Kooperationsvertrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie mit einem Träger externer Einrichtungen zur Kinderbetreuung Referenznummer der Bekanntmachung: 13005/006-13#015
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmwi.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kooperationsvertrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie mit einem Träger externer Einrichtungen zur Kinderbetreuung
Für einen modernen und attraktiven Arbeitgeber ist es unerlässlich, eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu ermöglichen. Einer der wichtigsten Faktoren ist dabei eine gute und verlässliche Kinderbetreuung. Diese ist wesentliche Voraussetzung dafür, dass Mütter und Väter zu dem von ihnen gewünschten Termin in das BMWi zurückkehren können. Zudem sind Kinderbetreuungsmöglichkeiten ein wichtiges Argument, um Bewerber für das BMWi zu gewinnen. Daher profitiert das BMWi unmittelbar von der Bereitstellung von Kinderbetreuungsplätzen. In Berlin wird es zunehmend schwieriger, einen Platz in einer Kindertagesstätte zu bekommen. Die vorhandenen Belegplätze des BMWi in Berlin reichen längst nicht mehr aus, um den Bedarf für die kommenden Jahre zu decken. Deshalb soll eine weitere Kooperation des BMWi mit einem Träger externer Einrichtungen zur Kinderbetreuung in Berlin etabliert werden.
Sitze/Niederlassungen der Kinderbetreuungseinrichtungen. Geschäftssitz des Auftragnehmers. Dienstsitz des Auftraggebers in Berlin: BMWi, Scharnhorststraße 34-37, 10115 Berlin.
Der Auftragnehmer (AN) stellt dem Auftraggeber (AG) im Rahmen dieses Kooperationsvertrages Kinderbetreuungsplätze als flexibles Kontingent in seinen Kinderbetreuungseinrichtungen zur Verfügung. Im Rahmen dieses Kontingentes können vom AG als berechtigt ausgewiesene Eltern (berechtigte Eltern) Betreuungsplätze für ihre Kinder beim
AN in Anspruch nehmen. Die Eltern erhalten hierfür vom AG eine schriftliche Bestätigung ("Förderzusage"), dass der AG den Kitaplatz fördert, und wenden sich damit an eine Kinderbetreuungseinrichtung des AN. Die Förderzusage stellt dabei keine verbindliche Platzzusage für einen Kinderbetreuungsplatz dar. Die Kinderbetreuungseinrichtung vergibt die Plätze direkt. Die einzelnen Betreuungsverträge werden zwischen dem AN und den berechtigten Eltern abgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kooperationsvertrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie mit einem Träger externer Einrichtungen zur Kinderbetreuung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es handelt sich um ein elektronisches Vergabeverfahren. Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistent (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Angeboten verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich bei der Vergabestelle des BMWi (s. Ziffer I.1) zu rügen. Sofern der öffentliche Auftraggeber einer Rüge nicht abhilft, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der zuständigen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des BMWi, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen/können, beantragt werden (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bmwi.bund.de