Rahmenvertrag Wellenbälge für die U-Bahn HK inkl. Ersatzteilversorgung Referenznummer der Bekanntmachung: FEM1-0171-2021
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Wellenbälge für die U-Bahn HK inkl. Ersatzteilversorgung
Gemeinsame Erprobung eines Übergangtyps und anschließender Abschluß eines Rahmenvertrages Wellenbälge für die U-Bahn HK inkl. Ersatzteilversorgung für 20 Jahre
Berlin
Lieferung von 48 Übergängen für U-Bahnen der Serie HK über einen Zeitraum von 6 Jahren. Die Proof-of-Concept-Phase erfolgt bereits im Rahmen des Vergabeverfahrens. Ein Zuschlag wird erst und nur an die Bieter erteilt, deren Prototyp des zu liefernden Übergangs erprobt und abgenommen wurde. Auch Verhandlungen werden nur mit Bietern abgenommener Prototypen geführt.
Die Ersatzteilversorgung (ohne DIN- und Normteile) erfolgt für 20 Jahre ab Lieferung eines jeweiligen Übergangs. Der Preis für die Ersatzteilversorgung ist über die angenommene Lebenszeit des Übergangs als Ersatzteilpauschale anzugeben.
Optionale Laufzeitverlängerung des Liefervertrags um max. 12 Monate.
Der Liefervertrag sieht sowohl eine optionale Laufzeitverlängerung von bis zu 1 Jahr als auch eine optionale Ausweitung der Liefermenge auf bis zu 53 Übergänge vor.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerber-/Bietergemeinschaften (BewGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Unterauftragnehmern, die zugleich Eignungsleihgeber sind, vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen.
1. Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift.
2. Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie - soweit anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c AufenthG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) und dass keine Eintragung im Berliner Korruptionsregister vorliegt.
Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung.
Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der Auftraggeber Angaben der Bewerber zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen.
1. Eigenerklärung zum Gesamtumsatz (EUR, netto) der jeweiligen letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
2. Eigenerklärung zum Umsatz (EUR, netto) der jeweiligen letzten 3 Geschäftsjahre, der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind.
Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Mindestjahresumsatz von 3 Mio. EUR (bezogen auf den Gesamtumsatz i.S.d der vorstehenden Ziffer 1.).
1. Angaben zu realisierten Projekten aus den letzten 5 Jahren, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden;
Erwartet werden folgenden Angaben für jedes Referenzprojekt:
a) Name und Adresse des Auftraggebers; eine Aufforderung zur Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse bleibt vorbehalten;
b) Zeitraum der Leistungserbringung
c) Kurzbeschreibung des Umfangs und der Art der erbrachten Leistungen.
2. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Gesamtanzahl an Mitarbeitern der jeweiligen letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
3. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl an Mitarbeitern, welche zum zu vergebenden Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Es muss mindestens eine vergleichbare Referenz vorliegen.
Die Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bewerber/der Bewerbergemeinschaft erfolgt anhand der nachfolgend vorgegebenen Anforderungen. Dazu sind im Rahmen der Einreichung der Teilnahmeanträge folgende Unterlagen einzureichen:
— Eigenerklärung zur Eignung für EU-Vergaben*
— ggf. Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe
*Die vorgenannten Unterlagen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindeststandards führt in jedem Fall zum Ausschluss.
siehe Vergabeunterlagen
gesamtschuldnerisch haftend
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die vorliegende Ausschreibung gliedert sich in mehrere Phasen, in denen Teilnehmer/Bieter schrittweise im Rahmen des nachfolgenden Ablaufs nach den oben benannten Eignungskriterien sowie den in der Verfahrensbeschreibung genannten Wertungs-Kriterien reduziert werden.
(1) Teilnahmewettbewerb
(2) Erste Angebotsphase
(3) Vorläufige Angebotswertung
(4) Proof of Concept Phase
(5) Zweite Angebotsphase inkl. Verhandlung
(6) Finale Angebotsabgabe und -wertung
(7) Zuschlagserteilung
3. Die Übermittlung von Fragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform unter Angabe des Aktenzeichen FEM1-0171-2021 zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 11.10.2021 an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3)) eingegangen sind. Mündliche o. verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Vergabeplattform veröffentlichen. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
4. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
5. Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen.
Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Formular vorzulegen. Zur Erfüllung von Mindestanforderungen gem. III.1.2 werden die Umsätze von Mitgliedern einer BewGe addiert und gem. III.1.3 alle Erklärungen der Mitglieder einer BewGe gesamthaft ausgewertet. BewGe haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden.
6. Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer / konzernverbundener Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe), so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Formular vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber gesondert mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise/Angaben/Erklärungen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Unterauftragnehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
7. Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge Formulare erstellt. Diese sind für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden und über die Vergabeplattform gem. I.1) herunterzuladen. Die Teilnahmeanträge müssen bis zum Schlusstermin (s. Ziffer IV.2.2)) über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden.
8. Erläuterung zum Ablauf:
Nach dem Teilnahmewettbewerb erfolgt die Angebotsphase. Im Rahmen der Angebotserstellung muss zwingend eine Vor-Ort-Besichtigung (unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen) erfolgen.
Nach Sichtung der eingereichten Angebote erfolgt die vorläufige kaufmännische/technische Angebotsklärung sowie die vorläufige Auswertung der Angebote. Alle form- und fristgerecht eingereichten nicht auszuschließenden Angebote erreichen die Proof-of Concept-Phase.
In der Proof-of-Concept-Phase erfolgt eine Überprüfung der angebotenen Übergänge in den in Aufforderung zur Angebotsabgabe im Einzelnen beschriebenen Stufen.
Im Anschluss an die erfolgreiche Proof-of Concept Phase erfolgt die zweite Angebots- und Verhandlungsphase sowie eine Aufforderung zur finalen Angebotsabgabe. Die finalen Angebote werden dann vom Auftraggeber anhand der bekannt gemachten Zuschlagskriterien gewertet.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.