Erneuerung der Verkehrsstation Duisburg Hauptbahnhof Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI53435
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47057
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung der Verkehrsstation Duisburg Hauptbahnhof
Los 1a: Rückbau Halle, Neubau Gleishalle, Modernisierung Essener Dächer
Los 1b: Bahnsteigneubau, Spezialtiefbau (Gründung Gleishalle), Massivbau, Tiefbau
Los 1c: Rollgitter/Rolltore (Maschinentechnische Anlage)
Los 1d: Bahnsteigausstattung
Los 1a: Rückbau Halle, Neubau Gleishalle, Modernisierung Essener Dächer
Duisburg
— Rückbau der alten Stahlbaukonstruktion und Ersatzneubau einer neuen Stahlkonstruktion in der gleichen Grundfläche (ca. 18 600 m2),
— Erneuerung der Dacheindeckung der Bahnsteigdächer (Typ Essen) und Modernisierung der tragenden Stahlkonstruktion.
Dachdecker- und Klempnerarbeiten für die neue Bahnsteighalle und die Essener Dächer sowie zusätzlicher Fassadenarbeiten für die neue Halle:
Die vorhandene Gleishalle soll abschnittsweise abgebrochen werden, von der Ostseite (Bahnsteig 6) bis zur Westseite (Bahnsteig 1). Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt in 9 Bauphasen. Für den Abbruch der Gleishalle muss auf der Westseite eine zusätzliche Abstützungs- und Aussteifungskonstruktion in Längs- und Querrichtung („Abfangung“ des westlichen Teiles der Gleishalle) hergestellt werden.
Aufbauend auf einem Stahltragwerk (ca. 2 200 t) erhalten die Gleise und die Bahnsteige ein geschlossenes wellenförmiges Dach mit jeweils 2 Hochpunkten und 2 Tiefpunkten. Das Hallendach überspannt – längs zur Gleisrichtung – die Gleise 1-13 und deren Bahnsteige auf einer Länge von rd. 150 m. Alle Dachbinder und die Ost- und Westfassade folgen wie die bestehende Halle einheitlich dem Radius von 850 m. Damit hat die neue Gleishalle den gleichen Footprint (ca. 18 600 m2) wie die bestehende Halle aus den 1930er Jahren.
Im Verschnittbereich der gegenläufigen Wellen wurden Fassaden mit vertikaler Verglasung (ca. 7 200 m2), ausgebildet, die die gesamte Gleishalle gleichmäßig mit Tageslicht beleuchtet. Im Osten und Westen schließt die Halle mit großzügigen Glasfassaden ab.
Anders als im Bestand wird die neue Gleishalle die Lasten über schlanke Rundstützen im Bahnsteigbereich abführen. Das Dachtragwerk besteht aus Vierendeelträgern, die mit Ober- und Untergurt die typische Fischbauchform bilden.
Die tragende Dachhaut wird durch ein Trapezblech gebildet.
Unterseitig wird das Hallendach mit einer metallischen Bekleidung geschlossen, die auch akustischen Anforderungen genügen wird.
Die Hallenstützen bestehen aus runden Stahlhohlprofilen.
Die Randstützen (vor den Hauptfassaden Ost und West) sind Pendelstützen und tragen ihre Last in die Randbalken ab. Es handelt sich hierbei um Rechteckprofile.
Für den Schutz muss ein massives Schutzgerüst z. B. für das Einheben der Binder errichtet werden.
Die vorhandenen Dächer auf den Bahnsteigen 1 bis 6 im Norden (Anschluss zum Verknüpfungstunnel zur U-Bahn), sowie auf Bahnsteig 2 und 6 südlich der Gleishalle entsprechen dem Dachtyp „Essen“ und sollen im Rahmen des Projektes modernisiert werden.
Los 1b: Bahnsteigneubau, Spezialtiefbau (Gründung Gleishalle), Massivbau, Tiefbau
Duisburg
— Erstellung von Entwässerungsleitungen (Hauptentwässerungssammler/Notentwässerung) der Verkehrsstation mit Anschluss an bestehende Entwässerungsbauwerke,
— Herstellung der Gründungsbauwerke im Spezialtiefbau als Pfahl-/Plattengründung für die neue Bahnsteighalle,
— Rück- und Neubau von Bahnsteigen inkl. Entwässerungs-, Kabeltiefbau- und Erdarbeiten.
— Plattenbelagsarbeiten für die Bahnsteige inkl. Blindenleitsystem.
Los 1c: Rollgitter/Rolltore (Maschinentechnische Anlage)
Duisburg
Installation von Rolltoren inkl. Antriebe und Steuerungen. Die Schaffung der baulichen Voraussetzungen für den Einbau der Rolltore sind im Los 1b enthalten.
Los 1d: Bahnsteigausstattung
Duisburg
Errichtung der Bahnsteigausstattung für einen Kategorie 1 Bahnhof.
Kompletter Neubau der Bahnsteigausstattung gemäß Ausstattungskatalog der DB
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben.
Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes.
Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
Bei Bietergemeinschaften gilt diese Erklärung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen
Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist.
Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister
Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674
) oder die BME-Verhaltensrichtlinie ( https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/ ) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Erklärung über den jährlichen Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre
Die Eignungen sind losgezogen durch Referenzunterlagen zu belegen
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme
Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 3 v.H. der Abrechnungssumme
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4), den Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen:
--Gleise;Strecken III; Regionalverkehr 50 - 120 km/h
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.2.1 bis III.2.4 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. DB Engineering & Consulting GmbH
2. LTB
3. BUNG Ingenierure AG
4. DRAHEIM STEEL
5. Werner Sobek Stuttgart AG
6. LMBG Logistik und Management
7. Höcker Projekt Managers GmbH
8. GBU GmbH
9. GI-Consult
10. HKC GmbH
11. Cochet Umweltplanung
12. Wissbau GmbH
13. Eucon Beratende Ingenieure für Bauwesen GmbH
14. DB Bahnbau GmbH
15. SAFE-TEC Consulting GmbH
16. Arcadis Germany GmbH.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.