Lieferung, Aufbau und Betrieb eines Kommunikationssystem für BVG (TNW zum wettbewerblich Daialog) Referenznummer der Bekanntmachung: TK_2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremerhaven
NUTS-Code: DE502 Bremerhaven, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 27570
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bremerhavenbus.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung, Aufbau und Betrieb eines Kommunikationssystem für BVG (TNW zum wettbewerblich Daialog)
Kommunikationssystem für die Bremerhavener Versorgung- und Verkehrsgesellschaft mbH (Teilnahmewettbettbewerb zum wettbewerbliche Dialog / Teil 1)
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung, Aufbau und Betrieb eines Kommunikationssystems für die Bremerhavener Versorgung- und Verkehrsgesellschaft mbH (auch "Bremerhaven Bus" genannt) mit folgenden Leistungen:
- Kommunikationssystem On Premise
- Versorgung ca. 10 Standorte und 200 Teilnahmer
- IP-TK-Leistungen
- UMS und CTI Funktionen
- Servicecenterleistungen
- Alarmfunktionen
- Mobilnetzintegration
Die Detailleistungen sollen im Rahmen eines wettbewerblichen Dialoges zum Verfahren erarbeitet werden.
Einseitige Verlängerung durch AG möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
gemäß Unterlagen Teilnahmewettbewerb
gemäß Unterlagen Teilnahmewettbewerb
gemäß Unterlagen Teilnahmewettbewerb
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Brmerhavener Verkehrsgesellschaft wird bei der Beschaffungs der Kommunikationsinfrastruktur von der Firma memo-c consulting unterstützt. Die Firma memo-c consulting sichert eine Bearbeitung der Unterlagen nach allen Vorgaben und Regeln des Datenschutzes und der DSGVO zu.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.