Projektmanagement-Leistungen Projekt PräVaNet Referenznummer der Bekanntmachung: AL 56/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektmanagement-Leistungen Projekt PräVaNet
Projektmanagement-Leistungen Projekt PräVaNet
Berlin
Die Charité - Universitätsmedizin Berlin, Charitéplatz 1, 10117 Berlin schreibt die Übernahme von Projektmanagementleistungen für das Innovationsprojekt PräVaNet durch eine externe Beratung in enger Abstimmung mit und nach Maßgabe der Projektleitung der Charité aus.
2 * um jeweils 12 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Gesamtumsatz (netto) und Jahresumsatz (netto): Gefordert ist ein Gesamtumsatz (netto) und Jahresumsatz (netto) mit den hier ausgeschriebenen oder vergleichbaren Leistungen der letzten 3 Geschäftsjahre (2018, 2019 und 2020)
Vergleichbare Leistungen sind Projektmanagementleistungen bei mit öffentlichen Mitteln geförderten Projekten und bei mit privaten Mitteln geförderten Projekten zum Inverkehrbringen neuer gesundheitlicher Leistungen in die Regelversorgung.
zu Eignungskriterium 1: Nachzuweisen ist ein Mindestumsatz mit vergleichbaren Dienstleistungsaufträgen in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR (netto) in jedem der letzten 3 Geschäftsjahre (2018, 2019 und 2020).
2. Beschäftigtenzahlen der letzten 3 Geschäftsjahre
3. 3 Unternehmensreferenzen mit vergleichbaren Leistungen aus den letzten 3 Jahren (2018, 2019, 2020 oder aktueller): Nachzuweisen sind mind. 3 Unternehmensreferenzen über früher ausgeführte vergleichbare Beratungsaufträge aus den letzten 3 Jahren (2018, 2019, 2020 oder aktueller).
Sofern es sich um Aufträge handelt, die in den letzten 3 Jahren noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Stand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht gewertet werden.
Vergleichbare Leistungen sind Projektmanagementleistungen bei mit öffentlichen Mitteln geförderten Projekten und bei mit privaten Mitteln geförderten Projekten zum Inverkehrbringen neuer gesundheitlicher Leistungen in die Regelversorgung
4. Maßgebliche Netzwerke in der Selbstverwaltung des Bieters: Nachweis eines maßgeblichen Netzwerks in die Selbstverwaltung des Bieters, zu indikationsspezifischen Fachgesellschaften und Berufsverbänden sowie Politik (relevant für die Unterstützung bei der Etablierung der Leistung in die Regelversorgung).
Der Nachweis kann bspw. über die aktive Mitgliedschaft in kardiologischen und diabetologischen Fachgesellschaften, über Referenzen über die Strategieentwicklung und Market Access oder durch Nennung einzelner Referenzen (lediglich Namen), die vom Auftraggeber überprüft werden können, nachgewiesen werden.
zu Eignungskriterium 2: In jedem der letzten 3 Geschäftsjahre mindestens 5 Mitarbeitende, die im Projektmanagement tätig waren.
zu Eignungskriterium 3: Es sind 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 Jahren (2018, 2019, 2020 oder aktueller) vorzuweisen, welche folgende Merkmale erfüllen:
a) Bei jede der drei Referenzen wurden Projektmanagementleistungen mit mehr als 5 Projektpartnern (inkl. Konsortial- und Kooperationspartner) übernommen.
b) Eine der 3 Referenzen muss aus Mitteln des Innnovationsfonds gefördert worden sein (Förderkennzeichen muss angegeben werden).
c) Darüber hinaus muss der Umfang der drei Referenzen insgesamt mind. 75 Personentage aufweisen.
zu Eignungskriterium 4: Es sind zu jeder Kategorie mind. zwei Namen*) zu nennen:
a) Vorhandenes Netzwerk in die Gemein-same Selbstverwaltung v.a. zum Innovationsausschuss
b) Vorhandenes Netzwerk in kardiologische und/oder diabetologischen Fachgesellschaften und Berufsverbände
c) Vorhandenes Netzwerk in Legislative und Exekutive
*) Zu benennen sind: Kontakt mit Namen, Art des Kontaktes und Art der bisherigen Formen der Zusammenarbeit (Projekt, Veranstaltungen, gemeinsame Gremienarbeit etc.)
siehe Vertragsbedingungen in den Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Zentrale Vergabestelle der Charité
Es sind keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf unserem Bieterportal zum Download zur Verfügung.
Eine Registrierung ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen, da Sie dann über alle Änderungen informiert werden und so das Risiko der Einreichung falscher/ungenügender Unterlagen gemindert wird.
Ihre Fragen/Hinweise reichen Sie bitte ebenfalls nur über https://vergabeplattform.charite.de ein.
Es sind nur elektronische Angebote zugelassen.
Signatur und Zusatzsoftware werden nicht benötigt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]