Modernisierung Wanderausstellungen Referenznummer der Bekanntmachung: ZR5-1133-2021-143-13-IK2
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 11011
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundestag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Modernisierung Wanderausstellungen
Modernisierung sowie redaktionelle und digitale Neuausrichtung der Wanderausstellungen des Deutschen Bundestages: Konzept, Planung, Umsetzung, Support
Sitz des Auftragnehmers
Der Vertrag umfasst die Modernisierung sowie redaktionelle und digitale Neuausrichtung der Wanderausstellungen des Deutschen Bundestages.
Mit den Wanderausstellungen informiert der Deutsche Bundestag die Öffentlichkeit an jährlich bis zu 150 Orten in Deutschland über die Aufgaben des Parlaments. Die bisherigen Wanderausstellungen werden auf System-Stellwänden der Firma Octanorm GmbH präsentiert. Es gibt derzeit zehn bau- und inhaltsgleiche Exemplare der Wanderausstellungen, die Anzahl soll jedoch auf acht entsprechende Exemplare reduziert werden. Die baulich vorhandenen Einzelteile der Wanderausstellungen sollen im größtmöglichen Umfang beibehalten werden.
Im Rahmen der Modernisierung erfolgt eine redaktionelle Neuausrichtung unter Einbeziehung digitaler Inhalte, um die Wanderausstellung zukünftig in einem neuen Format zu präsentieren. Es sind je vier Thementafeln zu vier Themen zu erstellen. Acht dieser Tafeln sollen einen Monitor für Fotostrecken, Videos und weitergehende Informationen enthalten. Die übrigen Tafeln sollen mittels QR-Codes weitergehende Informationen zugänglich machen.
Teil der Leistung ist die Vorlage eines Feinkonzeptes und dessen Umsetzung. Zudem ist dauerhaft ein webbasiertes Content-Management-System zu überlassen. Für bis zu acht Jahre sind zusätzliche Serviceleistungen zu erbringen: Support, Wartung und Schulungen.
5 Monate (Ausstellungsmodernisierung), 96 Monate (Serviceleistungen)
Als optionale Leistung fertigt der Auftragnehmer einzelne Schautafeln auf Basis der ursprünglich bestehenden Tafeln an ohne eine erneute Kreativleistung zu erbringen und unter Berücksichtigung des seitens der Auftraggeberin beigesteuerten Textes.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks (erfolgt durch Abgabe des Angebotes). Beim Einsatz von Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit Abgabe des Angebotes auch für den/die Unterauftragnehmer.
- Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister beziehungsweise in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister (Punkt 3.1.1 des Angebotsvordrucks).
- Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er den Tätigkeitsbereich der angebotenen Leistungen betrifft (Punkt 3.5 des Angebotsvordrucks). Dieser muss mindestens [Betrag gelöscht] Euro jährlich betragen.
- Auf Verlangen der Vergabestelle ist vor Zuschlagserteilung ein Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis (Deckungssumme mindestens [Betrag gelöscht] Euro für Personenschäden sowie [Betrag gelöscht] Euro für Sachschäden) vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind die Vergabeunterlagen zu verwenden.
- Weitere Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren Antworten, werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Änderungen, Informationen und beantwortete Bieterfragen werden Vertragsbestandteil. Der Bieter kann sich im Rahmen der Vertragsdurchführung nicht auf deren Unkenntnis berufen.
- Für die Leistungen nach Position Nr. 1 bis 3 der Preisangaben (Erstellung Feinkonzept, Fertigung und Überlassung von 8 Wanderausstellungen) ist eine verbindliche Preisobergrenze in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro vorgegeben.
- Damit sich die Bieter für die Erstellung ihres Angebotes ein Bild von der zu modernisierenden Wanderausstellung machen können, wird die Besichtigung der derzeitigen Wanderausstellungen vor Angebotsabgabe empfohlen. Die Besichtigung vor Ort ist ab dem 05.08.2021 in 12459 Berlin-Schöneweide möglich.
Bitte setzen Sie sich hierzu mit dem Referat IK2 in Verbindung
Telefon: 030 227 39347.
Mehrforderungen, die auf Unkenntnis der alten Wanderausstellungen beruhen, werden nicht anerkannt.
Fragen, die sich während der Besichtigung ergeben, dürfen nicht dort gestellt werden, sondern sind als Bieterfragen über die e-Vergabeplattform des Bundes einzureichen.
- Mit der Angebotsabgabe ist ein vollständiges, übersichtliches und verständliches Grobkonzept mit Vorschlägen zu Visualisierungen zur Neukonzeptionierung der Wanderausstellung in digitaler Form (PDF-Datei) vorzulegen. Dieses wird anhand des Bewertungsschemas bewertet. Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
- Das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein. Für das Hochladen des Angebotes ist ebenfalls eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Angebote in schriftlicher Form per Post oder in anderer Form sind nicht zugelassen.
- Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.
- Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Kalendertage beträgt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.