2021-Rahmenvereinbarung Qualitätssicherung Neubau/Bauträger
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 12053
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtundland.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.berlin.de/vergabeplattform/
Abschnitt II: Gegenstand
2021-Rahmenvereinbarung Qualitätssicherung Neubau/Bauträger
Ziel der Ausschreibung ist es, einen Qualitätssicherer zu binden, um ein mangelfreies Werk zu errichten. Unabhängig davon, ob es sich um ein Bauträgerprojekt handelt oder um einen Neubauprojekt, für das die STADT UND LAND als Bauherr verantwortlich zeichnet. Dafür ist eine baubegleitende Qualitätssicherung erforderlich. Der Auftragnehmer hat baubegleitende Begehungen durchzuführen. Dabei ist u.a. die Konformität mit den zur Ausführung genehmigten Plänen, Unterlagen und technischen Vorschriften zu überprüfen. Die Unterlagen werden dem Auftragnehmer durch die STADT UND LAND zur Verfügung gestellt. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung wird eine zusätzliche Überwachung der Planung der Bauprojekte und die zusätzliche Überwachung der Bauausführung durch Externe als neutrale Qualitätskontrolle mit dem Ziel der Mangelfreiheit bei Übernahme der Projekte installiert. Die Qualitätssicherung beginnt mit dem Plausibilisieren der Planung bezüglich des Bausolls aus der Baubeschreibung.
Seit 1924 steht die STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH für Seriosität und Kompetenz auf dem Berliner Immobilienmarkt. Die STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH ist eines der größten kommunalen Wohnungsbauunternehmen im Eigentum des Landes Berlin mit rund 50.000 eigenen Wohnungen, etwa 770 Gewerbeeinheiten und ca. 9.000 für Dritte verwaltete Mieteinheiten in den Bezirken Neukölln, Treptow-Köpenick, Tempelhof-Schöneberg, Steglitz-Zehlendorf, Charlotten-burg-Wilmersdorf und Marzahn-Hellersdorf sowie in Neuenhagen und Fredersdorf im Land Brandenburg. Die STADT UND LAND bewirtschaftet ihre Bestände wirtschaftlich, sozial ausgewogen und ökologisch. Sie übernimmt als kommunales Unternehmen Verantwortung für eine nachhaltige und ausgewogene Entwicklung großer Quartiere und Stadtteile Berlins.
Leistungsbeschreibung: Ziel der Ausschreibung ist es, einen Qualitätssicherer zu binden, um ein mangelfreies Werk zu errichten. Unabhängig davon, ob es sich um ein Bauträgerprojekt handelt oder um einen Neubauprojekt, für das die STADT UND LAND als Bauherr verantwortlich zeichnet. Dafür ist eine baubegleitende Qualitätssicherung erforderlich. Der Auftragnehmer hat baubegleitende Begehungen durchzuführen. Dabei ist u.a. die Konformität mit den zur Ausführung genehmigten Plänen, Unterlagen und technischen Vorschriften zu überprüfen. Die Unterlagen werden dem Auftragnehmer durch die STADT UND LAND zur Verfügung gestellt. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung wird eine zusätzliche Überwachung der Planung der Bauprojekte und die zusätzliche Überwachung der Bauausführung durch Externe als neutrale Qualitätskontrolle mit dem Ziel der Mangelfreiheit bei Übernahme der Projekte installiert.
Die Qualitätssicherung beginnt mit dem Plausibilisieren der Planung bezüglich des Bausolls aus der Baubeschreibung und der Übereinstimmung mit den anerkannten Regeln der Technik. Danach erfolgt die stichprobenartige Kontrolle der Ausführung des Bauvorhabens vom Beginn der Ausführung ggf. bis hin zur Schlussabnahme. Die regelmäßigen Baustellebegehungen werden vertraglich geregelt.
Grundsätzliche Inhalte der baubegleitenden, ggf. auch zusätzlich planungsbegleitenden Qualitäts- oder auch Bauüberwachung sind:
• Überprüfen der Unterlagen auf Vollständigkeit/Plausibilisierung/Vertragskonformität
• Prüfung/Plausibilisierung der Fachplanungen und Ausführungsdetails
• Prüfen und Abgleich der Bau- und Leistungsbeschreibungen im Abgleich zu ggf. vorgegebenen Standards und Leitdetails, etc.
• Kontrolle des Bauvorhabens hinsichtlich bautechnischer Mängel während der Ausführung und Errichtung, unter Beachtung baukonstruktiver Meilensteine
• Leistungsfeststellungen, Nachtragsprüfung
• Teilnahmen an Baubesprechungen und an den Abnahmen
• Mängel- und Gewährleistungsverfolgung
Ausführungen zum Leistungsumfang ist der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
• Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gem. §§ 123, 124 GWB
• BVB Tariftreue und Mindestentlohnung
• BVB Frauenförderung
• Angaben zur Firma
• Datenschutzerklärung
• Erklärung Nachunternehmer
• Erklärung Bietergemeinschaften
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
2021-Rahmenvereinbarung Qualitätssicherung Neubau/Bauträger
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10717
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn die unter III.1 genannten Teilnahmen-/Mindestbedingungen erfüllt werden und der Nachweis in geeigneter nachvollziehbarer Form, vollständig und fristgerecht bei der unter I.1 genannten Stelle eingeht.
Die Bewerbung muss elektronisch erfolgen, die Papierform wird nicht zugelassen.
2. Die Vergabestelle behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise Dritter von den Bewerbern, die nach der Wertung in der engeren Wahl sind, belegen zu lassen, Die Vergabestelle behält sich weiterhin vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene oder fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bewerber nachzufordern. Ein Anspruch der Bewerber auf eine derartige Handhabung besteht jedoch nicht. Insbesondere kann die Vergabestelle aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder aus zeitlichen Gründen unvollständige Teilnahmeanträge vom Vergabeverfahren ausschließen. Darüber hinaus behält sich die Vergabestelle vor, weitergehende Nachweise, insbesondere zur Eignung der Bieter oder der Nachunternehmer nachzufordern, sofern sie Hinweise auf eine fehlende Eignung hat. Ein solcher entsprechender Nachweis könnte etwa ein Bundes- oder Gewerbezentralregisternachweis sein. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten und ggf. nachgeforderten Unterlagen berücksichtigt. Darüber hinaus gehende Unterlagen sind nicht gewünscht.
Der Auftraggeber stellt Interessenten unter der Internetadresse http.//www.berlin.de/vergabeplattform die Formulare zum Teilnahmeantrag zur Verfügung.
Die Bewerbungsunterlagen sind zum Nachweis der Einhaltung der Teilnahmebedingungen der Bekanntmachung vom Bewerber auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag vom Auftraggeber einzureichen. Der Antrag ist in der wie folgt in der bezeichneten Reihenfolge einzureichen:
1. ausgefüllte und unterschriebener Bewerberbogen
2. Erklärung Bietergemeinschaft, sofern relevant,
3. Nachweise/Eigenerklärungen zur persönlichen Leistungsfähigkeit,
4. Nachweise/Eigenerklärungen zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit,
5. Nachweise/Eigenerklärungen zur technischen Leistungsfähigkeit,
6. Versicherungsnachweise.
Der Bewerberbogen ist als offene Excel-Datei mitzuliefern.
Macht ein Bewerber von der Möglichkeit Gebrauch, Nachunternehmer vorzusehen, so ist der auf den Nachunternehmer entfallende Leistungsanteil zu benennen. Der Nachweis der Eignung ist für die Nachunternehmer ebenfalls zu erbringen. Je NU ist ein Bewerberbogen einzureichen.
Der Bewerberbogen ist als zentrales Dokument anzusehen und zwingend einzureichen. Von Nachforderungen des Bewerberbogens wird abgesehen. Liegt der Bewerberbogen nicht vor, gilt der Teilnahmeantrag als unvollständig.
Die Angebote sind elektronisch einzureichen.
Die elektronischen Angebotsabgabe kann vorzugsweise "elektronisch in Textform" nach BGB oder im Mantelbogenverfahren erfolgen.
ANGEBOTE IN PAPIERFORM WERDEN NICHT GEWERTET.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vergeben hat, ohne dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]