Technische Unterstützung zur Entwicklung forstpolitischer Handlungsanweisungen und zur Durchführung der Nationalen Waldinventur in der Ukraine Referenznummer der Bekanntmachung: W-UKR_21-01
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmel-kooperationsprogramm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Technische Unterstützung zur Entwicklung forstpolitischer Handlungsanweisungen und zur Durchführung der Nationalen Waldinventur in der Ukraine
Die zielgerichtete Unterstützung der ukrainischen Forstverwaltung in forstfachlichen Fragen und die fachliche Unterstützung der nationalen Waldinventur sind Ziel dieses Projektes. Die Beratung der staatlichen Agentur für Waldressourcen der Ukraine in forstfachlichen Fragen durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) begann bereits im Jahre 2016 im Rahmen des bereits bestehenden Agrarpolitischen Dialogs mit der Ukraine.
Dieses kontinuierliche Format der Bereitstellung von fachlicher forstpraktischer Expertise für die Staatliche Agentur für Waldressourcen soll mit diesem Projekt weitergeführt werden. Grundsätzlich wird dieses Beratungsangebot bedarfsorientiert ausgerichtet, wobei aber das Thema der Verbesserung forstlicher Planungsprozeduren unter Berücksichtigung zu erwartender Auswirkungen des Klimawandels schon fest vereinbart wurde. Zielgerichtete Experteneinsätze, Diskussionsforen auf nationaler Ebene, Erarbeitung von politischen und technischen Handlungsempfehlungen ebenso wie die praktische Erprobung auf Versuchsflächen sind hierbei anzuwendende Mittel.
In einer weiteren Komponente wird das Projekt die forstliche Planungsabteilung der staatlichen Agentur für Waldressourcen, welche mit der Umsetzung der nationalen Waldinventur beauftragt wurde, technisch unterstützen. Das
Inventurdesign sowie die Methodik der Feldaufnahmen wurden unter Einbeziehung von Empfehlungen des Thünen-Instituts erarbeitetet, so dass die technische Begleitung, Analyse und Auswertung bis hin zur öffentlichen
Kommunikation von Inventurergebnissen, konkrete Aufgaben dieses Projektes sind.
Ukraine und Deutschland
Der Auftrag zur Durchführung des bilateralen Kooperationsprojekts „Technische Unterstützung zur Entwicklung forstpolitischer Handlungsanweisungen und zur Durchführung der Nationalen Waldinventur in der Ukraine" soll im offenen
Verfahren gemäß § 119 Abs. 2 und 3 GWB i. V. m. §§14, 15 VGV vergeben werden. Es handelt sich um „soziale und andere besondere Dienstleistungen“ im Sinne von §130 GWB i. V. m. § 64 ff. VgV.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Unternehmensdarstellung (inkl. Mitarbeiterzahl, Rechtsform, Hauptsitz und weitere Standorte, Kompetenz- und Tätigkeitsschwerpunkte). (A)
- Formfreie Eigenerklärung, dass der Bieter im Zusammenhang mit der zu vergebenden Leistung keine eigenen über das Projekt hinausgehenden wirtschaftlichen Interessen verfolgt, die den Interessen des Projektes und des
Auftraggebers entgegenstehen können (Ausschluss von Interessenskollisionen). (A)
- Formfreie Eigenerklärung, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen bzw. gemäß § 125 GWB eine Selbstreinigung stattgefunden hat. (A)
- Formfreie Eigenerklärung nach § 19 MiLoG (Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns). (A)
- Formfreie Eigenerklärung nach § 21 AEntG (Arbeitnehmer-Entsendegesetz). (A)
- Formfreie Eigenerklärung nach § 21 SchwarzArbG (Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung). (A)
- Formfreie Eigenerklärung nach § 98c AufenthaltsG (Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet). (A)
Wir weisen darauf hin, dass der Bieter bereits mit dem Angebot einen aktuellen Auszug aus dem Gewerbezentralregister mit einreichen soll, der nicht älter als 6 Monate nach Ablauf der Ausschreibungsfrist sein darf. Anderenfalls wird diese Auskunft im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens durch den Auftraggeber vor Zuschlagserteilung eingeholt bzw. vom Bieter angefordert. Der Auftraggeber wird vor Erteilung des Zuschlags eine Abfrage bei der Registerbehörde nach § 6 WRegG, sobald § 6 WRegG anzuwenden ist, machen.
- Sofern zutreffend: Formfreie Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft. (A)
- Sofern zutreffend: Formfreie Eigenerklärung zum beabsichtigten Einsatz von Subunternehmen unter genauer Bezeichnung des vom Subunternehmer zu übernehmenden Leistungsteils sowie eine rechtsverbindlich unterschriebene Verpflichtungserklärung des Subunternehmers, in der dieser sich verpflichtet, die bezeichneten Leistungsteile im Falle der Auftragserteilung als Subunternehmer zu übernehmen. Des Weiteren sollen vom Subunternehmer Unterlagen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und zur Eignung (3.2.1 und 3.2.2) vorgelegt werden (vgl. 1.4)
- Sofern zutreffend: Formfreie Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe nach § 47 VgV (d.h. Erklärung des anderen Unternehmens zur gemeinsamen Haftung). (A)
- Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung durch Vorlage eines Auszugs der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bewerber ansässig ist, für Deutschland das Handelsregister. Aktueller Auszug, der nicht älter als 6 Monate zur Einreichungsfrist ist, ist erforderlich. (A)
- Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit durch formfreie Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei (abgeschlossenen) Geschäftsjahre sowie Gewinn- und Verlustrechnungen oder
die Bilanz. Der Bietergesamtumsatz muss in den letzten drei (abgeschlossenen) Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr betragen haben. (A)
- Die durch Projektreferenzen, die nicht älter als 5 Jahre sind, nachgewiesenen technischen Mindestanforderungen sollen Folgendes umfassen:
a) Mindestens 3 langfristige (3 Jahre) Referenzprojekte zur Erbringung von Beratungsleistungen im Bereich der nachhaltigen Waldbewirtschaftung und -planung;
b) Mindestens 3 langfristige (3 Jahre) Referenzprojekte zur Erbringung von Beratungsleistungen im Bereich der Vorbereitung und Durchführung nationaler Waldinventuren;
c) Mindestens 1 langfristiges (3 Jahre) Referenzprojekt im Bereich des Kapazitätsaufbaus von Regierungsinstitutionen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben