2. S-Bahn-Stammstrecke München, Station Marienhof, TGA-Planung Lph 5-7 (VE 2404) Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI44683
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München, Station Marienhof, TGA-Planung Lph 5-7 (VE 2404)
Die TGA-Planungsleistungen umfassen die Lph 5-7 für folgende Anlagengruppen:
Sanitäranlagen - Anlagengruppe 410,
Heizungsanlagen - Anlagengruppe 420,
Lüftungs- und Kälteanlagen - Anlagengruppe 430,
Elektrotechnische Anlagen - Anlagengruppe 440,
Telekommunikation inkl. SAA / BMA /EMA - Anlagengruppe 450,
Gebäudeautomation - Anlagengruppe 480.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
2. S-Bahn-Stammstrecke München, Station Marienhof, TGA-Planung Lph 5-7 (VE 2404)
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
Die TGA-Planungsleistungen umfassen die Lph 5-7 für folgende Anlagengruppen:
Sanitäranlagen - Anlagengruppe 410,
Heizungsanlagen - Anlagengruppe 420,
Lüftungs- und Kälteanlagen - Anlagengruppe 430,
Elektrotechnische Anlagen - Anlagengruppe 440,
Telekommunikation inkl. SAA / BMA /EMA - Anlagengruppe 450,
Gebäudeautomation - Anlagengruppe 480.
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
LÄ A VE2404-01:
Planung eines zusätzlichen Fettabscheiders für die zwei Ladeneinheiten der Station in der Ebene U-1.
Für die zwei Ladeneinheiten ist ein zus. Fettabscheider notwendig, der im Zuge der TGA-AP vorzusehen ist. Diese zus.
Anforderung hat sich erst im Zuge der Planungsfortschreibung herausgestellt u. ist für die gewünschte gewerbl. Nutzung der
Flächen notwendig. Der AN ist bereits mit der AP der TGA der im HP Marienhof geplanten Gewerbeeinheiten beauftragt u. dabei
tief mit der bisherigen Planung, den Problemstellungen und den entsp. Lösungsansätzen vertraut. Eine zus. Schnittstelle zw.
mehreren AN in diesem Bereich ist dringend zu vermeiden. Zudem gehen Synergieeffekt durch einheitl. Leistungsdurchführung
verloren. Bei der Durchführung durch einen weiteren AN ist die scharfe Trennung der Leistungen massiv erschwert. Für den AG
ist nicht ggf. mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber er Mängelansprüche geltend machen muss. Die Zuordnung
der Verantwortlichkeiten wäre besonders erschwert.