2021-Rahmenvereinbarung Qualitätssicherung Neubau/Bauträger

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 12053
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtundland.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.berlin.de/vergabeplattform/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: GmbH
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

2021-Rahmenvereinbarung Qualitätssicherung Neubau/Bauträger

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Ziel der Ausschreibung ist es, einen Qualitätssicherer zu binden, um ein mangelfreies Werk zu errichten. Unabhängig davon, ob es sich um ein Bauträgerprojekt handelt oder um einen Neubauprojekt, für das die STADT UND LAND als Bauherr verantwortlich zeichnet. Dafür ist eine baubegleitende Qualitätssicherung erforderlich. Der Auftragnehmer hat baubegleitende Begehungen durchzuführen. Dabei ist u.a. die Konformität mit den zur Ausführung genehmigten Plänen, Unterlagen und technischen Vorschriften zu überprüfen. Die Unterlagen werden dem Auftragnehmer durch die STADT UND LAND zur Verfügung gestellt. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung wird eine zusätzliche Überwachung der Planung der Bauprojekte und die zusätzliche Überwachung der Bauausführung durch Externe als neutrale Qualitätskontrolle mit dem Ziel der Mangelfreiheit bei Übernahme der Projekte installiert. Die Qualitätssicherung beginnt mit dem Plausibilisieren der Planung bezüglich des Bausolls aus der Baubeschreibung.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71251000 Dienstleistungen von Architekturbüros und Bauabnahme
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
NUTS-Code: DE3 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Seit 1924 steht die STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH für Seriosität und Kompetenz auf dem Berliner Immobilienmarkt. Die STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH ist eines der größten kommunalen Wohnungsbauunternehmen im Eigentum des Landes Berlin mit rund 50.000 eigenen Wohnungen, etwa 770 Gewerbeeinheiten und ca. 9.000 für Dritte verwaltete Mieteinheiten in den Bezirken Neukölln, Treptow-Köpenick, Tempelhof-Schöneberg, Steglitz-Zehlendorf, Charlotten-burg-Wilmersdorf und Marzahn-Hellersdorf sowie in Neuenhagen und Fredersdorf im Land Brandenburg. Die STADT UND LAND bewirtschaftet ihre Bestände wirtschaftlich, sozial ausgewogen und ökologisch. Sie übernimmt als kommunales Unternehmen Verantwortung für eine nachhaltige und ausgewogene Entwicklung großer Quartiere und Stadtteile Berlins.

Leistungsbeschreibung: Ziel der Ausschreibung ist es, einen Qualitätssicherer zu binden, um ein mangelfreies Werk zu errichten. Unabhängig davon, ob es sich um ein Bauträgerprojekt handelt oder um einen Neubauprojekt, für das die STADT UND LAND als Bauherr verantwortlich zeichnet. Dafür ist eine baubegleitende Qualitätssicherung erforderlich. Der Auftragnehmer hat baubegleitende Begehungen durchzuführen. Dabei ist u.a. die Konformität mit den zur Ausführung genehmigten Plänen, Unterlagen und technischen Vorschriften zu überprüfen. Die Unterlagen werden dem Auftragnehmer durch die STADT UND LAND zur Verfügung gestellt. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung wird eine zusätzliche Überwachung der Planung der Bauprojekte und die zusätzliche Überwachung der Bauausführung durch Externe als neutrale Qualitätskontrolle mit dem Ziel der Mangelfreiheit bei Übernahme der Projekte installiert.

Die Qualitätssicherung beginnt mit dem Plausibilisieren der Planung bezüglich des Bausolls aus der Baubeschreibung und der Übereinstimmung mit den anerkannten Regeln der Technik. Danach erfolgt die stichprobenartige Kontrolle der Ausführung des Bauvorhabens vom Beginn der Ausführung ggf. bis hin zur Schlussabnahme. Die regelmäßigen Baustellebegehungen werden vertraglich geregelt.

Grundsätzliche Inhalte der baubegleitenden, ggf. auch zusätzlich planungsbegleitenden Qualitäts- oder auch Bauüberwachung sind:

• Überprüfen der Unterlagen auf Vollständigkeit/Plausibilisierung/Vertragskonformität

• Prüfung/Plausibilisierung der Fachplanungen und Ausführungsdetails

• Prüfen und Abgleich der Bau- und Leistungsbeschreibungen im Abgleich zu ggf. vorgegebenen Standards und Leitdetails, etc.

• Kontrolle des Bauvorhabens hinsichtlich bautechnischer Mängel während der Ausführung und Errichtung, unter Beachtung baukonstruktiver Meilensteine

• Leistungsfeststellungen, Nachtragsprüfung

• Teilnahmen an Baubesprechungen und an den Abnahmen

• Mängel- und Gewährleistungsverfolgung

Ausführungen zum Leistungsumfang ist der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualitätssicherung und Qualifikation des Teams/Personals / Gewichtung: 25
Qualitätskriterium - Name: Präsentation des Aufgabenumsetzungskonzeptes / Gewichtung: 25
Preis - Gewichtung: 50
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

• Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gem. §§ 123, 124 GWB

• BVB Tariftreue und Mindestentlohnung

• BVB Frauenförderung

• Angaben zur Firma

• Datenschutzerklärung

• Erklärung Nachunternehmer

• Erklärung Bietergemeinschaften

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 030-073441
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

2021-Rahmenvereinbarung Qualitätssicherung Neubau/Bauträger

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
21/06/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10717
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn die unter III.1 genannten Teilnahmen-/Mindestbedingungen erfüllt werden und der Nachweis in geeigneter nachvollziehbarer Form, vollständig und fristgerecht bei der unter I.1 genannten Stelle eingeht.

Die Bewerbung muss elektronisch erfolgen, die Papierform wird nicht zugelassen.

2. Die Vergabestelle behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise Dritter von den Bewerbern, die nach der Wertung in der engeren Wahl sind, belegen zu lassen, Die Vergabestelle behält sich weiterhin vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene oder fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bewerber nachzufordern. Ein Anspruch der Bewerber auf eine derartige Handhabung besteht jedoch nicht. Insbesondere kann die Vergabestelle aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder aus zeitlichen Gründen unvollständige Teilnahmeanträge vom Vergabeverfahren ausschließen. Darüber hinaus behält sich die Vergabestelle vor, weitergehende Nachweise, insbesondere zur Eignung der Bieter oder der Nachunternehmer nachzufordern, sofern sie Hinweise auf eine fehlende Eignung hat. Ein solcher entsprechender Nachweis könnte etwa ein Bundes- oder Gewerbezentralregisternachweis sein. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten und ggf. nachgeforderten Unterlagen berücksichtigt. Darüber hinaus gehende Unterlagen sind nicht gewünscht.

Der Auftraggeber stellt Interessenten unter der Internetadresse http.//www.berlin.de/vergabeplattform die Formulare zum Teilnahmeantrag zur Verfügung.

Die Bewerbungsunterlagen sind zum Nachweis der Einhaltung der Teilnahmebedingungen der Bekanntmachung vom Bewerber auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag vom Auftraggeber einzureichen. Der Antrag ist in der wie folgt in der bezeichneten Reihenfolge einzureichen:

1. ausgefüllte und unterschriebener Bewerberbogen

2. Erklärung Bietergemeinschaft, sofern relevant,

3. Nachweise/Eigenerklärungen zur persönlichen Leistungsfähigkeit,

4. Nachweise/Eigenerklärungen zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit,

5. Nachweise/Eigenerklärungen zur technischen Leistungsfähigkeit,

6. Versicherungsnachweise.

Der Bewerberbogen ist als offene Excel-Datei mitzuliefern.

Macht ein Bewerber von der Möglichkeit Gebrauch, Nachunternehmer vorzusehen, so ist der auf den Nachunternehmer entfallende Leistungsanteil zu benennen. Der Nachweis der Eignung ist für die Nachunternehmer ebenfalls zu erbringen. Je NU ist ein Bewerberbogen einzureichen.

Der Bewerberbogen ist als zentrales Dokument anzusehen und zwingend einzureichen. Von Nachforderungen des Bewerberbogens wird abgesehen. Liegt der Bewerberbogen nicht vor, gilt der Teilnahmeantrag als unvollständig.

Die Angebote sind elektronisch einzureichen.

Die elektronischen Angebotsabgabe kann vorzugsweise "elektronisch in Textform" nach BGB oder im Mantelbogenverfahren erfolgen.

ANGEBOTE IN PAPIERFORM WERDEN NICHT GEWERTET.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vergeben hat, ohne dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/07/2021