erfolgen.
Diese Prognosen sind „gleitend“. Das heißt, dass eine Langfrist-Verkehrsprognose für den Planfall „Absehbarer Weg“ immer die vorhergehende Langfrist-Verkehrsprognose für den Planfall „Abseh-barer Weg“ aus dem Vorjahr ablöst und somit jedes Jahr eine aktuelle langfristige Vorausschau er-folgt. Der Planfall „Alternativer Weg“ ist eine zusätzliche Vorausschau auf die Zukunft, welche sich unter anderen Rahmenbedingungen und Annahmen einstellen kann, als die Rahmenbedingungen und Annahmen des Planfalles „Absehbarer Weg“.
In der Langfrist-Verkehrsprognose soll die voraussichtliche Entwicklung des Güterverkehrs und des Personenverkehrs differenziert nach Verkehrsträgern bzw. Verkehrsarten für die Prognoseho-rizonte +15 Jahre, +20 Jahre, +25 Jahre und +30 Jahre bezogen auf das Basisjahr prognostiziert werden.
Sitz des AN; Dienstsitz des AG in Berlin und Bonn
Die Leistung setzt sich insbesondere aus den folgenden Arbeitspaketen (AP) zusammen:
- Wissenschaftliche Beratung des Auftraggebers und Abstimmungen mit dem Auftraggeber (AP 1)
- Entwicklung eines Konzeptes für eine gleitende Langfrist-Verkehrsprognose (AP 2)
- Überblick über potentielle Datenquellen für gleitende Langfrist-Verkehrsprognose (AP 3)
- Entwicklung einer Methodik zur gleitenden Langfrist-Prognose des Personenverkehrs (AP 4)
- Entwicklung einer Methodik zur gleitenden Langfrist-Prognose des Güterverkehrs (AP 5)
- Langfrist-Verkehrsprognose 2021 für den Personenverkehr - Planfall „Absehbarer Weg“ (AP 6)
- Langfrist-Verkehrsprognose 2021 für den Güterverkehr Planfall „Absehbarer Weg“ (AP 7)
- Langfrist-Verkehrsprognose 2022 für den Personenverkehr Planfall 1 „Absehbarer Weg“(AP 8)
- Langfrist-Verkehrsprognose 2022 für den Güterverkehr Planfall 1 „Absehbarer Weg“ (AP 9)
- Langfrist-Verkehrsprognose 2022 für den Personenverkehr Planfall 2 „Alternativer Weg“ (AP 10)
- Langfrist-Verkehrsprognose 2022 für den Güterverkehr Planfall 2 „Alternativer Weg“ (AP 11)
- Betreuung des Prognosebegleitenden Ausschusses (AP 12)
- Evaluierung der Prognosemethodik für den Personenverkehr (AP 13)
- Evaluierung der Prognosemethodik für den Güterverkehr (AP 14)
- Empfehlungen für zukünftige gleitende Langfrist-Verkehrsprognosen für den Personenver-kehr (AP 15)
- Empfehlungen für zukünftige gleitende Langfrist-Verkehrsprognosen für den Güterverkehr (AP 16)
- Dokumentation und Berichte (AP 17)
- Präsentation der Ergebnisse beim AG (AP 18)
- Präsentation der Ergebnisse bei Dritten (AP 19)
- Externe Datenbeschaffung (AP 20)
- Zusätzliche Treffen mit dem AG (Bedarfsposition)
Der AG schätzt den Aufwand (AP 1-24) insgesamt auf:
- 432 Stunden in der Personalkategorie Projektleitung;
- 3 291 Stunden in der Personalkategorie Wissenschaftliche Mitarbeit;
- 468 Stunden in der Personalkategorie Büroassistenz;
- 15 eintägige Reisen zum Dienstsitz des AG Berlin/Bonn.
Die unter Ziff. 3.21 der Leistungsbeschreibung aufgeführte Bedarfsposition wird im Einzelfall gesondert schriftlich beauftragt. Ein Rechtsanspruch zur Beauftragung besteht nicht.
Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit gem. § 15 des Vertrags
(1) Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen.
a) Der Auftrag kann aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze gem. § 9 Abs. (6) dieses Vertrages.
b) Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN zu dokumentieren und durch den AG gegenzuzeichnen. Sie können insbesondere vorliegen, wenn nach Vertragsschluss Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwarteten Aufwand verursacht haben oder verursachen werden und diese Umstände keinem Vertragspartner zuzurechnen sind.
c) Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer zwischen den Vertragspartnern abgestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen (angepassten) Vergütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der im Preisblatt angebotenen Pauschalfestpreise und Stundensätze festgesetzt.
d) Auf die Höhe der Pauschalfestpreise gem. § 10 Abs. (3) finden diese Regelungen keine Anwendung.
e) Im Übrigen gilt für die Anpassung der Vergütungsobergrenze das Schriftformerfordernis des § 17 Abs. (4) dieses Vertrages.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gleitende Langfrist-Verkehrsprognose 2021-2022
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de;) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischenBewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die E-Vergabe-Plattform. Informationenüber die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter:www.evergabe-online.info;
2) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: über die E-Vergabe-Plattform bis zum25.09.2020: (als registrierter Nutzer der eVergabe). Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabe-Plattform allen Bietern zur frei Verfügung gestellt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Gegenstand des Auftrags sind solche Forschungs- und Entwicklungsleistungen, auf deren Vergabe der 4. Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) keine Anwendung findet. Aus Gründen derTransparenz, der Wettbewerbsförderung und der Publizität erfolgt die Durchführung des Vergabeverfahrens gleichwohl in Anlehnung an die Regelungen des GWB und der Vergabeverordnung (VgV).
Die Benennung der zuständigen Stelle für Rechtsbehelfs- / Nachprüfungsverfahren im Abschnitt VI.4.1) erfolgt rein deklaratorisch.