Los 3 Beteiligung ohne eigene Preiskalkulation Feuer-Exzedenten-Versicherung Deutsche Bahn AG
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutschebahn.com
Abschnitt II: Gegenstand
Los 3 Beteiligung ohne eigene Preiskalkulation Feuer-Exzedenten-Versicherung Deutsche Bahn AG
Los 3 Beteiligung ohne eigene Preiskalkulation der Feuer-Exzedenten-Versicherung Deutsche Bahn AG.
Die Unternehmen können sich zunächst auf jeweils ein einzelnes Los oder auf mehrere Lose bewerben. Eine Angebotsabgabe ist nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs jedoch nur für folgende Kombinationen möglich:
- für jeweils ein einzelnes Los (Los 1 oder Los 2 oder Los 3)
- oder für Los 1 (Vertragsführung) und Los 2 (Beteiligung mit eigener Preiskalkulation)
- oder für Los 1 (Vertragsführung) und Los 3 (Beteiligung ohne eigene Preiskalkulation.
Interessenten für eine Beteiligung am Vertrag können entweder für Los 2 (Beteiligung mit eigener Preiskalkulation) oder Los 3 (Beteiligung ohne eigene Preiskalkulation) anbieten. Eine gleichzeitige Angebotsabgabe für beide Beteiligungslose (Los 2 und Los 3) ist nicht möglich.
Los 1 Vertragsführung Los 3 Beteiligung ohne eigene Preiskalkulation Feuer-Exzedenten-Versicherung Deutsche Bahn AG
Hinweis: Aus technischen Gründen muss für jedes Los dieses Auftrags ein separater Vorgang mit einer eigenen Referenznummer auf der e-Vergabeplattform „subreport ELViS“ angelegt werden. Dies führt dazu, dass für jedes Los auch eine separate Auftragsbekanntmachung im TED erfolgt, auch wenn alle Lose zu einem Auftrag gehören. Informationen zu Los 3 (Beteiligung ohne eigene Preiskalkulation) enthält diese Bekanntmachung. Informationen zu Los 1 (Vertragsführung) : https://www.subreport.de/E19355413.
Die Vertragslaufzeit beträgt mindestens 1 Jahr.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, sofern er nicht spätestens 6 Monate vor Vertragsablauf schriftlich gekündigt wird. Die Parteien haben die Möglichkeit, stattdessen einvernehmlich eine Verlängerung, um jeweils 2 Jahre schriftlich festzulegen. Die Vertragslaufzeit kann insgesamt jedoch maximal 6 Jahre betragen.
Für den Fall der Kündigung von Kapazitätsanteilen besteht zur Aufrechterhaltung des bestehenden Versicherungsprogramms die Möglichkeit für die Übernahme jedweder gekündigter Kapazitätsanteile durch die ursprünglich an diesem Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen.
Los 2 Beteiligung mit eigener Preiskalkulation Feuer-Exzedenten-Versicherung Deutsche Bahn AG
Hinweis: Aus technischen Gründen muss für jedes Los dieses Auftrags ein separater Vorgang mit einer eigenen Referenznummer auf der e-Vergabeplattform „subreport ELViS“ angelegt werden. Dies führt dazu, dass für jedes Los auch eine separate Auftragsbekanntmachung im TED erfolgt, auch wenn alle Lose zu einem Auftrag gehören. Informationen zu Los 3 (Beteiligung ohne eigene Preiskalkulation) enthält diese Bekanntmachung. Informationen zu Los 2 (Beteiligung mit eigener Preiskalkulation) siehe: https://www.subreport.de/E12617265.
Die Vertragslaufzeit beträgt mindestens 1 Jahr.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, sofern er nicht spätestens 6 Monate vor Vertragsablauf schriftlich gekündigt wird. Die Parteien haben die Möglichkeit, stattdessen einvernehmlich eine Verlängerung, um jeweils 2 Jahre schriftlich festzulegen. Die Vertragslaufzeit kann insgesamt jedoch maximal 6 Jahre betragen.
Für den Fall der Kündigung von Kapazitätsanteilen besteht zur Aufrechterhaltung des bestehenden Versicherungsprogramms die Möglichkeit für die Übernahme jedweder gekündigter Kapazitätsanteile durch die ursprünglich an diesem Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen.
Los 3 Beteiligung ohne eigene Preiskalkulation Feuer-Exzedenten-Versicherung Deutsche Bahn AG
Gegenstand der Vergabe hier ist die Beteiligung ohne eigene Preiskalkulation (Los 3) an der Feuer Exzedenten-Versicherung (Flexa) auf Neuwertbasis für Risiken, die auf Grund ihres Versicherungswertes eine höhere als die im Grundvertrag vereinbarte Versicherungskapazität benötigen. Die Höhe der anzubietenden Beteiligungsquote beträgt mindestens 5 % bis maximal 25 %. Weitere Informationen hierzu enthalten die Vergabeunterlagen.
Die Vertragslaufzeit beträgt mindestens 1 Jahr.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, sofern er nicht spätestens 6 Monate vor Vertragsablauf schriftlich gekündigt wird. Die Parteien haben die Möglichkeit, stattdessen einvernehmlich eine Verlängerung, um jeweils 2 Jahre schriftlich festzulegen. Die Vertragslaufzeit kann insgesamt jedoch maximal 6 Jahre betragen.
Für den Fall der Kündigung von Kapazitätsanteilen besteht zur Aufrechterhaltung des bestehenden Versicherungsprogramms die Möglichkeit für die Übernahme jedweder gekündigter Kapazitätsanteile durch die ursprünglich an diesem Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorlage des Teilnahmeantrags und der vollständig ausgefüllten Bietereigenerklärungen zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit; Vertreter von Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die oben genannte(n)Erklärung(en) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
2. Die Unternehmen müssen in der Lage sein, einen Beteiligungsanteil i.H.v. mindestens 5 % des Vertrags zeichnen zu können. (Nachweis per Bietereigenerklärung).
3. Die Unternehmen müssen als Risikoträger zum Betrieb der ausgeschriebenen Versicherungssparte (Feuerversicherungen) in einem Staat der EU zugelassen sein und die gesetzlichen Voraussetzungen zur Ausübung des Geschäftsbetriebs als Versicherungsunternehmen nach den gesetzlichen Bestimmungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG), insbesondere die Erlaubnistatbestände der §§ 8 ff., 57 ff., 61 ff. und 67 ff. erfüllen (Nachweis per Bietereigenerklärung).
4. Die Unternehmen müssen über ein aktuell gültiges Rating von mindestens A- nach Standard & Poor's oder eine vergleichbare Bewertung einer anderen unabhängigen Ratingagentur verfügen. Unternehmen, die kein Rating besitzen, müssen nachweisen, dass sie eine mit dem geforderten Rating vergleichbare finanzielle Leistungsfähigkeit besitzen (Bietereigenklärung). Der Auftraggeber behält sich die Anforderung eines aktuellen Nachweises des Ratings bzw. des vergleichbaren Nachweises der finanziellen Leistungsfähigkeit sowie eine Gegenprüfung der Nachweise vor.
Für die Erklärungen ist der Vordruck „Teilnahmeantrag und Anlagen“ zu nutzen. Er steht als Bestandteil der Vergabeunterlagen zur Verfügung. Die Bietereigenerklärungen sind vollständig ausgefüllt mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen. Sollten diese nicht vorliegen, kann dies zum Ausschluss vom Verfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, Erklärungen gem. § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Weitere erforderliche Unterlagen/Nachweise siehe VI.3).
Eine Vertretung der Unternehmen (Versicherungsgesellschaften) ist nur zugelassen, wenn der Vertreter/Bevollmächtigte über eine vom Versicherer rechtsverbindlich erteilte, uneingeschränkte Vollmacht für die Teilnahme am Vergabeverfahren verfügt.
Der Vertreter/Bevollmächtigte handelt ausschließlich für die Versicherungsgesellschaft, für die die Vollmacht vorgelegt wird. Mehrfachbeteiligungen sind ausgeschlossen. Die Vollmacht ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
1. Die Unternehmen müssen in der Lage sein, den Geschäftsverkehr in deutscher Schrift und Sprache abwickeln zu können (Nachweis per Eigenerklärung).
2. Die Unternehmen akzeptieren die Schadenabwicklung ausschließlich durch den führenden Versicherer und erkennen die von ihm abgegebenen Erklärungen im Rahmen der Schadenabwicklung an (Nachweis per Eigenerklärung).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Mit dem Teilnahmeantrag verpflichten sich die Unternehmen zur vertraulichen Behandlung der im Rahmen dieses Ausschreibungsverfahrens zur Verfügung gestellten Unterlagen/Informationen. Mit dem Teilnahmeantrag muss eine Vertraulichkeitserklärung abgeben werden. Ein Muster für die Vertraulichkeitserklärung ist Teil der Vergabeunterlagen. Sie ist mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen.
2. Der Auftraggeber stellt die vertraulichen Vergabeunterlagen nicht bereits sofort mit Beginn des Vergabeverfahrens zur Verfügung. Die Unterlagen werden vielmehr erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs lediglich den ausgewählten geeigneten und zuverlässigen Unternehmen zum Download zur Verfügung gestellt, die dem Auftraggeber zuvor die vertrauliche Behandlung der Unterlagen mittels der Vertraulichkeitserklärung zugesichert haben.
3. Im Rahmen der Bietereigenerklärung verpflichten sich die Bewerber, dass sie den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner einhalten werden. Er steht als Bestandteil der Vergabeunterlagen zur Verfügung. Es kann auch ein eigener Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien für die Bewerber verbindlich festlegt, eingehalten werden. In diesem Fall ist eine geltende Fassung des eigenen Verhaltenskodex zur Überprüfung der Vergleichbarkeit mit dem DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
4. Der ausgefüllte Teilnahmeantrag ist mit allen geforderten Erklärungen (Bietereigenerklärung, Vertraulichkeitserklärung, ggfs. Bietergemeinschaftserklärung, ggfs. eigener Verhaltenskodex) vollständig und ausschließlich elektronisch über die Funktion „Teilnahmeantrag abgeben“ der e-Vergabeplattform „subreport ELViS“ in Textform nach § 126 b BGB einzureichen.
5. Alle unter den Abschnitten III.1.2) und III.1.3) sowie VI.3) geforderten Nachweise/Erklärungen/Referenzen sind mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen. Sollten diese nicht vorliegen, kann dies zum Ausschluss bei diesem Vergabeverfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise/Erklärungen gem. § 51 Abs.2 SektVO nachzufordern. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
6. Fragen zum Teilnahmewettbewerb/Vergabeverfahren sind unverzüglich, jedoch spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge/Angebote zu stellen. Antworten werden über die e-Vergabeplattform „subreport ELViS“ zur Verfügung gestellt. Es liegt im Verantwortungsbereich der Unternehmen, regelmäßig Einsicht in ihr Postfach der e-Vergabeplattform zu nehmen und dort hinterlegte Informationen/Dokumente abzurufen.
7. Die Betreuung der Versicherungsverträge erfolgt courtagepflichtig durch die DVA Deutsche Verkehrs-Assekuranz-Vermittlungs-GmbH. Bei der Angebotskalkulation ist von allen Bietern die Vergütung einer in gleicher Höhe festgelegten Courtage an diese zu berücksichtigen. Sie wird mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe bekannt gegeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB) erteilt werden. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.