Red Hat Ansible Automation Subskription Referenznummer der Bekanntmachung: 16-VST-E-2021 Abschluss
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.toll-collect.de
Abschnitt II: Gegenstand
Red Hat Ansible Automation Subskription
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines EVB-IT Pflegevertrag über die Lieferung der Subskription Red Hat Ansible Automation Platform sowie eines EVB-IT Dienstvertrag über ein Kontingent an Beratungs- und Unterstützungsleistungen mit Red Hat Rollen für das Softwareprodukt.
Toll Collect GmbH Linkstr. 4 10785 Berlin
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines EVB-IT Pflegevertrag über die Lieferung der Subskription Red Hat Ansible Automation Platform sowie eines EVB-IT Dienstvertrag über ein Kontingent an Beratungs- und Unterstützungsleistungen mit Red Hat Rollen für das Softwareprodukt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neckarsulm
NUTS-Code: DE118 Heilbronn, Landkreis
Postleitzahl: 74172
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bechtle.com
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neckarsulm
NUTS-Code: DE118 Heilbronn, Landkreis
Postleitzahl: 74172
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bechtle.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Informationen zu Form, Einreichung, Prüfung und Wertung der Angebote sowie zu Bieterfragen können der Angebotsaufforderung entnommen werden.
Das Verfahren wird als Offenes Verfahren mit Bekanntmachung gemäß § 15 VgV durchgeführt.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. Die enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
Die weibliche/divers Form ist der männlichen Form in dieser Ausschreibung und allen zugehörigen Vergabeunterlagen gleichgestellt; lediglich aus Gründen der Vereinfachung wurde die männliche Form gewählt.
Mit der Vergabestelle kommunizieren und elektronisch einen Teilnahmeantrag/Angebot (ohne fortge-schrittene / qualifizierte Signatur/Siegel) einreichen können Sie ausschließlich über das Vergabeportal DTVP. Voraussetzung ist eine entsprechende Registrierung Ihres Unternehmens.
Falls Ihr Unternehmen noch nicht beim Vergabeportal DTVP registriert ist, beachten Sie bitte folgende Schritte:
1. Bitte rufen Sie das Vergabeportal unter der Adresse https://www.dtvp.de/Center/ auf.
2. Bitte führen Sie die Registrierung dort unter dem Punkt "Registrierung" durch. Dabei ist das kostenlose Basispaket für die Beteiligung an diesem Vergabeverfahren ausreichend.
Für den Abschluss der Registrierung und die Aktivierung Ihres Accounts wird Ihnen DTVP aus Sicherheitsgründen eine weitere E-Mail mit Ihren Zugangsdaten zusenden.
3. Bitte aktivieren Sie Ihren Account, indem Sie sich mit diesen Zugangsdaten anmelden.
Wenn Ihr Unternehmen registriert ist, beachten Sie bitte Folgendes:
1. Bitte melden Sie sich mit Ihren Benutzerdaten bei DTVP an.
2. Bitte greifen Sie über DTVP auf die o.g. Vergabe zu und klicken Sie auf "Jetzt teilnehmen".
3. Bitte stellen Sie Bewerber-/Bieterfragen - soweit erforderlich - ausschließlich über die Vergabeplattform über den Button "Kommunikation".
4. Bitte beachten Sie, dass die Teilnahmeanträge/Angebote ausschließlich über das Bewerber-/Bietertool (herunterzuladen unter dem Button "Teilnahmeanträge"/"Angebote" im Menü) elektronisch eingereicht werden können.
Für weitere Einzelheiten zum Vergabeverfahren wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0FRMQC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei:
134 Abs. II GWB: "Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
§ 160 GWB:
(1)Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Kon-zession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behaup-tete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3)Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Ange-botsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spä-testens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftrag-geber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mittteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhel-fen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von verga-berechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.
Aufgrund der Zeichenbegrenzung im Bekanntmachungsformular gelten hinsichtlich des genauen Wort-lauts der vorbenannten gesetzlichen Regelungen im Übrigen die Verfahrensbedingungen.