Umstrukturierung/Neubau des Standortes St. Joseph Krankenhaus Berlin-Tempelhof - Vergabe von Projektsteuerungs- und von Projektleitungsleistungen (s. Ziff. II.2.4) Referenznummer der Bekanntmachung: VgV-02/2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12101
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sjk.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YHJYYY0
Abschnitt II: Gegenstand
Umstrukturierung/Neubau des Standortes St. Joseph Krankenhaus Berlin-Tempelhof - Vergabe von Projektsteuerungs- und von Projektleitungsleistungen (s. Ziff. II.2.4)
Das St. Joseph Krankenhaus und das Franziskus Krankenhaus beabsichtigen die Standortkonzentration auf dem Gelände des St. Joseph Krankenhaus in Berlin-Tempelhof, um künftig eine hohe Versorgungssicherheit und -qualität zu erreichen.
Die geplante Gesamtmaßnahme soll über 15 Jahre in mehreren Bautakten realisiert werden. Jeder Bautakt bildet eine in sich abgeschlossene Maßnahme. Gegenstand dieses Verfahrens sind die "Bauvorbereitung" sowie "Bautakt 1". Grundlage bilden eine "Machbarkeitsstudie Zielfindung Standort Wüsthoffstraße" und das Bedarfsprogramm (Verf.: RRP Architekten + Ingenieure GbR, München; 2019/2020). Die Machbarkeitsstudie wird bereits i.R. des Teilnahmewettbewerbs zur Verfügung gestellt, das Bedarfsprogramm (noch nicht genehmigt) erhalten die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bieter mit Angebotsaufforderung.
Die Realisierung der Maßnahmen erfolgt mit Mitteln des Landes Berlin/des Bundes. Bei Planung und Realisierung müssen die Förderbedingungen eingehalten werden.
12101 Berlin
Die zu vergebenden Steuerungsleistungen betreffen "Bauvorbereitung" und "Bautakt 1" mit folgenden Maßnahmen:
1. "Bauvorbereitung": Aufstockung Haus A in 2 Ebenen in Leicht-/Modulbauweise für Klinik für seelische Gesundheit im Kinder- /Jugendalter mit Allgemeinpflegestationen inkl. Anpassung/Erweiterung technische Infrastruktur Haus A als Interim für Rückbau Haus D (Grundposition).
2. "Bautakt 1": Rückbau Haus D inkl. Tiefgarage sowie Neubau (7 Geschosse inkl. 2. UG) für Notaufnahme, Radiologie, Ambulanz, Entbindung, Neonatologie sowie Allgemeinpflege FKH, Pädiatrie, IMC und Verwaltung/AD.
3. Alternativposition zu "Bauvorbereitung": Neubau anderenorts.
Bei der Planung sind räumliche/infrastrukturelle Abhängigkeiten zu den Bautakten 2/3 zu beachten. Die Maßnahmen sollen bei laufendem Betrieb realisiert werden, angrenzende Bereiche dürfen nur minimalinvasiv von Baumaßnahmen betroffen sein.
Die geplanten Maßnahmen zeichnen sich zusammenfassend wie folgt aus: 1. Gebäudetyp: Gesundheitseinrichtung; 2. Art: Erweiterung (Aufstockung Haus A/Bestandsanpassungen [ggf. Ersatz durch Neubau]) und Neubau; 3. BGF: ca. 6.400 qm Aufstockung / ca. 26.800 qm Neubau; 4. Geschätzte Gesamtbaukosten (KGr 200-700 nach DIN 276): rd.104,8 Mio. Euro brutto (vorläufig: KGr 300: 36,7 Mio./KGr 400: 29,3 Mio.).
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe von Projektsteuerungsleistungen in Anlehnung an §2 AHO-Schriftenreihe Nr. 9 (2020) in den Handlungsbereichen A (Organisation, Information, Koordination und Dokumentation), B (Qualitäten und Quantitäten), C (Kosten und Finanzierung), D (Termine, Kapazitäten und Logistik) und E (Verträge und Versicherungen).
Neben Grundleistungen sollen ausgewählte Besondere Leistungen (s.a. Leistungsbild) sowie optional weitere Leistungen (s. Ziff. II.2.11) beauftragt werden. Innerhalb der Projektsteuerung muss flexibel auf die Erfordernisse der einzelnen Baumaßnahmen - innerhalb des Kostenrahmens - eingegangen werden. Außerdem sollen optional Leistungen der Projektleitung in Anlehnung an §3 AHO-Schriftenreihe Nr. 9 (2020) vergeben werden. Der Projektleitung obliegt die direkte Verantwortung für die Erreichung der Projekt- / Auftragsziele (in Linienfunktion) in den im Leistungsbild dargestellten Umfang.
Plant der Bewerber den Einsatz von Unterauftragnehmern, sind diese in der Stufe 2 des Verfahrens (Verhandlungsverfahren) zu benennen. Die Angabe einer geplanten Unterauftragsvergabe i. R. des Teilnahmewettbewerbs ist freiwillig.
Wesentliche Planungs-/Beratungsleistungen (Objektplanung, Technische Ausrüstung, Tragwerksplanung, Brandschutz, Bauphysik) werden durch einen Generalplaner erbracht. Bewerbungen eines wirtschaftlich mit dem noch in Auswahl befindlichen Generalplaner und/oder weiteren Planern/Beratern verflochtenen Büros sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss des Bewerbers vom jeweiligen Verfahren.
Die Realisierung erfolgt ggf. mit einem Generalunternehmen (Beauftragung auf Grundlage detaillierter Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen).
Gesucht wird ein Projektsteuerer mit Erfahrung im Bereich Gesundheitswesen (insb. Krankenhaus) o. vgl.. Eine losweise Vergabe scheidet aufgrund der Komplexität der Bauaufgabe aus. Die Vergabe erfolgt stufenweise (s. II.2.11). Optionale Leistungen: s. II.2.11.
Zeitrahmen: 1. Beauftragung: vorauss. 02/2021; 2. Planung/Baudurchführung: bis 12/2025; 3. Projektabschluss: im Nachgang (II.2.7: Zirka-Angaben ohne LPh 9 und Gewährleistungszeit).
(1) Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen. Mit dem Abschluss des Vertrages wird die Projektstufe 1 (Leistungsphase 1 der Planer) und die Projektstufe 2 teilweise (LPh 2 der Planer) in den Handlungsbereichen A-E für alle Maßnahmen (s. Ziff. II.2.4) fest beauftragt (VPU):
Stufe 2: Projektstufe 2 - hier LPh 3 der Planer;
Stufe 3: Projektstufe 2 - hier LPh 4 der Planer/Projektstufe 3 - hier LPh 5 der Planer;
Stufe 4: Projektstufe 3 - hier LPh 6-7 der Planer;
Stufe 6: Projektstufe 4 - hier LPh 8 der Planer;
Stufe 7: Projektstufe 5 - hier LPh 9 der Planer.
(2) Die Beauftragung weiterer Stufen ist für den Auftraggeber optional; hierauf besteht kein Anspruch des Auftragnehmers. Die Optionen auf die Leistungen der weiteren Stufen können teilweise und beschränkt auf einzelne Abschnitte/Maßnahmen ausgeübt werden. Aus der stufenweisen Beauftragung bzw. Nichtbeauftragung der weiteren Stufen ergibt sich kein Anspruch für den Auftragnehmer auf eine höhere bzw. zusätzliche Vergütung.
(3) Beauftragung ausgewählter optionaler Besonderer Leistungen sowie ggf. zusätzlicher Besonderer Leistungen in Anlehnung an AHO-Heft Nr. 9, sofern und soweit erforderlich.
(4) Beauftragung des Inbetriebnahmemanagements entsprechend AHO-Schriftenreihe Nr. 19 (Ergänzende Leistungsbilder im Projektmanagement für die Bau- und Immobilienwirtschaft [Stand 01/2018]), Kapitel 8.
(5) Mit der Angebotsaufforderung im Verhandlungsverfahren (Stufe 2 des Verfahrens) werden zusätzlich insbesondere folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt: Bedarfsprogramm (noch nicht genehmigt; Verf.: RRP Architekten + Ingenieure GbR, München; 03/2020); Bauvoranfrage (wg. Flächenüberschreitung Standort Wüsthoffstraße - noch nicht genehmigt); Vertragsentwurf mit Anlagen; Formblätter für Eigenerklärung gemäß §1 (2) Frauenförderverordnung und für die Erklärung zur Mindestentlohnung); Honorarblatt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Hitzler Ingenieure
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80993
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.hitzler-ingenieure.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis zu Ziff. II.1.7 und Ziff. V.2.4: Aufgrund einer Plausibilitätsprüfung in der für die Erstellung dieser Bekanntmachung verwendeten Software müssen zwingend Auftragswerte in dieser Bekanntmachung angegeben werden, die jedoch bei Dienstleistungsaufträgen dem unternehmerischen Betriebsgeheimnis unterliegen. Deshalb wurden nicht die geschätzten bzw. die tatsächlichen Auftragswerte angegeben, sondern fiktive, die keinesfalls den ordnungsgemäß geschätzten bzw. den tatsächlichen Auftragswerten entsprechen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YHJYYYZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/vergabe/kammer.htm
Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (vgl. §160 (3) Satz 1 Nr. 1 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß §160 (3) GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 (2) GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bewerber/Bieter kommt es nicht an.
§160 (3) Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 (1) Nr. 2 GWB. §134 (1) Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Siehe hierzu das an alle Bieter über die Vergabeplattform versendete Schreiben vom 27.04.2021.