Gleitende Langfrist-Verkehrsprognose 2021-2022 Referenznummer der Bekanntmachung: Z30/SeV/288.3/2049/G13

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmvi.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gleitende Langfrist-Verkehrsprognose 2021-2022

Referenznummer der Bekanntmachung: Z30/SeV/288.3/2049/G13
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Aufgabe des FE-Vorhabens ist es, ein Konzept sowie Methodik und Verfahren für eine „gleitende Langfrist-Verkehrsprognose“ zu erarbeiten, anzuwenden und zu evaluieren sowie Empfehlungen für die Realisierung einer dauerhaften gleitenden Langfrist-Verkehrsprognose auszusprechen. Die Anwendung soll für die drei Langfrist-Verkehrsprognosen Langfrist-Verkehrsprognose 2021 - Planfall „Absehbarer Weg“, Langfrist-Verkehrsprognose 2022 - Planfall 1 „Absehbarer Weg“ und Langfrist-Verkehrsprognose 2022 - Planfall 2 „Alternativer Weg“ erfolgen.

Diese Prognosen sind „gleitend“. Das heißt, dass eine Langfrist-Verkehrsprognose für den Planfall „Absehbarer Weg“ immer die vorhergehende Langfrist-Verkehrsprognose für den Planfall „Abseh-barer Weg“ aus dem Vorjahr ablöst und somit jedes Jahr eine aktuelle langfristige Vorausschau er-folgt. Der Planfall „Alternativer Weg“ ist eine zusätzliche Vorausschau auf die Zukunft, welche sich unter anderen Rahmenbedingungen und Annahmen einstellen kann, als die Rahmenbedingungen und Annahmen des Planfalles „Absehbarer Weg“.

In der Langfrist-Verkehrsprognose soll die voraussichtliche Entwicklung des Güterverkehrs und des Personenverkehrs differenziert nach Verkehrsträgern bzw. Verkehrsarten für die Prognoseho-rizonte +15 Jahre, +20 Jahre, +25 Jahre und +30 Jahre bezogen auf das Basisjahr prognostiziert werden.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Sitz des AN; Dienstsitz des AG in Berlin und Bonn

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Leistung setzt sich insbesondere aus den folgenden Arbeitspaketen (AP) zusammen:

- Wissenschaftliche Beratung des Auftraggebers und Abstimmungen mit dem Auftraggeber (AP 1)

- Entwicklung eines Konzeptes für eine gleitende Langfrist-Verkehrsprognose (AP 2)

- Überblick über potentielle Datenquellen für gleitende Langfrist-Verkehrsprognose (AP 3)

- Entwicklung einer Methodik zur gleitenden Langfrist-Prognose des Personenverkehrs (AP 4)

- Entwicklung einer Methodik zur gleitenden Langfrist-Prognose des Güterverkehrs (AP 5)

- Langfrist-Verkehrsprognose 2021 für den Personenverkehr - Planfall „Absehbarer Weg“ (AP 6)

- Langfrist-Verkehrsprognose 2021 für den Güterverkehr Planfall „Absehbarer Weg“ (AP 7)

- Langfrist-Verkehrsprognose 2022 für den Personenverkehr Planfall 1 „Absehbarer Weg“(AP 8)

- Langfrist-Verkehrsprognose 2022 für den Güterverkehr Planfall 1 „Absehbarer Weg“ (AP 9)

- Langfrist-Verkehrsprognose 2022 für den Personenverkehr Planfall 2 „Alternativer Weg“ (AP 10)

- Langfrist-Verkehrsprognose 2022 für den Güterverkehr Planfall 2 „Alternativer Weg“ (AP 11)

- Betreuung des Prognosebegleitenden Ausschusses (AP 12)

- Evaluierung der Prognosemethodik für den Personenverkehr (AP 13)

- Evaluierung der Prognosemethodik für den Güterverkehr (AP 14)

- Empfehlungen für zukünftige gleitende Langfrist-Verkehrsprognosen für den Personenver-kehr (AP 15)

- Empfehlungen für zukünftige gleitende Langfrist-Verkehrsprognosen für den Güterverkehr (AP 16)

- Dokumentation und Berichte (AP 17)

- Präsentation der Ergebnisse beim AG (AP 18)

- Präsentation der Ergebnisse bei Dritten (AP 19)

- Externe Datenbeschaffung (AP 20)

- Zusätzliche Treffen mit dem AG (Bedarfsposition)

Der AG schätzt den Aufwand (AP 1-24) insgesamt auf:

- 432 Stunden in der Personalkategorie Projektleitung;

- 3 291 Stunden in der Personalkategorie Wissenschaftliche Mitarbeit;

- 468 Stunden in der Personalkategorie Büroassistenz;

- 15 eintägige Reisen zum Dienstsitz des AG Berlin/Bonn.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Leistungskonzept Aufgabenverständnis/ Methodische Vorgehensweise / Gewichtung: 40
Qualitätskriterium - Name: Qualitätssicherung / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Projektmanagement / Gewichtung: 15
Preis - Gewichtung: 30
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die unter Ziff. 3.21 der Leistungsbeschreibung aufgeführte Bedarfsposition wird im Einzelfall gesondert schriftlich beauftragt. Ein Rechtsanspruch zur Beauftragung besteht nicht.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit gem. § 15 des Vertrags

(1) Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen.

a) Der Auftrag kann aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze gem. § 9 Abs. (6) dieses Vertrages.

b) Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN zu dokumentieren und durch den AG gegenzuzeichnen. Sie können insbesondere vorliegen, wenn nach Vertragsschluss Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwarteten Aufwand verursacht haben oder verursachen werden und diese Umstände keinem Vertragspartner zuzurechnen sind.

c) Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer zwischen den Vertragspartnern abgestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen (angepassten) Vergütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der im Preisblatt angebotenen Pauschalfestpreise und Stundensätze festgesetzt.

d) Auf die Höhe der Pauschalfestpreise gem. § 10 Abs. (3) finden diese Regelungen keine Anwendung.

e) Im Übrigen gilt für die Anpassung der Vergütungsobergrenze das Schriftformerfordernis des § 17 Abs. (4) dieses Vertrages.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 175-422912
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: Z30/SeV/288.3/2049/G13
Bezeichnung des Auftrags:

Gleitende Langfrist-Verkehrsprognose 2021-2022

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
30/06/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: ja
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

1) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de;) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischenBewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die E-Vergabe-Plattform. Informationenüber die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter:www.evergabe-online.info;

2) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: über die E-Vergabe-Plattform bis zum25.09.2020: (als registrierter Nutzer der eVergabe). Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabe-Plattform allen Bietern zur frei Verfügung gestellt.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gegenstand des Auftrags sind solche Forschungs- und Entwicklungsleistungen, auf deren Vergabe der 4. Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) keine Anwendung findet. Aus Gründen derTransparenz, der Wettbewerbsförderung und der Publizität erfolgt die Durchführung des Vergabeverfahrens gleichwohl in Anlehnung an die Regelungen des GWB und der Vergabeverordnung (VgV).

Die Benennung der zuständigen Stelle für Rechtsbehelfs- / Nachprüfungsverfahren im Abschnitt VI.4.1) erfolgt rein deklaratorisch.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/08/2021