Feuerlöschtechnik, CVK, - Geb-0703 Referenznummer der Bekanntmachung: AB 61/21
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Abschnitt II: Gegenstand
Feuerlöschtechnik, CVK, - Geb-0703
Feuerlöschtechnik, CVK, - Geb-0703
Amrumer Straße 31, 13353 Berlin
Art und Umfang, allgemeine Merkmale der baulichen Anlage:
Löschtechnische Ausstattung eines Laborneubaus am Standort Campus Virchow - Klinikum (CVK) :
Rohrnetze für
- Löschwasserleitungen „trocken“ aus verz. Stahlrohr: ca. 73 m
- Hochdruck-Wassernebel-Sprinkleranlage aus V4A-Rohr AD 12 – 38 mm: ca. 2180 m
Betriebstechnische Anlagen:
- Eine HDWN-Sprinklerzentrale mit Hochdruckpumpenaggregat, Druckhaltung, Vorratsbehälter a 28 m³
Weitere Merkmale:
- 666 HDWN-Sprinkler
- 72 Handfeuerlöscher (CO2, Pulver, Schaum)
- 2 Einspeisearmaturen für die Feuerwehr
- 10 Entnahmearmaturen für die Feuerwehr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Unternehmensreferenzen der letzten 3 Jahre (2018, 2019, 2020 oder aktueller): Nachzuweisen sind mind. 3 Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Aufträge aus den letzten 3 Jahren (2018, 2019, 2020 oder aktueller).
Vergleichbare Leistungen sind Aufträge über Feuerlöschtechnik. - Gefordert sind mindestens 3 Referenzen der letzten 3 Jahre (2018, 2019, 2020 oder aktueller) über die genannten vergleichbaren Leistungen mit einem Mindestauftragswert von [Betrag gelöscht] EUR/brutto, die innerhalb der Europäischen Union (EU)/Schweiz erbracht worden sind.
2. Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (2018, 2019, 2020) mit vergleichbaren Bauleistungen: Nachzuweisen sind die Umsätzen der drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018, 2019, 2020) mit vergleichbaren Bauleistungen.
Vergleichbare Leistungen sind Aufträge über Feuerlöschtechnik.
zu Eignungskriterium 2: Gefordert sind mind. 3 Mio. EUR/brutto/Jahr mit den genannten vergleichbaren Bauleistungen.
siehe Vertragsbedingungen in den Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Zentrale Vergabestelle der Charité
Keine Personen sind befugt an der Angebotseröffnung teilzunehmen, § 14 EU VOB/A.
Die Niederschrift wird allen Bietern im Nachgang elektronisch zur Verfügung gestellt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf unserem Bieterportal zum Download zur Verfügung.
Eine Registrierung ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen, da Sie dann über alle Änderungen informiert werden und so das Risiko der Einreichung falscher/ungenügender Unterlagen gemindert wird.
Ihre Fragen/Hinweise reichen Sie bitte ebenfalls nur über https://vergabeplattform.charite.de ein.
Es sind nur elektronische Angebote zugelassen.
Signatur und Zusatzsoftware werden nicht benötigt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]