Straßenbauarbeiten CPV 45233120-6 Referenznummer der Bekanntmachung: BA 06-2021-Stra
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10820
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Straßenbauarbeiten CPV 45233120-6
Umbau der Bahnhofstraße / Goltzstraße
Bezirk Tempelhof-Schöneberg; Stadtteil Lichtenrade, Bahnhofstraße
Die Bahnhofstraße als Einkaufsstraße im Ortsteil Lichtenrade wird in drei Bauabschnitten in halbseitiger Bauweise ertüchtigt.
Verkehrssicherung/ Verkehrsführung während der Bauzeit
Abbruch von Fahrbahn- und Gehwegbefestigungen, baulichen Anlagen
Entsorgung von Abfällen (nicht gefährlicher Abfall, gefährlicher Abfall)
Herstellen von ca. 16.745 m2 Fahrbahnbefestigungen in Asphaltbauweise
Herstellen von ca. 790 m2 Fahrbahnbefestigungen in Beton
Herstellen von ca. 1.525 m2 Fahrbahnbefestigungen in Pflasterbauweise
Herstellen von ca. 225 m2 WDL-Betontragschicht und 150 m3 Schutzbeton über Verrohrung
Setzen von ca. 2.460 m Bord aus Naturstein, 50 m Bord aus Beton,
110 m Sonderbordsteinen
Herstellen von ca. 590 m Randeinfassung mit Natursteinpflaster
Herstellen von ca. 4.650 m2 Gehwegbefestigung mit Natursteinpflaster
Herstellen von ca. 5.215 m2 Gehwegbefestigung mit Betonsteinpflaster und Betonplatten
Instandsetzung von ca. 130 m2 Gehwegbefestigungen mit vorhandenem Bernburger Mosaiksteinpflaster
Instandsetzung von ca. 80 m2 Gehwegbefestigung mit vorhandenem Betonplatten
Instandsetzen von ca. 25 m2 Gehwegbefestigung mit vorhandenem Natursteinpflaster
Liefern und Einbauen von Ausstattungen (Poller, Fahrradanlehnbügel, Sitzbänke, Zäune)
Rückbau und Neuherstellung Beschilderung
Demarkierung und Neuherstellung Fahrbahnmarkierung
Rückbau und Neuherstellung Beleuchtungsanlagen
Herstellen und Instandsetzen von Baumscheiben, Grünflächen
Zaunbau, Geländerbau
Ausführungsplanung für ein Podest/eine Rampe
SiGeKo-Leistungen
Deklarationsanalayse/Umweltverträglichkeitsprüfung der Ausbaustoffe
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Neben den Verdingungsunterlagen, die bei Auftragserteilung Vertragsbestandteil werden, gilt für alle Geschäftsbereiche deutsches Recht
und die deutsche Sprache.
Der Auftraggeber verfährt nach Teil A der VOB
Von der Wertung ausgeschlossen werden Angebote von Bietern, die wettbewerbsbeschränkende Absprachen getroffen haben
(§ 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB -).
Der Bieter hat für sich und für Nachunternehmer zum Nachweis der Leistungsfähigkeit eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
(§§ 150, 150 a der Gewerbeordnung) vorzulegen. Die Auszüge dürfen nicht älter als drei Monate sein. Ausländische Bieter haben
gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Die Eignung des Bieters und seiner Nachunternehmer ist durch Eintragung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin oder in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt V 124.V-I F Eigenerklärung der Eignung nachzuweisen. Das Formblatt V 124.V-I F kann unter https://senstadtfms.stadt-berlin.de/intelliform/forms/eabau/berlin/v_124vf/index eingesehen werden.
Die einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis der Eignung eingereicht werden.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die enger Wahl, so sind die im Formblatt V 124.V-I F angegebenen Bescheinigungen für sich und seine Nachunternehmer innerhalb von 6 Kalendertragen nach Aufforderung vorzulegen.
Hinweis: Zur vorläufigen Nachweisführung sind Eigenerklärungen ausreichend. Als Beleg für die abgegebenen Eigenerklärungen verlangt der Auftraggeber von denjenigen Bietern, die in die engere Wahl der Zuschlagserteilung kommen - nach gesonderter Aufforderung – binnen 6 Kalendertagen die geforderten Nachweise.
- Nachweis einer Versicherung (Haftpflicht- und Umweltschaden)
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, Freistellungsbescheinigung nach § § 48 EStG
- Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen
Hinweis: Zur vorläufigen Nachweisführung sind Eigenerklärungen ausreichend. Als Beleg für die abgegebenen Eigenerklärungen verlangt der Auftraggeber von denjenigen Bietern, die in die engere Wahl der Zuschlagserteilung kommen - nach gesonderter Aufforderung – binnen 6 Kalendertagen die geforderten Nachweise.
- Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt
- die Beschreibung der technischen Ausrüstung und Maßnahmen des Unternehmens zur Qualitätssicherung und seiner Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten
Hinweis: Zur vorläufigen Nachweisführung sind Eigenerklärungen ausreichend. Als Beleg für die abgegebenen Eigenerklärungen verlangt der Auftraggeber von denjenigen Bietern, die in die engere Wahl der Zuschlagserteilung kommen – nach gesonderter Aufforderung binnen 6 Kalendertagen die geforderten Nachweise.
Abschnitt IV: Verfahren
nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei Bewerbergemeinschaften sind die Eignungsangaben von jedem Bewerbergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen Eignungskriterien kommt es auf die Bewerbergemeinschaft insgesamt an, der Auftraggeber wertet also diese Angaben kumulativ. Die zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit gemäß Ziffer III.1.3) vorzulegenden Referenzen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft von demjenigen Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen, das im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft die vergleichbaren Leistungen ausführen wird.
Sofern sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Geeignetheit auf ein anderes Unternehmen (Drittunternehmen/Unterauftragnehmer) beruft, muss er/sie die Eignungsangaben auch für das andere Unternehmen einreichen. Wird zum Nachweis der Kriterien auf die Leistung von anderen Unternehmen (Drittunternehmen) verwiesen, so werden diese nur berücksichtigt, wenn der jeweilige andere Unternehmer eine unterschriebene Verpflichtungserklärung abgibt, wonach dieser bereit ist, Leistungen für den Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft in diesem Projekt zu erbringen (Siehe Formblatt Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen). Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen nicht nur ein selbstständiges, von dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-) verbundenes Unternehmen (Mutter- / Tochter- / Schwestergesellschaft etc.) zu verstehen ist.
Einhaltung Umweltbedingungen
Gemäß § 8 BerlAVG in Verbindung mit § 15 BerlAVG hat der Bieter sich zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen und zur Produktzertifizierung (u.a. Holz und Naturstein) zu verpflichten. Entsprechende Nachweise sind dem Formblatt V247 F (https://senstadtfms.stadt-berlin.de/intelliform/forms/eabau/berlin/v_247f/index) zu entnehmen. Die Ergänzungen zum Angebot über die Kontrolle dieser Verpflichtungen und Sanktionsmöglichkeiten im Falle eines Verstoßes ergeben sich aus dem Formular V 250 F Kontrollen und Sanktionen nach dem Berliner Aus-schreibungs- und Vergabegesetz.
Frauenförderung:
Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Angebotsunterlagen beigefügt ist. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt.
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Die weibliche Form ist der männlichen Form in dieser Ausschreibung gleichgestellt; lediglich aus Gründen der Vereinfachung wurde teilweise die männliche Form gewählt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]