Instandhaltung Aufzüge Bettenhochhaus CCM Referenznummer der Bekanntmachung: DL 49/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Abschnitt II: Gegenstand
Instandhaltung Aufzüge Bettenhochhaus CCM
Instandhaltung Aufzüge Bettenhochhaus CCM
Berlin
Die Charité - Universitätsmedizin Berlin, Charitéplatz 1, 10117 Berlin veröffentlicht ein Vergabeverfahren über die Instandhaltung von 14 Aufzügen im Bettenhochhaus am Campus Charité Mitte (CCM).
Inspektionen im Rahmen der Instandhaltung werden dabei grundsätzlich vom Auftraggeber (Charité CFM Facility Management GmbH) geleistet, Wartungsarbeiten und Instandsetzungen vom Auftragnehmer.
Die im Bereich der Aufzugsanlagen ggf. notwendigen Personenbefreiungen werden hauptsächlich vom Auftraggeber erbracht. Nur im Einzelfall ist eine Unterstützung durch den Auftragnehmer erforderlich.
2 * um jeweils 12 Monate
Es besteht die Möglichkeit der zweimaligen Verlängerung um jeweils 12 Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Berufs-/Handelsregistereintragung: Gefordert ist die Berechtigung zur erlaubten Berufsausübung durch Übersendung eines aktuellen Nachweises über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder auf andere Weise (je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist) nachzuweisen. Als aktuell gilt ein Nachweis, welcher nicht älter als 6 Monate - vor dem Datum der EU-Bekanntmachung dieses Vergabeverfahrens - ist.
2. Zertifizierung EN 13015: Nachzuweisen ist eine gültige Zertifizierung über die regelwerkskonforme Anwendung der EN 13015.
3. Betriebshaftpflichtversicherung: Nachzuweisen ist eine branchenübliche Betriebshaftpflichtversicherung.
Hinweis: Sollten die erforderlichen Deckungssummen zurzeit nicht erreicht werden, erklärt der Bewerber/Unterauftragnehmer seine Bereitschaft, im Falle der Zuschlagserteilung, die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen und vor Vertragsbeginn einen Nachweis hierüber vorzulegen.
zu Eignungskriterium 3: Gefordert ist eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für
a) Sachschäden i. H. v. mind. [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis,
b) Personenschäden i. H. v. mind. [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis sowie
c) Vermögensschäden i. H. v. mind. [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis.
siehe Vertragsbedingungen in den Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Zentrale Vergabestelle der Charité - Universitätsmedizin Berlin
Es sind keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der voraussichtliche Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen ist in 4 Jahren.
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf unserem Bieterportal unter zum Download zur Verfügung.
Eine Registrierung ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen, da Sie dann über alle Änderungen informiert werden und so das Risiko der Einreichung falscher/ungenügender Unterlagen gemindert wird.
Ihre Fragen/Hinweise reichen Sie bitte ebenfalls nur über https://vergabeplattform.charite.de ein.
Es sind nur elektronische Angebote zugelassen.
Signatur und Zusatzsoftware werden nicht benötigt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]