SPK-ZVS-20-00012-OV-M-KB - Rahmenvereinbarung über Digitalisierung von Archivgut des Ethnologischen Museums (EM) Referenznummer der Bekanntmachung: SPK-ZVS-20-00012-OV-M-KB
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.preussischer-kulturbesitz.de
Abschnitt II: Gegenstand
SPK-ZVS-20-00012-OV-M-KB - Rahmenvereinbarung über Digitalisierung von Archivgut des Ethnologischen Museums (EM)
Abschluss von Rahmenvereinbarungen über Buchbindearbeten aufgeteilt nach Losen (Fachlose und Teillose) für den Zeitraum 01.01.2022-31.12.2024, mit der Option zur einmaligen Verlängerung um 12 Monate.
Die Gesamtleistung verteilt sich über 13 Teillose. Diese bestehen aus 9 Fachlosen (A-I), die wiederum ein bis zwei Teillose (z.B. B1, B2) enthalten können.
Angebote können für ein, mehrere oder alle Teillose eingereicht werden. Die Zahl der Lose, für die ein einzelner Bieter den Zuschlag erhalten kann, wird auf 1 Teillos pro Fachlos und ingesamt maximal 4 Teillose beschränkt.
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Würde ein Bieter ohne die Loslimitierung den Zuschlag für mehr als 4 Lose erhalten, werden Zuschläge auf die vier Teillose erteilt, deren Differenzen zum Nächstgebot dem Auftraggeber insgesamt den größten wirtschaftlichen Nutzen bringt.
A - Klebebindung Ganzgewebe
Berlin
RV Buchbindearbeiten - Los A - Klebebindung Ganzgewebe
Kalk. Grundmenge (Volumen in Stk pro Jahr): 800 Stk.
Kalk. Grundmenge bei max. Vertragslaufzeit: 3.200 Stk
Verlängerungsoption: einmalig zwölf Monate zu den bestehenden Bedingungen, sofern die Höchstmengen nicht ausgeschöpft wurden.
Die Höchstmengen werden auf 10 % über der kalk. Grundmenge hinaus bei maximaler Vertragslaufzeit bestimmt.
B1 - Klebebindung Ganzgewebe mit besonderem Schwierigkeitsgrad
Berlin
RV Buchbindearbeiten - Los B1: Klebebindung Ganzgewebe mit besonderem Schwierigkeitsgrad
Kalk. Grundmenge (Volumen in Stk pro Jahr): 300 Stk.
Kalk. Grundmenge bei max. Vertragslaufzeit: 1.200 Stk
Verlängerungsoption: einmalig um zwölf Monate zu den bestehenden Bedingungen, sofern die Höchstmengen nicht ausgeschöpft wurden
Die Höchstmengen werden auf 10 % über der kalk. Grundmenge hinaus bei maximaler Vertragslaufzeit bestimmt.
B2 - Klebebindung Ganzgewebe mit besonderem Schwierigkeitsgrad
Berlin
Kalk. Grundmenge (Volumen in Stk pro Jahr): 300 Stk.
Kalk. Grundmenge bei max. Vertragslaufzeit: 1.200 Stk
Verlängerungsoption: einmalig um zwölf Monate zu den bestehenden Bedingungen, sofern die Höchstmengen nicht ausgeschöpft wurden.
Die Höchstmengen werden auf 10 % über der kalk. Grundmenge hinaus bei maximaler Vertragslaufzeit bestimmt.
C - Fadenheftung Ganzgewebe
Berlin
RV Buchbindearbeiten - Los C: Fadenheftung Ganzgewebe
Kalk. Grundmenge (Volumen in Stk pro Jahr): 450 Stk.
Kalk. Grundmenge bei max. Vertragslaufzeit: 1.800 Stk
Verlängerungsoption: einmalig um zwölf Monate zu den bestehenden Bedingungen, sofern die Höchstmengen nicht ausgeschöpft wurden.
Die Höchstmengen werden auf 10 % über der kalk. Grundmenge hinaus bei maximaler Vertragslaufzeit bestimmt.
D1 - Fadenheftung Ganzgewebe und Mischtechniken mit besonderem Schwierigkeitsgrad
Berlin
RV Buchbindearbeiten - Los D1: Fadenheftung Ganzgewebe und Mischtechniken mit besonderem Schwierigkeitsgrad
Kalk. Grundmenge (Volumen in Stk pro Jahr): 300 Stk.
Kalk. Grundmenge bei max. Vertragslaufzeit: 1.200 Stk
Verlängerungsoption: einmalig um zwölf Monate zu den bestehenden Bedingungen, sofern die Höchstmengen nicht ausgeschöpft wurden.
Die Höchstmengen werden auf 10 % über der kalk. Grundmenge hinaus bei maximaler Vertragslaufzeit bestimmt.
D2 - Fadenheftung Ganzgewebe und Mischtechniken mit besonderem Schwierigkeitsgrad
Berlin
RV Buchbindearbeiten - Los D2: Fadenheftung Ganzgewebe und Mischtechniken mit besonderem Schwierigkeitsgrad
Kalk. Grundmenge (Volumen in Stk pro Jahr): 300 Stk.
Kalk. Grundmenge bei max. Vertragslaufzeit: 1.200 Stk
Verlängerungsoption: einmalig um zwölf Monate zu den bestehenden Bedingungen, sofern die Höchstmengen nicht ausgeschöpft wurden.
Die Höchstmengen werden auf 10 % über der kalk. Grundmenge hinaus bei maximaler Vertragslaufzeit bestimmt.
E1 - Reparatur; Um- und Einbinden von Antiquaria vor 1960
Berlin
RV Buchbindearbeiten - Los E1: Reparatur; Um- und Einbinden von Antiquaria vor 1960
Kalk. Grundmenge (Volumen in Stk pro Jahr): 225 Stk.
Kalk. Grundmenge bei max. Vertragslaufzeit: 900 Stk
Verlängerungsoption: einmalig um zwölf Monate zu den bestehenden Bedingungen, sofern die Höchstmengen nicht ausgeschöpft wurden.
Die Höchstmengen werden auf 10 % über der kalk. Grundmenge hinaus bei maximaler Vertragslaufzeit bestimmt.
E2 - Reparatur; Um- und Einbinden von Antiquaria vor 1960
Berlin
RV Buchbindearbeiten - Los E2: Reparatur; Um- und Einbinden von Antiquaria vor 1960
Kalk. Grundmenge (Volumen in Stk pro Jahr): 225 Stk.
Kalk. Grundmenge bei max. Vertragslaufzeit: 900 Stk
Verlängerungsoption: einmalig um zwölf Monate zu den bestehenden Bedingungen, sofern die Höchstmengen nicht ausgeschöpft wurden.
Die Höchstmengen werden auf 10 % über der kalk. Grundmenge hinaus bei maximaler Vertragslaufzeit bestimmt.
F1 - Reparatur; Um- und Einbinden von Bibliophilia
Berlin
RV Buchbindearbeiten - Los F1: Reparatur; Um- und Einbinden von Bibliophilia
Kalk. Grundmenge (Volumen in Stk pro Jahr): 80 Stk.
Kalk. Grundmenge bei max. Vertragslaufzeit: 320 Stk
Verlängerungsoption: einmalig um zwölf Monate zu den bestehenden Bedingungen, sofern die Höchstmengen nicht ausgeschöpft wurden.
Die Höchstmengen werden auf 10 % über der kalk. Grundmenge hinaus bei maximaler Vertragslaufzeit bestimmt.
F2 - Reparatur; Um- und Einbinden von Bibliophilia
Berlin
RV Buchbindearbeiten - Los F2: Reparatur; Um- und Einbinden von Bibliophilia
Kalk. Grundmenge (Volumen in Stk pro Jahr): 50 Stk.
Kalk. Grundmenge bei max. Vertragslaufzeit: 200 Stk
Verlängerungsoption: einmalig um zwölf Monate zu den bestehenden Bedingungen, sofern die Höchstmengen nicht ausgeschöpft wurden.
Die Höchstmengen werden auf 10 % über der kalk. Grundmenge hinaus bei maximaler Vertragslaufzeit bestimmt.
G - Leichte Mappen (ohne Sonderarbeiten)
Berlin
RV Buchbindearbeiten - Los G: Leichte Mappen (ohne Sonderarbeiten)
Kalk. Grundmenge (Volumen in Stk pro Jahr): 300 Stk.
Kalk. Grundmenge bei max. Vertragslaufzeit: 1.200 Stk
Verlängerungsoption: einmalig um zwölf Monate zu den bestehenden Bedingungen, sofern die Höchstmengen nicht ausgeschöpft wurden.
Die Höchstmengen werden auf 10 % über der kalk. Grundmenge hinaus bei maximaler Vertragslaufzeit bestimmt.
H - Feste Mappen
Berlin
RV Buchbindearbeiten - Los H: Feste Mappen
Kalk. Grundmenge (Volumen in Stk pro Jahr): 300 Stk.
Kalk. Grundmenge bei max. Vertragslaufzeit: 1.200 Stk
Verlängerungsoption: einmalig um zwölf Monate zu den bestehenden Bedingungen, sofern die Höchstmengen nicht ausgeschöpft wurden.
Die Höchstmengen werden auf 10 % über der kalk. Grundmenge hinaus bei maximaler Vertragslaufzeit bestimmt.
I - Objektschutz für Spezialsammlungen (Klappkassetten, Mappen)
Berlin
RV Buchbindearbeiten - Los I - Objektschutz für Spezialsammlungen (Klappkassetten, Mappen)
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Kalk. Grundmenge (Volumen in Stk pro Jahr):
Klappkassetten: 100 Stk
Mappen: 300 Stk
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Kalk. Grundmenge bei max. Vertragslaufzeit:
Klappkassetten: 400 Stk
Mappen: 1.200 Stk
Verlängerungsoption: einmalig um zwölf Monate zu den bestehenden Bedingungen, sofern die Höchstmengen nicht ausgeschöpft wurden.
Die Höchstmengen werden auf 10 % über der kalk. Grundmenge hinaus bei maximaler Vertragslaufzeit bestimmt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1
Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
(Im Fall einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern einzureichen.) (Anlage 04a_Eigenerklaerung_Ausschlussgruende)
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2
Erklärung über das Bestehen und die Verpflichtung zur Aufrechterhaltung einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen pro Schadensfall:
- Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR,
- Sachschäden [Betrag gelöscht] EUR
Sollte die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe die vorgenannten Deckungssummen nicht erreichen oder noch keine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, verpflichtet sich der Bieter, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend anzupassen bzw. eine entsprechende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen
(Anlage 04b_Nachweise_zu_Mindestanforderungen + ggf. einzureichende Belege)
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3
Nachweis von mind. 2 Referenzen in der Gestaltung größerer Ausstellungsvorhaben, d.h. mit mehr als 300 Exponaten oder über 500 qm Ausstellungsfläche im Zeitraum 07/2014 - 06/2021.
Die Referenzprojekte müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen:
- Ein Referenzprojekt muss unter der zu nennenden Projektleitung verantwortlich koordiniert worden sein (Hauptauftragnehmer).
- Zwei Referenzprojekte müssen die Gestaltung von Ausstellungen mit szenografischem Charakter betreffen.
- Zwei Referenzprojekten müssen die Gestaltung von Ausstellungen mit archäologischen Objekten oder kunsthistorischen dreidimensionalen Exponaten betreffen
Mehrere Mindestanforderungen können auch innerhalb eines Referenzprojektes abgebildet werden.
(Anlage 04b_Nachweise_zu_Mindestanforderungen + ggf. einzureichende Belege)
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4
Eigenerklärung zur Erfahrung in der Produktüberwachung und Koordinierung von unterschiedlichen Gewerken und Materialkenntnis. (Anlage (Anlage (Anlage 04b_Nachweise_zu_Mindestanforderungen, Abschnitt "Eigenerklärung")
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5
Eigenerklärung zur Kenntnis von konservatorischen Bedingungen und besonderer Sensibilität in der Präsentation archäologischer Exponate verfügen. (Anlage 04b_Nachweise_zu_Mindestanforderungen, Abschnitt "Eigenerklärung")
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6
Eigenerklärung, dass die Betreuung des Auftraggebers neben dem persönlichen Kontakt auch mittels Telefon und E-Mail in deutscher Sprache erfolgt. (Anlage 04b_Nachweise_zu_Mindestanforderungen, Abschnitt "Eigenerklärung")
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7
Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt
(Im Fall einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern einzureichen.)
(Anlagew 04c_Verpflichtungserklaerung_Mindestentgelt)
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8
Erklärung einer Bieter- / Arbeitsgemeinschaft
(soweit zutreffend)"
(Anlage 04d_Bewerber_Bietergemeinschaftserklaerung)
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9
Verzeichnis der Unteraufträge
(soweit zutreffend)"
(Anlage 04e_Verzeichnis_Unterauftraege)
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10 Verpflichtungserklärung Eignungsleihe / Unteraufträge
(soweit zutreffend, für Dritte, insbesondere Unterauftragnehmer)
(Anlage 04f_Verpflichtungserklaerung_Eignungsleihe_Unterauftraege)
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11 Unternehmensdaten-GZR-Auszug
(Im Fall einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern einzureichen.)
(Anlage 04g_Unternehmensdaten-GZR-Auszug)
Eignungskriterien gem. Auftragsunterlagen (siehe III.1.1))
Eignungskriterien gem. Auftragsunterlagen (siehe III.1.1))
Siehe Vertragsbedingungen und Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A.
NUR REGISTRIERTE NUTZER DER E-VERGABE, DIE DIE TEILNAHME UNTER "MEINE E-VERGABE" AKTIVIEREN, KÖNNEN AM VERGABEVERFAHREN TEILNEHMEN.
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B.
DIE VERGABEUNTERLAGEN STEHEN ELEKTRONISCH UNEINGESCHRÄNKT ZUR VERFÜGUNG.
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C.
WEITERE AUSKÜNFTE
SOWEIT IM RAHMEN DES TEILNAHMEWETTBEWERBES / DER ANGEBOTSERSTELLUNG FRAGEN ZU DEN UNTERLAGEN ODER ZUM VERGABEVERFAHREN AUFTRETEN, IST UNVERZÜGLICH DIE VERGABESTELLE (SIEHE PUNKT I.1) ZU INFORMIEREN. FRAGEN ZUM VERGABEVERFAHREN, DEN VERGABEUNTERLAGEN UND SONSTIGE BIETERFRAGEN KÖNNEN NUR BEANTWORTET WERDEN, SOFERN DIESE RECHTZEITIG BEI DER AUSSCHREIBENDEN STELLE EINGEGANGEN SIND. DIE FRISTEN SIND DER AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTES (ANSCHREIBEN) ZU ENTNEHMEN.
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AUSKÜNFTE SIND PER E-MAIL (SIEHE PUNKT I.1) ODER ÜBER DIE E-VERGABEPLATTFORM AUSSCHLIESSLICH BEI DER AUSSCHREIBENDEN STELLE ANZUFORDERN. DIE FRAGEN UND DIE DAZUGEHÖRIGEN ANTWORTEN WERDEN STETS NUR ÜBER DIE E-VERGABEPLATTFORM BEKANNT GEGEBEN. TELEFONISCHE AUSKÜNFTE WERDEN GRUNDSÄTZLICH NICHT ERTEILT. NUR DIE UNTER PUNKT I.1 GENANNTE VERGABESTELLE DARF FÜR AUSKÜNFTE ZUM VERFAHREN KONTAKTIERT WERDEN, IM FALL DER KONTAKTAUFNAHME ZU ANDEREN STELLEN BEHÄLT SICH DIE AUSSCHREIBENDE STELLE VOR, DEN BEWERBER / BIETER VOM VERGABEVERFAHREN AUSZUSCHLIESSEN.
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NACH ABLAUF DER ANGEGEBENEN FRIST EINGEHENDE FRAGEN WERDEN GGF. NICHT MEHR BEANTWORTET. DIE SPK BEHÄLT SICH VOR, AUCH FRAGEN ZU BEANTWORTEN, DIE NACH ABLAUF DER FRIST EINGEHEN.
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D.
ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN (D.H. AUSKÜNFTE ZUM VERGABEVERFAHREN, ANTWORTEN AUF BIETERFRAGEN ETC.) UND GGF. ERGÄNZENDE DOKUMENTE SIND BEI DER ERSTELLUNG EINES ANGEBOTES ZU BEACHTEN.
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E.
SÄMTLICHE KOMMUNIKATION (EINSCHLIESSLICH ANGEBOT) IST IN DEUTSCHER SPRACHE ZU FÜHREN.
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F.
KOSTEN, DIE GGF. BEI DER ERSTELLUNG DES TEILNAHMEANTRAGES / ANGEBOTES ENTSTEHEN, KÖNNEN NICHT ERSTATTET WERDEN.
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G.
ZUR ELEKTRONISCHEN ANGEBOTSEINREICHUNG ÜBER DIE E-VERGABEPLATTFORM DES BUNDES GENÜGT, STATT DER EIGENHÄNDIGEN UNTERSCHRIFT, DIE ÜBERMITTLUNG DER GEFORDERTEN DOKUMENTE IN TEXTFORM GEMÄSS § 126B BGB UND DIE NENNUNG DER PERSON DES ERKLÄRENDEN AN DEN VORGEGEBENEN STELLEN.
NACHWEISE UND ERKLÄRUNGEN SIND DEM ANGEBOT ÜBER "MEINE E-VERGABE" BEIZUFÜGEN.
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H.
DER TEILNAHMEANTRAG / DAS ANGEBOT IST UNTER EINHALTUNG DER GENANNTEN FRIST AUSSCHLIESSLICH ELEKTRONISCH AUF DER E-VERGABEPLATTFORM DES BUNDES EINZUREICHEN. DIE VORGEGEBENEN FORMBLÄTTER SIND ZWINGEND ZU VERWENDEN.
NICHT FRISTGERECHT EINGEREICHTE TEILNAHMEANTRÄGE / ANGEBOTE WERDEN IM WEITEREN VERFAHREN NICHT BERÜCKSICHTIGT.
GEM. § 56 ABS. 2 S.2 VGV WIRD FESTGELEGT, DASS UNTERLAGEN NACHGEFORDERN WERDEN KÖNNEN:
(1) WENN ERFORDERLICHE UNTERNEHMENSBEZOGENE UNTERLAGEN BEI ABGABE DES ANGEBOTES NICHT VORLIEGEN, WERDEN DIESE NACHGEFORDERT. WERDEN DIESE NICHT INNERHALB EINER ANGEMESSENEN FRIST NACHGEREICHT, WIRD DAS ANGEBOT GEM. § 57 ABS. 1 VGV VON DER WERTUNG AUSGESCHLOSSEN.
(2) DIE NACHFORDERUNG VON LEISTUNGSBEZOGENEN UNTERLAGEN, DIE DIE WIRTSCHAFTLICHKEITSBEWERTUNG DER ANGEBOTE ANHAND DER ZUSCHLAGSKRITERIEN BETREFFEN, IST AUSGESCHLOSSEN. SIND DEM ANGEBOT LEISTUNGSBEZOGENEN UNTERLAGEN, DIE DIE WIRTSCHAFTLICHKEITSBEWERTUNG DER ANGEBOTE ANHAND DER ZUSCHLAGSKRITERIEN BETREFFEN, NICHT ODER NICHT VOLLSTÄNDIG BEIGEFÜGT ODER FEHLEN ENTSPRECHENDE ANGABEN IM ANGEBOT, WIRD DAS ANGEBOT GEM. § 57 ABS. 1 VGV VON DER WERTUNG AUSGESCHLOSSEN.
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I.
MIT DER ABGABE DES TEILNAHMEANTRAGS / ANGEBOTES UNTERLIEGT DER BEWERBER / BIETER DEN BESTIMMUNGEN ÜBER NICHT BERÜCKSICHTIGTE TEILNAHMEANTRÄGE / ANGEBOTE (§ 57 VgV). ES GILT DEUTSCHES RECHT.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK). Die Zentrale Vergabestelle (ZVS) weist auf die zulässigen Rechtsbehelfe und einzuhaltenden Fristen hin.
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt.
Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1).
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr.2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Soll ein Nachprüfungsantrag (§ 107 Abs. 1 GWB) per E-Mail eingereicht werden, so ist dies nur mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse [gelöscht] möglich.
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Hinweis:
Die SPK ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.