Maurerarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2020/S 134-328440
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10559
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gewobag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Maurerarbeiten
Holtheimer Weg 25, 27 in 12207 Berlin
In dem Gebäude Holtheimer Weg 25 – 27 in 12207 Berlin, Baujahr 1964, sind im Zeitraum Juli 2020 bis
Oktober2021 umfangreiche Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten im unbewohnten Zustand geplant.
Es handelt sich um zwei Gebäude mit Laubengängen und einem verbindenden, zentralen Treppenhaus.
ImHaus Nr. 27 befindet sich ein zweites Treppenhaus am den Laubengängen.
Das Haus Nr. 25 hat 6 Geschosse und das Haus Nr. 27 hat 7 Geschosse, beide Gebäudeteile sind
vollunterkellert. Im Gebäude befinden sich 136 Wohnungen mit 4.076 qm. Bis auf 2 Wohnungen in
Erdgeschosssind alle Wohnungen Einzimmerappartements.
Vorgelagert zu anderen Gewerken ist die Entfernung der Schadstoffe aus den Wohnungen und dem
Kellererforderlich.
Die Sanierung umfasst alle Wohnungen und die gesamten Gebäudehülle einschließlich
energetischerErtüchtigung mit Innendämmung und an den Giebelseiten mit Wärmedämmverbundsystem,
die Erneuerungaller Fenster, die komplette Erneuerung aller gebäudetechnischen Einrichtungen und
Modernisierung derPersonenaufzüge.
Die Vergabe aller Bauleistungen erfolgt gewerkeweise.
Art und Umfang der Leistungen Mauerarbeiten dieser Bekanntmachung:
Die Ausschreibung für die Maurerarbeiten umfasst mehrere Gewerke:
Baustelleneinrichtung: BE für die eigene Verwendung
Abbrucharbeiten, nicht konstruktiv: Entrümplung Kellerbereiche und Wohnungen ca. 180 m³, Abbruch
undEntsorgung Kellertrennwände aus Holz ca. 550 m², Abbau und Entsorgung von ca. 34 Küchen, Abbruch
undEntsorgung nichtragender Innenwände ca.3.000 m², Abriss Innentüren ca. 425 St., Altan-striche/
Tapetenentfernen ca. 12.300 m², Wandfliesen ca. 200 m², Bodenfliesen ca. 580 m², Trocken-baudecken ca.110
m²,Briefkästen 136 St.
Putzarbeiten: Anarbeitung Fenster, Fensterbänke und Türen/ Laibung innen ca. 100 lfdm,
PutzausbesserungenInnenwände 450 m², Anarbeitung an neue Stahltüren ca. 13 St.,
Maurerarbeiten: Schließen von Fensteröffnungen im Treppenhaus 6 St., Deckendurchbrüche schließen
ca.1000 St., Fensterbrüstungen aufmauern 2 St., RWA 2 St., Schneiden von Deckenöffnungen RWA inkl.
EinbauAbfangträger 2 St.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Maurerarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oberkrämer
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16727
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Insb. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten. Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 S. 2 GWB. Erkennt ein Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Ort: Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Holtheimer Weg 25, 27 in 12207 Berlin
- Baustelleneinrichtung
- Abbruch - und Rückbauarbeiten nach DIN 18459
- Mauerarbeiten nach DIN 18330
- Putz- und Stuckarbeiten nach DIN 18350
- Estricharbeiten nach DIN 18353
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oberkrämer
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16727
Land: Deutschland
Auf Grund des vorhandenen baulichen Zustandes nach Fertigstellung der Abbrucharbeiten sind zur weiteren Ausführung der Folgegewerke zusätzliche Leistungen, die über den vorhergesehenen Leistungsumfang hinausgehen, notwendig. Dazu gehört das Schließen von Löchern in den Trennwänden zwischen den Wohnungen sowie das Anarbeiten nach Abriss der Treppenhaustüren. Weiterhin ist eine Rüstung zur Abfangung und Sicherung bei der Herstellung der Deckenausschnitte im Treppenhaus notwendig.
Zusätzliche Leistungen können ausschließlich durch den Auftragnehmer ausgeführt werden, da es sich um Leistungsbestandteile einer Gesamtleistung handelt, deren Trennung zu gravierenden kostenverursachenden Störungen im Bauablauf führen würde.