Lieferung von Covid-19 Antigen-Selbsttests für das Land Bremen
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE5 Bremen
Postleitzahl: 28215
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.immobilien.bremen.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe.bremen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28125
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
NUTS-Code: DE5 Bremen
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.immobilien.bremen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Covid-19 Antigen-Selbsttests für das Land Bremen
Lieferung und Zwischenlagerung von Covid-19 Antigen-Selbsttests für das Land Bremen sowie der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven inkl. Schulen und Kindertageseinrichtungen
Covid-19 Antigen Schnelltests LEPU oder gleichwertig für Schüler:innen an Grundschulen in den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven
Bremen
Covid-19 Antigen Schnelltests LEPU oder gleichwertig für Schüler:innen an Grundschulen.
Die Schüler:innen müssen in der Lage sein, die Tests unter Aufsicht eigenständig durchzuführen. Das bedeutet, dass eine Lehrkraft gleichzeitig eine komplette Klasse sicher bei der Testung anleiten und beaufsichtigen können muss. Beim Lepu-Test wird das Stäbchen unmittelbar nach dem Nasenabstrich in das Testheft gesteckt, so dass die Kinder wieder beide Hände frei haben und sich ganz auf den nächsten Arbeitsschritt (Fläschchen mit Pufferlösung öffnen und auf das Stäbchen tropfen) konzentrieren können. Das verhindert die Gefahr eines Vergießens bzw. in Kontaktkommens mit der Pufferflüssigkeit. Andere Tests, wie z. B. Hotgen oder Lyher kommen hier nicht infrage aufgrund der eingeschränkten motorischen Fähigkeiten der Kinder.
Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen
Es erfolgt zeitgerecht eine erneute Ausschreibung für die Belieferung ab dem 01.12.2021
Covid-19 Antigen Schnelltests für Schüler:innen an Tests für Schüler:innen Weiterführende Schulen (ab der 5. Klasse)
Bremen
Covid-19 Antigen Schnelltests für Schüler:innen an Tests für Schüler:innen Weiterführende Schulen (ab der 5. Klasse).
Selbsttests zur Eigenanwendung der Schüler:innen im Alter ab 10 Jahren unter Beaufsichtigung der Lehrkraft.
Vom Bfarm und PEI evaluiert und als Laientest zugelassen.
Die Schüler:innen müssen in der Lage sein, die Tests unter Aufsicht eigenständig durchzuführen. Das bedeutet, dass eine Lehrkraft gleichzeitig eine komplette Klasse sicher bei der Testung anleiten und beaufsichtigen können muss.
Alle Verpackungsgrößen sind zugelassen.
Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen
Es erfolgt zeitgerecht eine erneute Ausschreibung für die Belieferung ab dem 01.12.2021
Covid-19 Antigen Schnelltests für Kinder in den Kindertageseinrichtungen
Bremen
Covid-19 Antigen Schnelltests für Kinder in den Kindertageseinrichtungen
Selbsttests zur Anwendung der Eltern bei den Kindern im Alter ab 3 Jahren. Die Tests müssen geeignet sein für Kinder von 3 bis 6 Jahren.
Lyher Covid-19 Antigen Schnelltests (Nasal) 5640-S-009/21 sind hier zwingend erforderlich, weil diese unter wissenschaftlicher Begleitung ausgesucht wurden für die Anwendung bei Kindern und auch derzeit vom Leibniz-Institut für Präventionsforschung und Epidemiologie (BIPS) evaluiert werden. Des Weiteren sind die mehrsprachigen Informationsmaterialien und das erklärende Video auf diesen Test ausgelegt.
Vom Bfarm und PEI evaluiert und als Laientest zugelassen.
Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen
Es erfolgt zeitgerecht eine erneute Ausschreibung für die Belieferung ab dem 01.12.2021
Covid-19 Antigen Schnelltests für Beschäftigte des Landes Bremen sowie der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven sowie weiterer Einrichtungen
Bremen
Beschäftigte des Landes Bremen sowie der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven sowie weiterer Einrichtungen inkl. der Landesvertretung beim Bund in Berlin sowie des Verbindungsbüros bei der EU in Brüssel (Näheres wird in den Vergabeunterlagen beschrieben).
Selbsttests zur Eigenanwendung der Bediensteten.
Die Tests müssen vom Bfarm und PEI evaluiert und als Laientest zugelassen sein.
Die Bediensteten müssen in der Lage sein, die Tests eigenständig durchzuführen.
Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen
Es erfolgt zeitgerecht eine erneute Ausschreibung für die Belieferung ab dem 01.12.2021
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB, sowie § 46 Abs. 2 VgV vorliegen, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen.
1. Für den Fall der Bietergemeinschaft: von allen Beteiligten Unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung im Original, deren Inhalt die Benennung des bevollmächtigten Vertreters und eine Bestätigung zur gesamtschuldnerischen Haftung hat, sowie eine Verpflichtungsermächtigung (§ 47 VgV),
2. Eigenerklärung über eine Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV),
3. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV).
Zu 2. Mindestdeckungssummen für die Berufshaftpflichtversicherung: [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden.
Zu 3. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz von mindestens 5.000.000 € p. a allgemein.
Referenzliste der wesentlichen erbrachten vergleichbaren Leistungen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV).
a) Rechnungswert je Auftrag als Referenz von mindestens 50.000 € netto
b) Mindestens 50 Anlieferstellen bei einer Referenz
Vor der Auslieferung einer jeweils beim Lieferanten zwischenzulagerden Charge oder der Gesamtmenge ist eine Freigabe nach Prüfung eines Rückstellmusters durch die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz erforderlich. Rechnungen müssen elektronisch als strukturierter XML-Datensatz nach dem Standard XRechnung erfolgen (siehe auch e-rechnung.bremen.de). Der Auftraggeber behält sich vor, Bestelljungen über einen behördeninternen Webshop abzuwickeln.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Rügen sind ausschließlich an den unter I.1) genannten Auftraggeber zu senden.
2. Während der Vergabeverfahren ist bezogen auf deren Durchführung nur die elektronische Kommunikation innerhalb des E-Vergabesystems der Vergabeplattform www.bremen.de (AI Vergabemanager) zugelassen (vgl. § 9 bis 12 VgV).
3. Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefordert, sind sie – soweit sie nicht in Deutsch verfasst wurden – inklusive einer beglaubigten deutschsprachigen Übersetzung einzureichen.
4. Diese Vorinformation soll gemäß § 38 Absatz 2 VgV fristverkürzend wirken und gilt für sämtliche Vergabeverfahren für die Lieferung von Covid-19 Antigen-Selbsttests, falls sie möglicherweise bis zum 30.06.2022 durchgeführt werden müssen (vgl. § 38 Absatz 2 Nr. 2 VgV: „nicht mehr als zwölf Monate“). Falls selbst danach noch ein entsprechender Bedarf bestehen sollte, ist – sofern absehbar – beabsichtigt, rechtzeitig (d. h. vor dem 30.06.2022) eine erneute fristverkürzend wirkende Vorinformation bekannt zu geben.
5. Die entsprechenden Rahmenvereinbarungen sollen wiederkehrend jeweils für einen mittelfristigen Zeitraum ausgeschrieben und nahtlos vergeben werden. Die Aufträge sollen damit einerseits bedarfsgerecht und dem Pandemiegeschehen folgend und andererseits der preislichen Entwicklung entsprechend vergeben werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]