Opferadministriertes IT-Tool zur Aktivierung von Hilfe bei häuslicher Gewalt (INKA) Referenznummer der Bekanntmachung: 32-21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gewaltfrei-in-die-zukunft.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Opferadministriertes IT-Tool zur Aktivierung von Hilfe bei häuslicher Gewalt (INKA)
Ziel der Ausschreibung ist die Entwicklung, der Betrieb und die Pflege einer App-Anwendung (Opferadministriertes IT-Tool) zur Aktivierung von Hilfe bei Häuslicher Gewalt. Sie soll dazu dienen, Betroffenen häuslicher Gewalt verbesserte Hilfe zur Selbsthilfe anzubieten. Dabei soll das Vorhaben nicht nur als Antwort auf die derzeitige Pandemie-Ausnahmesituation verstanden werden. Es wird langfristig das Ziel verfolgt, den Ansatz in die bestehenden Präventionsstrukturen einzugliedern und mit einem dauerhaften niedrigschwelligen Angebot Betroffenen häuslicher Gewalt dabei zu helfen, sich aktiv und selbstbestimmt aus ihrer Situation zu befreien.
Gewaltfrei in die Zukunft e.V. c/o betahaus Rudi-Dutschke-Straße 23 10969 Berlin Die Dienstleistung kann pandemiebedingt in Teilen auch von einem anderen Ort mittels Einsatz von Videokonferenztools etc. erbracht werden. Weitere Details entnehmen Sie bitte dem Dokument B03_V1_INKA_Leistungsbeschreibung.
Ziel der Ausschreibung ist die Entwicklung, der Betrieb und die Pflege einer App-Anwendung (Opferadministriertes IT-Tool) zur Aktivierung von Hilfe bei Häuslicher Gewalt. Sie soll dazu dienen, Betroffenen häuslicher Gewalt verbesserte Hilfe zur Selbsthilfe anzubieten. Dabei soll das Vorhaben nicht nur als Antwort auf die derzeitige Pandemie-Ausnahmesituation verstanden werden. Es wird langfristig das Ziel verfolgt, den Ansatz in die bestehenden Präventionsstrukturen einzugliedern und mit einem dauerhaften niedrigschwelligen Angebot Betroffenen häuslicher Gewalt dabei zu helfen, sich aktiv und selbstbestimmt aus ihrer Situation zu befreien.
Die Rahmenvereinbarung hat eine Grundlaufzeit von 24 Monaten. Sie verlängert sich maximal vier (4) Mal um weitere sechs (6) Monate, sofern der Auftraggeber spätestens zwei (2) Monate vor Ablauf der Laufzeit dem Auftragnehmer die Verlängerung in Textform mitteilt.
Verlängerungsoption:
Die Rahmenvereinbarung hat eine Grundlaufzeit von 24 Monaten. Sie verlängert sich maximal vier (4) Mal um weitere sechs (6) Monate, sofern der Auftraggeber spätestens zwei (2) Monate vor Ablauf der Laufzeit dem Auftragnehmer die Verlängerung in Textform mitteilt.
Optionale Leistungen laut Preisblatt:
AP-INKA-200 - Optionale Entwicklung des Daten-Backends
AP-INKA-500 - Optionaler Betrieb und Pflege des Daten-Backends
AP-INKA-600 - Optionaler Betrieb der Build- und Deploymentplattform des Daten-Backends
AP-INKA-700 - Optionale Leistungen nach Abnahme / Projektphase 4
AP-INKA-701 Begleitende Tätigkeiten: Bugfixing (nach Projektphase 4)
AP-INKA-701 Begleitende Tätigkeiten: Qualitätssicherung (nach Projektphase 4)
AP-INKA-702 Technischer Betrieb der App inkl. Backend nach Projektphase 4
AP-INKA-703 Betrieb der Build- und Deploymentplattform für App und Backend nach Projektphase 4
AP-INKA-704 Übergabe der Build- und Deploymentplattform für App inkl. Backend
AP-INKA-705 Betrieb des Daten-Backends nach Projektphase 4: Grundpauschale
AP-INKA-705 Betrieb des Daten-Backends nach Projektphase 4: Server
AP-INKA-705 Betrieb des Daten-Backends nach Projektphase 4: Speicherplatz
AP-INKA-706 Betrieb der Build- und Deploymentplattform des Daten-Backends nach Projektphase 4
AP-INKA-707 Übergabe der Build- und Deploymentplattform des Daten-Backends.
Der geschätzte Gesamtauftragswert für das Vergabeverfahren beträgt für die die AP-INKA-100 bis einschließlich AP-INKA-600 (vgl. C03 INKA Preisblatt) insgesamt [Betrag gelöscht] EUR netto (mit Zuwendungsbescheid vom 30.03.2021 bewilligt).
Der geschätzte Auftragswert über alle Projektphasen und inklusive aller Optionen (AP-INKA-100 bis einschließlich AP-INKA-700) beträgt insgesamt [Betrag gelöscht] EUR netto, siehe oben. Der Differenzbetrag in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR netto betrifft ausschließlich optionale Leistungen und ist derzeit noch nicht verfügbar. Diese optionalen Leistungen (AP-INKA-700) werden nur dann beauftragt, sofern weitere Fördermittel bewilligt und zur Verfügung stehen sollten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Angabe des Registergerichts (HRA/HRB-Nummer)
- KMU-Erklärung
- Im Falle einer Bewerber-/Bietergemeinschaft Abgabe des Formulars "D02_INKA_Bietergemeinschaftserklärung"
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen gem. § 48 Abs. 2 VgV, § 123 GWB
- Erklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 48 Abs. 2 VgV, § 124 Abs. 1 GWB
- Angabe des Umsatzes des Bewerber-Unternehmens in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2018 bis 2020 (Netto-Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistung).
- Der Mindestjahresumsatz des Bewerber-Unternehmens im Tätigkeitsbereich der Entwicklung von Apps für mobile Betriebssysteme muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto betragen.
- Benennung von Unterauftragnehmerleistungen
- Referenzprojekte
Im Teilnahmewettbewerb haben Bewerber bzw. Bewerber-/Bietergemeinschaften mindestens zwei Referenzprojekte (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) vorwiegend aus dem Bereich Entwicklung und Pflege einer App nachzuweisen. Ersatzweise sind die/der vorgesehene Projektleiter*in zu benennen (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV) und für diese/n mindestens zwei Referenzprojekte zu benennen.
Diese müssen folgende Anforderungen erfüllen:
1. Das Referenzprojekt muss einen Netto-Auftragswert von mindestens [Betrag gelöscht] EUR haben.
2. Die Produktivzeit des zum Referenzprojekt gehörigen Produkts muss mindestens drei (3) Monate seit Januar 2015 aufweisen.
3. Bei mindestens einem Referenzprojekt muss es sich um die Erstellung einer App für die Betriebssysteme iOS und/oder Android handeln.
4. Mindestens ein Referenzprojekt muss für einen öffentlichen Auftraggeber erstellt wor-den sein.
Jedes Referenzprojekte muss die vorgenannten Anforderungen Nummer 1 und 2 erfüllen. Die Anforderungen Nr. 3 sowie Nr. 4 müssen nur mit je einer Referenz nachgewiesen werden. Dabei können die Anforderungen Nr. 3 und Nr. 4 in verschiedenen Referenzprojekten nachgewiesen werden.
Der Bewerber muss für jedes Referenzprojekt die technische Systemumgebung und den fachlichen Inhalt der App beschreiben. Für mindestens eins der eingereichten Refe-renzprojekte muss der Bewerber entweder
- die im Referenzprojekt erstellte App
- oder einen Klickdummy, bei dem die User Experience der App klar ersichtlich wird,
zur Verfügung stellen.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass Bewerber, die
- weniger als zwei Referenzen einreichen,
- oder Referenzen, die nicht alle die Anforderungen Nummer 1 und 2 erfüllen,
- oder bei denen nicht mindestens eine Referenz die Anforderung Nr. 3 erfüllt,
- oder bei denen nicht mindestens eine Referenz die Anforderung Nr. 4 erfüllt,
mangels Eignung vom Vergabeverfahren auszuschließen sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bewerber erhalten zunächst das Dokument B03_V1_INKA_Leistungsbeschreibung (Kurzfassung). Die Langfassung (B03_V1_INKA_Leistungsbeschreibung(Langfassung)) enthält vertrauliche Informationen. Sie wird aus diesem Grund ausschließlich Bewerbern zur Verfügung gestellt, die von der Vergabestelle zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden und innerhalb der Frist zur Einreichung des Teilnahmeantrages der Vergabestelle das vollständig ausgefüllte Dokument T02_V1_INKA_Verschwiegenheitserklaerung übersandt haben, vgl. § 41 Abs. 3 VgV.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4WRMGL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem
Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt
unberührt.