Übernahme und Verwertung von Sperrmüll und sortierfähigem Gewerbeabfall nach Bedarf Referenznummer der Bekanntmachung: OV-RV 2020-005
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20537
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtreinigung.hamburg/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme und Verwertung von Sperrmüll und sortierfähigem Gewerbeabfall nach Bedarf
Die Stadtreinigung Hamburg (SRH) erfasst Sperrmüll und sortierfähige Gewerbeabfälle sowohl im Bringsystem auf Ihren derzeit 12 Recyclinghöfen, als auch im Holsystem. Gemäß der Abfallverzeichnis-Verordnung ist Sperrmüll dem Abfallschlüssel 20 0307 zuzuordnen.
Die Sammlung des Sperrmülls in Hamburg erfolgt in Pressfahrzeugen (Herkunft: Haushalte/Wohnungen direkt, Holsystem) sowie in geschlossenen und offenen Wechsel-oder Pressbehältern (Herkunft: Recyclinghöfe, Bringsystem). Des Weiteren sammelt die SRH sortierfähige Gewerbeabfälle in geschlossenen und offenen Wechsel-oder Pressbehältern. Die Einstufung der Abfallanlieferungen als sortierfähige Abfälle erfolgt auf Grundlage der Gewerbeabfallverordnung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22113
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Ort: Hamburg
Land: Deutschland
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Nachprüfung zur Vergabekammer gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig ist, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden;
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden; mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Die Stadtreinigung Hamburg (SRH) erfasst Sperrmüll und sortierfähige Gewerbeabfälle sowohl im Bringsystem auf Ihren derzeit 12 Recyclinghöfen, als auch im Holsystem. Gemäß der Abfallverzeichnis-Verordnung ist Sperrmüll dem Abfallschlüssel 20 0307 zuzuordnen.
Die Sammlung des Sperrmülls in Hamburg erfolgt in Pressfahrzeugen (Herkunft: Haushalte/Wohnungen direkt, Holsystem) sowie in geschlossenen und offenen Wechsel-oder Pressbehältern (Herkunft: Recyclinghöfe, Bringsystem). Des Weiteren sammelt die SRH sortierfähige Gewerbeabfälle in geschlossenen und offenen Wechsel-oder Pressbehältern. Die Einstufung der Abfallanlieferungen als sortierfähige Abfälle erfolgt auf Grundlage der Gewerbeabfallverordnung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22113
Land: Deutschland
Erweiterung der Ausschreibung um eine zusätzliche Position:
Position 4: Übernahme und Verwertung von Sperrmüll aus privaten Haushalten (Mengen aus Straßensammlung)
Verändertes Mengenaufkommen in Folge der COVID-19 Pandemie