Luftfahrtbetriebshaftpflichtversicherung und Kriegs- und Terror Exzedenten Haftpflichtversicherung für den Flughafen BER 2022 Referenznummer der Bekanntmachung: EA-2021-0161 (EU)
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 12529
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.berlin-airport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Luftfahrtbetriebshaftpflichtversicherung und Kriegs- und Terror Exzedenten Haftpflichtversicherung für den Flughafen BER 2022
Luftfahrtbetriebshaftpflichtversicherung (Los 1) und Terrorexzedentenhaftpflichtversicherung (Los 2) jeweils per 01.01.2022 bis zum 31.12.2022.
Die Versicherungssumme der Luftfahrtbetriebshaftpflichtversicherung beträgt EUR 1,3 Mrd. mit einer Terrorgrunddeckung nach AVN52G in Höhe von USD 150 Mio. mit einem Selbstbehalt von [Betrag gelöscht] EUR.
Die Versicherungssumme der Terrorexzedentenhaftpflichtversicherung nach AVN52G beträgt USD 600 Mio.
Luftfahrtbetriebshaftpflichtversicherung
Flughafen Berlin Brandenburg GmbH, Willy-Brandt-Straße 1b, 12529 Berlin, Deutschland
Los 1:
Luftfahrtbetriebshaftpflichtversicherung 01.01.2022 - 31.12.2022.
Die Versicherungssumme der Luftfahrtbetriebshaftpflichtversicherung beträgt EUR 1,3 Mrd. mit einer Terrorgrunddeckung nach AVN52G in Höhe von USD 150 Mio.
Versichert wird die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH, 12521 Berlin einschließlich aller bestehenden und neu hinzukommenden Tochtergesellschaften und rechtlich unselbständigen Betriebsstätten und Niederlassungen.
Absicherung flughafenspezifischer Risiken insbesondere die Betriebs-Haftpflicht, die Bauherren-Haftpflicht, Luftfahrt-Veranstaltungen, die Privat-Haftpflicht bei Dienstreisen, die Jagdhaftpflicht, die Obhuts-Haftpflicht (für Luftfahrzeuge), Luftfahrt-Produkt-Haftpflicht und die Umwelt-Haftpflichtversicherung (Basis-Deckung).
Siehe zur Mindestzahl des Weiteren III.1.4
Courtage und Arbeitsprovision
Für die Aufwendungen der Betreuung der Versicherungsverträge durch die FBB Airport Assekuranz Vermittlungsgesellschaft mbH wird mit den Angeboten (abzugeben erst nach gesonderter Aufforderung zur Angebotsabgabe) eine Courtage zu kalkulieren sein.
Der Courtagesatz beträgt für die Luftfahrtbetriebshaftpflichtversicherung einheitlich 12% und für die Terrorexzedentenhaftpflichtversicherung einheitlich 10%.
Zwischen dem führenden Versicherer und den beteiligten Versicherern wird zum Ausgleich für die Kosten der Führungsarbeiten des führenden Versicherers für Los 1 eine Arbeitsprovision in Höhe von EUR 15.000 (inkl. USt.) = 100 % festgelegt.
Der von dem jeweiligen beteiligten Versicherer an den führenden Versicherer zu leistende Provisionssatz ergibt sich anteilig gemäß seiner angebotenen und bezuschlagten Beteiligungsquote.
Terrorexzedentenhaftpflichtversicherung nach AVN52G
Flughafen Berlin Brandenburg GmbH, Willy-Brandt-Straße 1b, 12529 Berlin, Deutschland
Los 2
Terrorexzedentenhaftpflichtversicherung nach AVN52G zum 01.01.2022 bis 31.12.2022.
Die Versicherungssumme der Terrorexzedentenhaftpflichtversicherung beträgt USD 600 Mio.
Versichert wird die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH, 12521 Berlin einschließlich aller bestehenden und neu hinzukommenden Tochtergesellschaften und rechtlich unselbständigen Betriebsstätten und Niederlassungen.
Absicherung flughafenspezifischer Risiken insbesondere die Betriebs-Haftpflicht, die Bauherren-Haftpflicht, Luftfahrt-Veranstaltungen, die Privat-Haftpflicht bei Dienstreisen, die Jagdhaftpflicht, die Obhuts-Haftpflicht (für Luftfahrzeuge), Luftfahrt-Produkt-Haftpflicht und die Umwelt-Haftpflichtversicherung (Basis-Deckung).
Siehe zur Mindestzahl des Weiteren III.1.4
Courtage und Arbeitsprovision
Für die Aufwendungen der Betreuung der Versicherungsverträge durch die FBB Airport Assekuranz Vermittlungsgesellschaft mbH wird mit den Angeboten (abzugeben erst nach gesonderter Aufforderung zur Angebotsabgabe) eine Courtage zu kalkulieren sein.
Der Courtagesatz beträgt für die Luftfahrtbetriebshaftpflichtversicherung einheitlich 12% und für die Terrorexzedentenhaftpflichtversicherung einheitlich 10%.
Zwischen dem führenden Versicherer und den beteiligten Versicherern wird zum Ausgleich für die Kosten der Führungsarbeiten des führenden Versicherers für Los 1 eine Arbeitsprovision in Höhe von EUR 15.000 (inkl. USt.) = 100% festgelegt.
Der von dem jeweiligen beteiligten Versicherer an den führenden Versicherer zu leistende Provisionssatz ergibt sich anteilig gemäß seiner angebotenen und bezuschlagten Beteiligungsquote.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen.
1)
Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail und, Telefonnummer.
2)
Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie - soweit anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c AufenthG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m., § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) sowie Erklärung zum vertraulichen Umgang mit sämtlichen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sämtlichen zugänglich werdenden Betriebsdaten, Unterlagen und sonstigen Informationen ("Vertrauliche Informationen"). Der AG stellt hierzu ein Formblatt Eigenerklärung - Vertraulichkeitserklärung zur Verfügung. Mit der Einreichung der gezeichneten Eigenerklärung Vertraulichkeit und Datenschutz werden die dortigen Bedingungen anerkannt.
3)
Dritte/Nachunternehmer können nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers für die Ausführung eingesetzt werden.
Der Bieter hat grundsätzlich vorgesehene Dritte/Nachunternehmer unter Verwendung des Formblatts Erklärung zum Einsatz Nachunternehmer zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen der Dritten/Nachunternehmer beizubringen.
Leistungen der Schadensabteilung, wie insbesondere die Schadensbearbeitung, sowie die in Ziffer III.1.3) genannten Servicedienstleistungen sind entweder direkt vom Bieter selbst oder von einem vom Bieter kontrollierten konzernverbundenen Unternehmen vorzunehmen. Die Leistungserbringung durch (andere) Dritte/Nachunternehmer ist ausgeschlossen.
Eine Benennung von im Schadensfall einzubindenden Sachverständigen und Rückversicherern als Dritte/Nachunternehmer ist nicht erforderlich.
4)
Auftragnehmer und - soweit für die jeweilige Leistung erforderlich - einzusetzende Dritte/Nachunternehmer können nur Versicherungsgesellschaften sein, die über die entsprechende Zulassung nach §§ 8 ff., 61 ff. Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) oder vergleichbarer Rechtsvorschriften anderer EU-Mitgliedstaaten verfügen und dies mit der Bewerbung entsprechend in dem zur Verfügung gestellten "Formular" erklären.
Der Bewerber hat zu erklären, dass er die Anordnungen und Grundsätze der Solvency II- Richtlinie (Richtlinie 2009/138/EG) zur Prüfung und Leistungsfähigkeit des Rückversicherungsunternehmens stets beachtet hat und auch künftig beachtet.
Der Auftraggeber stellt hierzu das Formular "wirtschaftliche Leistungsfähigkeit / voraussichtlicher Umfang eines Angebotes" zur Abgabe der Erklärungen zur Verfügung.
5)
Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen. Werden die o.g. Erklärungen nicht eingereicht, kann ein Ausschluss des Teilnahmeantrages wegen fehlender Eignung erfolgen.
Die nachstehenden Angaben / Erklärungen / Nachweise sind von den Bewerbern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen / Angebote ist nicht ausreichend.
Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber eine Erklärung zu einem aktuellen Rating der Rating Agentur Standard Poor’s mit mindestens der Ratingstufe A- im Teilnahmeantrag abzugeben und zu versichern, dass eine Verschlechterung des Ratings innerhalb der letzten vergangenen sechs Monate nicht eingetreten ist.
Falls der Bewerber nicht bei der Rating Agentur Standard Poor’s gelistet sein sollte, hat er dies zu erklären und unter Angabe einer anderen vergleichbaren Rating Agentur eine vergleichbare erzielte Rating Stufe anzugeben. Die Annahme der Vergleichbarkeit steht unter dem Vorbehalt der Prüfung durch den Auftraggeber.
Die vorgenannte Anforderung gilt für Bewerbungen auf jedes der Lose und für Bewerbungen auf beide Lose.
Der Auftraggeber stellt ein Formular "Referenzen" zur Verfügung.
Der Bewerber hat eine Referenz einzureichen, die den jeweils unten genannten Mindestanforderungen entspricht, unter Mitteilung der nachfolgenden Angaben.
Folgende Angaben sind jeweils zur Referenz zu machen:
a) Art der Versicherung / Versicherungsgegenstand
b) Führungsquote / Beteiligungsquote
c) Gesamtversicherungssumme
d) Name und Anschrift des Auftraggebers (falls Nennung für den Bieter zulässig)
e) Ort
f) Versicherungsdauer - Dauer der Leistungserbringung (Beginn/Ende)
g) bei Führungsangebot: Schadensregulierung durch den führenden Versicherer (ja/nein)
h) zu versicherndes Risiko innerhalb der EU (ja/nein)
Für die vorstehenden Angaben und Erläuterungen zur Referenz ist das zur Verfügung gestellt "Formblatt Referenzen" zu verwenden:
Sofern der Bewerber in beiden Losen sich für die Abgabe eines Führungsangebotes oder zusätzlich dazu für Los 1 und/oder Los 2 sich für die Abgabe eines Beteiligungsangebotes bewerben möchte, hat er den Referenzbogen "Referenzprojekt Führung" im Formblatt "Referenzen" auszufüllen. Die Referenz hat den unten genannten "Mindestanforderungen bei Führungsangeboten" zu entsprechen.
Sofern der Bewerber sich ausschließlich für die Abgabe eines Beteiligungsangebotes für Los 1 und/oder Los 2 bewerben möchte, hat er den Referenzbogen "Referenzprojekt Beteiligten" im Formblatt "Referenzen" auszufüllen. Die Referenz hat den unten genannten "Mindestanforderungen bei Beteiligungsangeboten" zu entsprechen.
Hinweis: Sollte sich der Bewerber für beide Lose bewerben, genügt insgesamt eine Referenz, die den dargestellten jeweils geltenden Mindestanforderungen genügt.
Der Auftraggeber behält sich vor, zu der angegebenen Referenz ggf. eigene Nachforschungen anzustellen und/oder ggf. Informationen mittels Kontaktierung des jeweiligen Auftraggebers der jeweiligen Referenz einzuholen. Stellt der Auftraggeber fest, dass die gemachten Angaben falsch sind oder der Bieter eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung des betreffenden früheren Auftrags erheblich und/oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat, behält sich der Auftraggeber vor, den jeweiligen Bieter von dem Verfahren mangels Eignung auszuschließen.
Mindestanforderungen bei Führungsangeboten:
Vorlage einer Referenz
- über Haftpflichtversicherungsleistungen inklusive Terrorexzedentenhaftpflichtversicherung nach AVN52G für einen Verkehrsflughafen,
- mit einer Gesamtdeckungssumme von über EUR 100 Mio.,
- in der der Bieter die Rolle des führenden Versicherers einnimmt,
- bei der die Ausführung der Leistung nach dem 1. Juni 2010 begonnen hat und nach einer mindestens drei jährigen Leistungsausführung abgeschlossen ist oder bei der die Ausführung der Leistung seit mindestens einem Jahr läuft,
- bei der die Schadensregulierung in Verantwortung des Bieters als führenden Versicherer durchgeführt worden ist,
- bei der das zu versichernde Risiko innerhalb der EU liegt,
Mindestanforderungen bei Beteiligungsangeboten:
Vorlage einer Referenz
- über Industriehaftpflichtversicherungsleistungen,
- in der der Bieter die Rolle des beteiligten Versicherers einnimmt,
- bei der die Ausführung der Leistung nach dem 1. Juni 2010 begonnen hat,
- bei der das zu versichernde Risiko innerhalb der EU liegt,
Bei Führungsangeboten: Schadensabteilung
Bei Bietern mit Führungsangeboten muss eine Schadensabteilung vorhanden sein, die
- die Schadenbearbeitung unabhängig von der Höhe des Schadens auf Wunsch des Auftraggebers innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Abgabe der Meldung in die Wege leitet, wobei Schadenfälle dem Bieter auch elektronisch gemeldet werden können,
- mit mindestens vier deutschsprachigen Mitarbeitern in Deutschland besetzt ist, wobei drei von diesen vier Mitarbeitern festangestellte Juristen sein müssen und einer von den vier Mitarbeitern eine Qualifikation im Luftfahrtbereich (z.B. Luftfahrtingenieur, Pilotenschein o.a.) nachweisen muss, und
- auf Wunsch des Auftraggebers einen festen und direkten Ansprechpartner für den Auftraggeber gewährleistet und diesen unter Angabe des Namens und der Kontaktdaten, insbesondere der Telefonnummer, dem Auftraggeber mitteilt.
Zum Nachweis genügt eine Eigenerklärung in dem "Formblatt Referenzen".
Der AG wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen prüfen. Teilnahmeanträge, die verspätet sind, werden ausgeschlossen.
Alle Bewerber, die die Mindeststandards erfüllen und gegen die keine anderen Ausschlussgründe vorliegen, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Der AG behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzufordern.
Die FBB behält sich die Aufhebung der Ausschreibung für die Fälle vor, bei denen je Los weniger als 10 wertbare Teilnahmeanträge bzw. weniger als 10 wertbare Angebote eingegangen sind oder sich aus den wertbaren Teilnahmeanträgen bzw. den Angeboten ergibt, dass voraussichtlich weniger als 130 % der Kapazitäten angeboten werden. Diese Festlegung erfolgt vor dem Hintergrund der Erfahrungen der FBB bei der Ausschreibung vergleichbarer Leistungen.
In der Ausschreibung werden Kapazitätsbeschränkungen in jedem Los wie folgt vorgesehen:
Führender Versicherer: mindestens 20 % bis maximal 50 %
Beteiligte Versicherer: mindestens 2,5 % bis maximal 40 %
Da nicht alle Versicherer gemäß den Erfahrungen der Vergangenheit die maximalen Kapazitäten pro Los anbieten, wird ein hinreichender Wettbewerb nach Abwägung der Vergabestelle nur möglich werden, wenn wenigstens 10 wertbare Angebote und voraussichtlich Angebote für insgesamt 130 % der Kapazitäten vorgelegt werden.
Die Bewerber werden daher aufgefordert, die voraussichtlich anzubietenden Kapazitäten bereits im Teilnahmeantrag unter Verwendung des Formulars "Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit / voraussichtlicher Umfang eines Angebotes" zu benennen.
Das Recht zur vorzeitigen Einstellung gem. § 57 SektVO bleibt unberührt. Der AG behält sich vor, einen Zuschlag auf ein wertbares Erstangebot zu erteilen, ohne in Verhandlungen zu treten.
gemäß Vergabeunterlagen
gemäß Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1)
Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben - *KEIN ANGEBOT*. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -bewertung durch den AG führt zur Versendung der Angebotsunterlagen.
2)
Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens EA-2021-0161 zu erfolgen.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 19.08.2021, 12:00 Uhr, an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingegangen sind. Mündliche o. verspätete Anfragen werden nicht beantwortet.
Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp.
Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen u. durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
3)
Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu
4)
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwe.brandenburg.de
1. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden.
2. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werdeen.
3. Gemäß § 160 Abs. 3 NR. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden.
4. Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Verabekammer des Landes Brandenburg un ter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
5. Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de