2-Wege-Turmwagen Referenznummer der Bekanntmachung: X-BSAG-2021-0044
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28199
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bsag.de/
Abschnitt II: Gegenstand
2-Wege-Turmwagen
Zweiwegefahrzeug mit Hubarbeitsbühne isoliert bis 1500V DC
und Schienenfahreinrichtung als Lore mit hydrostatischem Antrieb. Reibradantrieb wird nicht zugelassen
Bremer Straßenbahn AG,Flughafendamm 12,28199 Bremen
Bau und Lieferung von 1St 2- Wege-Turmwagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1)Für das Fahrzeug gelten die nachfolgend aufgeführten Zahlungsbedingungen:
(a)30% des Fahrzeugpreises nach Auftragserteilung und Stellung einer Vorauszahlungsbürgschaft gem. Anlage 5a in gleicher Höhe wie die Rechnung. Die Vorauszahlungsbürgschaft ist mit der Rechnung zuzusenden. Die Kosten der Vorauszahlungsbürgschaft trägt die Auftragnehmerin.
(b)30% des Fahrzeugpreises nach Rohbauabnahme und Stellung einer Vorauszahlungsbürgschaft gem. Anlage 5a in gleicher Höhe wie die Rechnung. Die Vorauszahlungsbürgschaft ist mit der Rechnung zuzusenden. Die Kosten der Vorauszahlungsbürgschaft trägt die Auftragnehmerin.
(c)30% des Fahrzeugpreises nach Werksabnahme und Lieferung.
(d)5 % des Fahrzeugpreises nach Endabnahme.
(e)5 % des Fahrzeugpreises nach Ablauf der allgemeinen jeweiligen Gewährleistungsfrist von zwei (2) Jahren ab Endabnahme, ablösbar gegen Stellung einer Mängelhaftungsbürgschaft gem. Anlage 5b.
Jeweils zahlbar innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungszugang ohne Abzug.
(2)Die Ersatzteile werden separat nach Anlieferung und Rechnungsstellung innerhalb von 30 Tagen bezahlt.
gesamtschuldnerisch haftend
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).