Sewage Water Heat Pump / MueVA Steam Turbine (SHP/MST) – Los 1 Wärmepumpenanlage Referenznummer der Bekanntmachung: 2021001035

Auftragsbekanntmachung – Sektoren

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 13353
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vattenfall.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=v4JaUqMadJg%253d
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://portal.deutsche-evergabe.de
I.6)Haupttätigkeit(en)
Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von Gas und Wärme

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Sewage Water Heat Pump / MueVA Steam Turbine (SHP/MST) – Los 1 Wärmepumpenanlage

Referenznummer der Bekanntmachung: 2021001035
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45251100 Bauarbeiten für Kraftwerke
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das hier bekannt gemachte Los 1 der Wärmepumpenanlage enthält die Planung, Lieferung, Errichtung und Inbetriebnahme einer Wärmepumpenanlage mit einer Gesamtleistung >60 MW im Rahmen des übergeordneten Projekts Sewage Water Heat Pump in Berlin.

Die Vergabestelle beabsichtigt, zusätzlich zu dem zuvor genannten Los 1, die Ausführung in 4 weiteren Teillosen zu vergeben:

• Los 2 Anlagentechnik (zum Aufbau der E- und Leittechnik sowie weiterführende Prozesstechnik)

• Los 3 Bautechnik (Ausführungsplanung, alle bautechnischen Maßnahmen zur Errichtung des Maschinenhauses und des Einleitbauwerkes)

• Los 4 Abwasserdruckrohrleitung (zur Versorgung der Wärmepumpe mit gereinigtem Abwasser)

• Los 5 Dampfturbinen-Generator-Satz (inklusive Nebensysteme)

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45251200 Bau von Heizzentralen
45331000 Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen
42511110 Wärmepumpen
42530000 Teile von Kühl- und Tiefkühlvorrichtungen sowie Wärmepumpen
45251000 Bauarbeiten für Kraftwerke und Heizkraftwerke
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Auftraggeber beabsichtigt die Errichtung einer Wärmepumpenanlage am Standort Reuter West in Berlin.

Das gesamte Beschaffungsvorhaben ist in 5 Hauptlose unterteilt:

Los 1: Wärmepumpenanlage

Los 2: Anlagentechnik (gesonderte TED-Veröffentlichung)

Los 3: Bautechnik (gesonderte TED-Veröffentlichung)

Los 4: Abwasserdruckrohrleitungen (gesonderte TED-Veröffentlichung)

Los 5: Dampfturbinen-Generatorsatz (gesonderte TED-Veröffentlichung)

Diese Veröffentlichung betrifft ausschließlich das Los 1 „Wärmepumpenanlage“. Das Los enthält die Planung, Lieferung, Errichtung und Inbetriebnahme einer Wärmepumpenanlage zur Gewinnung von Niedertemperaturwärme aus gereinigtem Abwasser mit einer Temperatur zwischen 10°C und 30°C und zur Einspeisung der Wärme ins Fernwärmesystem mit einer Temperatur zwischen 80°C und mindestens 95°C. Zu liefern sind zwei gleichartige Stränge jeweils mit einer Wärmeleistung von mindestens 30 MW und maximal zwei Modulen. Das/die Arbeitsmittel der Wärmepumpenanlage werden nach DIN EN 378-1 Anhang E in die Sicherheitsklassen A1 oder A2L eingeordnet, wobei das Treibhausgaspotential (GWP100) geringer als 10 ist. Zur Wärmepumpenanlage gehören u.a. die Wärmepumpenmodule, die zugehörige E- und Leittechnik, die Verkabelung und die Rohrreinigungsanlage sowie die notwendige Verrohrung.

Die (Gesamt-)Leistung ist in die Teilleistung „Wärmepumpenanlage“ und die Teilleistung „Langzeit-Wartungsvertrag" (im folgenden „LTSA“ genannt) geteilt. Gleichwohl ist es üblich, bei der Betrachtung der Wirtschaftlichkeit derartiger Leistungen, die Teilleistungen „Wärmepumpenanlage“ und „LTSA“ gemeinsam zu bewerten. Dem folgend wird im Angebotsverfahren bei der Entscheidung über die wirtschaftlichste Lösung die übergreifende Wirtschaftlichkeit eines Angebots über die „Wärmepumpentechnik“ und den „LTSA“ bewertet. Deshalb wäre eine weitere Losaufteilung sinnlos. Um die jeweiligen Teilleistungen abzubilden, soll – branchenüblich – ein Vertrag über die „Wärmepumpenanlage“ und ein separater Vertrag über den „LTSA“ geschlossen werden. Näheres wird sich aus den Verdingungsunterlagen ergeben.

Die Vergabestelle wird im Rahmen des "LTSA" Reaktionszeiten:

- vor Ort innerhalb von 24 Stunden

- Fernunterstützung: 24 Stunden / 7 Tage / 365 Tage vorgeben

sowie eine kurzfristige Ersatzteilbeschaffung verlangen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/04/2022
Ende: 31/12/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Der Leistungsumfang der Errichtung der Wärmepumpenanlage wird in 2 Phasen unterteilt, wobei die zweite Phase optional ist. Nähere Einzelheiten hierzu siehe VI.3 B. 6 u. VI.3 B. 7 sowie in den Verdingungsunterlagen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Mit dem Teilnahmeantrag ist durch den Bewerber in beschriebener Form in deutscher Sprache der Nachweis der Einhaltung folgender Bedingungen beizubringen (jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat die Unterlagen nach III.1.1) der Bekanntmachung vorzulegen), siehe auch nähere Erläuterungen unter VI.3). :

Register A)

Anschreiben mit Darstellung des Unternehmens und dessen vollständiger Konzernstruktur (inklusive Besitzverhältnisse).

Register B) [MINDESTBEDINGUNG]

Aktueller Eintrag aus dem Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes bzw. Vorlage einer

entsprechenden Bescheinigung.

Register C) [MINDESTBEDINGUNG]

Aktueller Nachweis des Finanzamtes über die Zahlung von Steuern oder gleichwertige Bescheinigungen des Ursprungs- oder Herkunftslandes.

Register D) [MINDESTBEDINGUNG]

Aktueller Nachweis des Sozialversicherungsträgers über die Zahlung von Krankenkassenbeiträgen, Unfallversicherungsbeiträgen und Rentenversicherungsbeiträgen oder gleichwertige Bescheinigungen des Ursprungs- oder Herkunftslandes.

Register E) [MINDESTBEDINGUNG]

Aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister

Register F)

Vorlage Mitgliedsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft oder gleichwertig

Register G) [MINDESTBEDINGUNG]

Erklärung zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123 und 124 des GWB sowie § 21 AEntG und § 19 MiLoG. Dazu hat der Bewerber das bei der Kontaktstelle (vgl. Ziffer I.1) Bekanntmachung bereitgestellte Formblatt zu nutzen.

Register H) [MINDESTBEDINGUNG]

Erklärung des Bieters, dass er den Vattenfall Verhaltenskodex für Lieferanten gelesen und verstanden hat. Der Kodex findet sich unter

„Unser Verhaltenskodex für Lieferanten“

http://corporate.vattenfall.de/uber-uns/beziehungen-zu-lieferanten/

Der Bieter erklärt weiter, dass er seine Leistungen in Übereinstimmung mit den UN Global Compact Prinzipien erbringen wird und verpflichtet sich ständig zu überwachen, dass seine Leistungsbringung und die seiner Zulieferer/Subunternehmer nachhaltig unter Einhaltung und Beachtung dieser Prinzipien erfolgt. Der Bieter erklärt, dass keine Abweichungen vom UN Global Compact für ihn oder einem seiner von ihm für die Leistungserbringung in Betracht gezogener Zulieferer/Subunternehmer gültig sind.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat die Unterlagen nach III.1.2, Register K der Bekanntmachung vorzulegen.

Die einzelnen Nachweise unter III.1.2), Register L, M und N der Bekanntmachung hat jeder Bewerber bzw. jede Bewerbergemeinschaft nur einmal vorzulegen.

Soweit sich die Register auf die „Auftragssumme“ beziehen, ist hiermit die Auftragssumme exklusive LTSA gemeint.

Siehe auch nähere Erläuterungen unter VI.3).

Register I)

[ENTFÄLLT]

Register J)

[ENTFÄLLT]

Register K)

Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung einschließlich der Produkthaftpflicht- und Umwelthaftpflichtversicherung mit mind. 10 Mio. EUR Deckungssumme für Sachschäden je Versicherungsfall und mind. 10 Mio. EUR für Vermögensschäden je Versicherungsfall.

Register L) [MINDESTBEDINGUNG]

Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Dabei muss der gemittelte Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mindestens 100% der geschätzten Auftragssumme betragen.

Register M) [MINDESTBEDINGUNG]

Bestätigung/Eigenerklärung, dass der Bewerber im Auftragsfalle bereit und in der Lage ist, Bürgschaften für den Vertrag der Errichtung

a) in Höhe von mindestens 10 % der Auftragssumme als Vertragserfüllungsbürgschaft

b) für sämtliche Vorauszahlungen

c) in Höhe von mindestens 5 % der Auftragssumme als Gewährleistungsbürgschaft

von einer Bank mit einem Minimum Rating von BBB mit stabilem Ausblick (Standard & Poor’s, Fitch) oder Baa2 mit stabilem Ausblick (Moody’s) beizubringen. Unter dem Begriff „Auftragssumme“ ist für die Zwecke der Eignungsprüfung die vollständige vereinbarte Netto-Vergütung des künftigen Auftragnehmers zu verstehen, ohne dass nachträgliche Vergütungsänderungen, die sich aus der Durchführung oder Änderung des Vertrages ergeben, zu berücksichtigen sind. Im Fall von mehreren Ratings gilt das niedrigste Rating.

Register N) [MINDESTBEDINGUNG]

Vorlage der vollständigen, konsolidierten Geschäftsberichte (oder vergleichbar) mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom Wirtschaftsprüfer einschließlich Lagebericht, Anhängen, Wirtschaftsprüferfreigaben und Kommentaren der letzten 3 Geschäftsjahre mit Informationen zur Gewinn und Verlustrechnung (insbesondere zum EBIT), zur Bilanz (insbesondere zum Eigenkapital) und zur Kapitalflussrechnung (Cash-Flow).

Auf der Grundlage der angeforderten Informationen führt die Vergabestelle eine Bonitätsprüfung durch, um die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers zu bestimmen. Der Bewerber gilt als finanziell geeignet, wenn die Bonitätsprüfung ergibt, dass das Bewerberunternehmen im Verhältnis zum Wert und der Laufzeit des Vertrages finanziell gesund und groß genug ist, um sämtliche Vertragsverpflichtungen zu erfüllen. Hierzu muss der Bewerber u.a. über angemessene Gewinnmargen und ausreichend starke operative Cashflows sowie eine angemessene Kapitalausstattung mit einem allgemein akzeptablem (geringem) Verschuldungsgrad verfügen. Darüber hinaus müssen die Größe und das finanzielle Profil des Bewerbers in einem angemessenen Verhältnis zum Vertragswert stehen und es muss der positive Ausblick bestehen, dass der Bewerber seine finanzielle Eignung während der Laufzeit des Vertrags aufrechterhalten kann.

Soweit der Bewerber zum Nachweis seiner finanziellen Eignung von der Eignungsleihe (vgl. auch VI.3. A Ziffer 6 dieser Bekanntmachung) Gebrauch machen will, muss er zum einem den Dritten, auf den er sich berufen will, konkret benennen (z.B. bei Konzerngesellschaften die Muttergesellschaft) und zum anderen für diesen Dritten zusätzlich vorlegen:

(a) sämtliche Unterlagen gemäß III.1.1

(b) Unterlagen gemäß III.1.2. gemäß Register L und N

(c) Nachweis, dass der Dritte dem Bewerber die für den Auftrag erforderlichen Mittel im Auftragsfalle tatsächlich zur Verfügung stellt (Verpflichtungserklärung). Bei Konzerngesellschaften kann der Nachweis u.a. erbracht werden durch:

(aa) eine Erklärung des Dritten (z.B. der Muttergesellschaft), dass dieser im Auftragsfalle bereit und in der Lage ist, zusätzlich zu III.1.2.) Register M (das nur vom Bewerber zu erbringen ist) eine Bürgschaft für den gesamten Leistungsumfang des Bewerbers zu übernehmen (Konzernbürgschaft) oder

(bb) den Nachweis eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit der zusätzlichen Erklärung des herrschenden Unternehmens, dass es im Auftragsfalle:

(i) den Auftraggeber über eine bevorstehende Änderung oder Auflösung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vorab schriftlich informiert und

(ii) die Sicherheit gemäß § 303 Abs. 1 AktG automatisch erstellt, ohne dass es einer Meldung durch den Auftraggeber bedarf und

(iii) die Sicherheit gemäß § 303 Abs. 1 AktG entweder in Form einer Konzernbürgschaft bei ausreichender finanzieller Eignung der Muttergesellschaft, ansonsten in Form einer unbefristeten Bürgschaft einer Bank mit einem Minimum Rating von BBB mit stabilem Ausblick (Standard & Poor’s oder Fitch) oder Baa2 mit stabilem Ausblick (Moody’s), leisten wird.

Die Vergabestelle behält sich bei der Prüfung der finanziellen Eignung der Bewerber vor – ohne hierzu verpflichtet zu sein – zusätzliche Unterlagen/Informationen vom Bewerber (oder bei einer Eignungsleihe von dem Dritten) zu fordern und/oder Aufklärungsgespräche zu führen. Dies kann insbesondere – ohne hierauf beschränkt zu sein - dann der Fall sein, wenn der Vergabestelle vom Markt/allgemein zugänglichen Medien usw. Informationen über die Bonität des Bewerbers vorliegen, die im Widerspruch zu den vorgelegten Unterlagen stehen bzw. einer Aufklärung bedürfen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat die Unterlagen nach III.1.3, Register P, R und S der Bekanntmachung vorzulegen.

Die einzelnen Nachweise unter III.1.3), Register O und Q der Bekanntmachung hat jeder Bewerber bzw. jede Bewerbergemeinschaft nur einmal vorzulegen.

Siehe auch nähere Erläuterungen unter VI.3).

Register O) [MINDESTBEDINGUNG]

Referenzangaben über vergleichbare Leistungen mit der ausgeschriebenen Leistung.

Mindestens 1 Referenz über den Nachweis der erfolgreichen Realisierung von mindestens 1 vergleichbaren Wärmeerzeugungsanlage zur Fernwärmeversorgung in den vergangenen 10 Jahren mit einer thermischen Leistung von mindestens 10 MW je Aggregat oder alternativ mindestens 1 Referenz über die Planung und Lieferung von verfahrenstechnischen Anlagen mit Verdichtern mit einer elektrischen Antriebsleistung von mindestens 4 MW und entsprechendem Wärmeübertrager aus den vergangenen 10 Jahren.

Aufstellung der Referenzen gemäß Formblatt (Anlage „SHP_MST_Los1_Formblatt Referenzen“) in tabellarischer Form jeweils unter konkreter Benennung der folgenden Angaben

Pro Referenz sind folgende Angaben zu tätigen:

- Auftraggeber: ...

- Datum Auftragsvergabe: ...

- Auftrags- und Schlussrechnungswert: ...

- Darstellung der Projektgröße und -volumen: ...

- Hauptleistungsinhalte: ...

- Beginn und Ende der Leistungen: ...

- Anzahl der am Projekt beschäftigten Mitarbeiter des Bewerbers: ...

- Nennung der Verantwortlichen auf Seiten des Bewerbers und auf Seiten des Referenzauftraggebers: ...

- Nennung der Kontaktdaten des Referenzauftraggebers: ...

Dabei ist vom Bewerber pro Referenz jeweils das bei der Kontaktstelle (vgl. Ziffer I.1) der Bekanntmachung) bereitgestellte Formblatt (Formblatt Referenzen) zu nutzen.

Der Auftraggeber ist berechtigt, eigene Erfahrungen mit den Bewerbern aus vergleichbaren Projekten zu berücksichtigen. Sollten nachweislich negative Erfahrungen vorliegen, kann der Auftraggeber den Bewerber zu einem persönlichen Aufklärungsgespräch einladen. Kann der Bewerber in dem Aufklärungsgespräch seine Eignung trotz der schlechten eigenen Erfahrungen des Auftraggebers nicht nachweisen, ist der Auftraggeber berechtigt, den Bewerber von weiteren Verfahren als ungeeignet auszuschließen.

Register P) [MINDESTBEDINGUNG]

Nachweis eines eingeführten und durch betriebliche Anweisungen umgesetzten Qualitätsmanagementsystems entsprechend der DIN EN ISO 9001-er Reihe durch aktuell gültige Zertifikate. Alternativ ist der Nachweis eines vergleichbaren eingesetzten Qualitätsmanagementsystems zu erbringen.

Register Q)

Nachweis eines beim Bewerber bestehenden Energiemanagementsystems (DIN EN ISO50001:2018 oder gleichwertig), alternativ ist auch der Nachweis eines gültigen Energieaudits nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) möglich.

Register R) [MINDESTBEDINGUNG]

Der Bewerber hat einen HSE-Fragenkatalog zu beantworten. Der Fragenkatalog wird durch die Kontaktstelle (vgl. Ziffer I.1)) bereit gestellt.

Der Bewerber muss dabei die HSE-Ausschlusskriterien als Mindestbedingungen vollumfänglich erfüllen. Der Auftraggeber wird zudem die Antworten in dem HSE-Fragenkatalog gemäß den Bestimmungen, welche im Fragenkatalog aufgeführt sind, bewerten. Jeder Bewerber muss dabei eine minimale Punktzahl von 16 Punkten (= 30 Prozent) erreichen, um zum weiteren Verfahren zugelassen zu werden. Die konkrete Verteilung der zu vergebenden Punkte ergibt sich aus dem Fragenkatalog.

Register S) [MINDESTBEDINGUNG]

Eigenerklärung des Bewerbers, dass er in der Lage ist

a) die Vertragsabwicklung auch in allen Unterlagen und im Schriftverkehr in deutscher Sprache durchzuführen.

b) Projektleiter, welche verhandlungssicher Deutsch (mind. C1) sprechen, in zur Auftragsabwicklung ausreichender Anzahl zur Verfügung zu stellen

c) Arbeitsverantwortliche vor Ort, welche fließend Deutsch (mind. B1) sprechen.

III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:

Siehe Vertragsunterlagen.

III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:

Siehe Vertragsunterlagen.

III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss:

Sofern von den Bewerbern erklärt wird, dass mit der Bildung der Bietergemeinschaft kein Tatbestand i.S.v. § 1 GWB erfüllt wird (Eigenerklärung), sind Bietergemeinschaften zugelassen. Ein Zusammenschluss ist bis zum Fristende der Abgabe der Bewerbung zum Teilnahmewettbewerb möglich.

Die Bewerbung ist von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu unterschreiben. Es ist ein federführendes Mitglied zu benennen. Dessen Vollmacht ist vorzulegen. Die Bewerbergemeinschaftserklärung muss enthalten, dass sich die Bewerbergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftend konstituiert.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 30/08/2021
Ortszeit: 23:59
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 09/09/2021
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2022

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

A. Formale Vorgaben an die Bewerbung

1. Die Bewerbung ist in beschriebener Form und in deutscher Sprache elektronisch unter: https://root.deutsche-evergabe.de/portal/ einzureichen.

Die Nutzung des Portals deutsche-evergabe.de ist für Bewerber und Bieter der Vattenfall-Projekte kostenfrei.

Teilnahmeanträge können dort abgegeben werden.

Teilnahmeanträge per Post, Fax oder E-Mail werden nicht akzeptiert.

2. Alle Nachweise zur Einhaltung der Teilnahmebedingungen sind zur leichteren Prüfung an der entsprechenden Stelle (Abschnitt "Eigene Anlagen") und bezeichnendem Dateinamen hochzuladen. Die entsprechenden Dateinamen sollten mit „Reg_“ beginnen, Abkürzungen zum Inhalt und Firma enthalten, eine Länge von 60 Zeichen und eine Größe von 20 MB nicht übersteigen.

(Beispiel: „Reg_A_UN-Praesent_Fa_XXXXXXXXXX_2021_XX_XX“).

"K.O.-Kriterien" sind Mindestbedingungen, "Mussangaben" müssen zwingend angegeben werden.

Die Bewerbung ist entsprechend der Nummerierung in Ziffer III.1. zu gliedern und hat die nachgefragten Informationen in den jeweiligen Rubriken zu enthalten. Die Vergabestelle behält sich vor, nicht in den sachlich dafür vorgesehenen Rubriken enthaltene Informationen nicht zu berücksichtigen. Hinweise auf frühere Bewerbungen reichen zur Nachweisführung nicht aus.

3. Unter „aktuell“ in Ziffer III.1. wird verstanden, dass das Ausstelldatum der jeweiligen Drittbescheinigung nicht älter als 6 Monate gerechnet vom Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU sein darf.

4. Die Verpflichtung zur Vorlage von Drittbescheinigungen entfällt, wenn und sofern ein vergleichbares Register nicht geführt wird bzw. eine Registrierung nicht erforderlich ist. Der Bewerber hat dies nachzuweisen und zu erläutern.

5. Im Sinne der vorherigen Ziffer 4 sind ausländische Bewerber angehalten, vergleichbare Drittbescheinigungen vorzulegen. Deren Gleichwertigkeit ist nachzuweisen. Es wird dahingehend eine erschöpfende Darstellung erwartet. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die gesamte Bewerbung in deutscher Sprache zu fassen ist, also auch die jeweiligen Nachweise und Anlagen. Sollte ein amtliches Dokument oder Referenzangaben etc. nicht in deutscher Sprache gefasst sein, so muss eine wörtliche Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers vorgelegt werden.

6. Ein Bewerber kann sich – auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft – beim Nachweis seiner Eignung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen beziehen: .

a) Bieter, die von der Eignungsleihe Gebrauch machen möchten (nicht möglich für die Zuverlässigkeit gemäß Ziffer III.1.1.), müssen die Nachunternehmer, deren Eignung sie leihen, sofort benennen und haben die betreffenden Nachweise der Ziffern III.1.1. bis III.1.3. der Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, wobei sich die Vorlagepflicht auf den Leistungsteil beschränkt, für den der Nachunternehmer einstehen soll. Der Bewerber hat in diesem Fall nachzuweisen, dass ihm der Nachunternehmer die erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt (z.B. durch Verpflichtungserklärung).

b) Etwaige weitere Nachunternehmer (solche, die nicht zur Eignungsleihe genutzt werden) müssen im Teilnahmeantrag zunächst nicht namentlich benannt werden und die Nachweise gemäß Ziffern III.1.1. bis III.1.3. für die Nachunternehmer zunächst nicht eingereicht werden. Es muss nur der Fremdleistungsanteil angegeben werden.

Die Vergabestelle behält sich allerdings vor, die sonstigen Bewerber/Bieter, die in die engere Wahl zur Teilnahme am weiteren Verfahren kommen und den Einsatz von Nachunternehmern vorsehen, vor Abschluss des Teilnahmewettbewerbs oder während des gesamten, weiteren Verfahrens aufzufordern, diese Nachunternehmer namentlich zu benennen und für deren Leistungsanteil die vorstehenden Nachweise vorzulegen

7. Die Vergabestelle behält sich vor – ohne hierzu verpflichtet zu sein -, Erklärungen und Nachweise (auch im Bereich der Mindestbedingungen) nachzufordern. Außerdem wird sich vorbehalten, eine persönliche Vorstellung eines Bewerbers oder eine Besichtigung des Unternehmens des Bewerbers oder eines Referenzprojekts zu fordern, z.B. um die Eigenerklärungen auf deren Stichhaltigkeit zu überprüfen. Ein Anspruch des Bewerbers auf eine Nachforderung oder eine persönliche Vorstellung besteht nicht.

8. Die Vergabestelle behält sich vor – ohne hierzu verpflichtet zu sein - nach Bewerberauswahl und Abgabe der Angebote bei begründetem Anlass bei einzelnen Bietern ein Audit im Rahmen eines sog. „sustainability risk assessments“ durchzuführen. Ein begründeter Anlass liegt insbesondere vor, wenn der Bieter seinen Sitz in einem CSR-Hoch-Risiko Land hat bzw. sich dort seine Produktionsstätten befinden. Eine Liste der Hoch-Risikoländer findet sich unter:

„CSR Risikoländer“

http://corporate.vattenfall.de/uber-uns/beziehungen-zu-lieferanten/

Sollte bei einem solchen Audit festgestellt werden, dass im Vergabeverfahren abgegebene Eigenerklärungen des Bieters nicht zutreffen, ist die Vergabestelle berechtigt, den Bieter vom weiteren Wettbewerb auszuschließen.

9. Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerbungen, die die Mindestbedingungen und/oder Ausschlussfristen nicht einhalten, ohne weitere Prüfung vom weiteren Verfahren auszuschließen.

10. Mit Abgabe des Teilnahmeantrags erklärt der Bewerber zugleich das Einverständnis mit einem Wechsel des Auftraggebers. Es ist nicht auszuschließen, dass im Laufe des Vergabeverfahrens ein anderes Unternehmen Auftraggeber wird.

11. Fragen sind ausschließlich über das Fragen-und-Antworten-Tool der eVergabe zu stellen. Die Vergabestelle wird sich bemühen, zeitnah zu antworten.

12. Wenn und soweit gesetzlich zugelassen, können Eignungskriterien auch durch Verwendung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nachgewiesen werden.

13. Die Bewerber – bei Bewerbergemeinschaften jedes Mitglied einzeln – ist verpflichtet, eine Vertraulichkeitserklärung zu unterzeichnen; dazu hat der Bewerber das bei der Kontaktstelle (vgl. Ziffer I.1. der Bekanntmachung) bereitgestellte Formular zu nutzen.

B. Angebotsverfahren und Vorgaben an die Auftragsvergabe

Die konkreten Verfahrensbestimmungen des Angebotsverfahrens ergeben sich aus der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Aus Gründen größtmöglicher Transparenz gibt die Vergabestelle gleichwohl vorab einige generelle Regelungen bekannt, auf deren Einhaltung allerdings kein Anspruch besteht und deshalb im Rahmen der Angebotsaufforderung durchaus Konkretisierungen und Änderungen erfolgen können:

1. Bei den später abzugebenden Angeboten, die sich - unter Zugrundelegung der Zuschlagskriterien - wirtschaftlich wesentlich schlechter als der Wettbewerb darstellen, kann sich der Auftraggeber bereits nach Angebotsabgabe dazu entschließen, den jeweiligen Bieter von weiteren Verhandlungen auszuschließen (Abschichtung).

2. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gremien auf Seiten des Auftraggebers.

3. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt vorhandener öffentlich-rechtlicher Genehmigungen.

4. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt einer von der Vergabestelle festzustellenden, wirtschaftlich vertretbaren Ausführung der Leistungen.

5. Aufgrund der Einstufung des Auftragsgegenstandes als kritische Infrastruktur sowie des besonderen Gefährdungspotentials des Ausführungsortes auf dem bestehenden Kraftwerksstandort Reuter West und der sich daraus ergebenden Risiken für die öffentliche Sicherheit bei einem Ausfall bzw. einer Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit der Bevölkerung mit Fernwärme, macht die Vergabestelle von ihrem Recht nach § 41 Abs. 4 SektVO Gebrauch und wird die vollständigen Vergabeunterlagen nur denjenigen Bietern zur Verfügung stellen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Nur mit dieser Maßnahme kann der Schutz der Vertraulichkeit von Informationen wirksam realisiert werden.

6. Die Vergabestelle beabsichtigt, den Vertrag für die Errichtung der „Wärmepumpenanlage“ in zwei Phasen zu unterteilen. Die erste Phase wird fest beauftragt und beinhaltet u.a. einen definierten Teil der Planung. Die zweite Phase wird zunächst nur optional beauftragt. Die Option kann vom Auftraggeber einseitig ausgeübt werden und hängt u.a. von bestandskräftigen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und einer positiven finalen Investitionsentscheidung der zuständigen Aufsichtsgremien des Auftraggeber ab. Die zweite Phase beinhaltet u.a. die Ausführungsplanung, die Fertigung und Errichtung bis zur Inbetriebsetzung und Abnahme.

Ebenso wird der Langzeitwartungsvertrag „LTSA“ zunächst nur optional beauftragt und kann vom Auftraggeber einseitig in Abhängigkeit einer erfolgreichen Abnahme der Wärmepumpenanlage ausgeübt werden.

7. Es ist geplant, die erste und zweite Phase aus technischen und organisatorischen Gründen mit einem zeitlichen Versatz zu realisieren, nach voraussichtlicher Planung: erste Phase 2. Quartal 2022, die zweite Phase 4. Quartal 2022.

Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Verdingungsunterlagen.

8. Die Vergabestelle behält sich vor, in den Verdingungsunterlagen weitere Optionen bekannt zu geben.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,

a) wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.1 GWB).

b) soweit der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.2 GWB).

c) soweit der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung / Aufforderung zur Angebotsabgabe benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.3 GWB).

d) soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.4 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/07/2021