Rahmenvereinbarung über Dienstkleidung + Zubehörartikel VHH 2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 21029
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vhhbus.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über Dienstkleidung + Zubehörartikel VHH 2023
Die Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH (kurz: VHH) ist Partner im Hamburger Verkehrsverbund und betreibt 160 Linien mit ca. 2.100 Mitarbeiter*innen und über 670 Omnibussen an 12 Standorten in Hamburg und Schleswig-Holstein. Die VHH beabsichtigt ab dem Jahr 2023 seine Fahrdienstmitarbeiter*innen im Busbetrieb mit neuer Dienstbekleidung und Zubehörartikel auszustatten. Die Konditionen der zukünftig abzuschließenden Rahmenvereinbarung sollen auch für die Beteiligungsgesellschaften der VHH gelten. Es wird ein Partner (mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer) gesucht zur Herstellung und Lieferung der Dienstbekleidung und Zubehörartikel. Ein vom Auftragnehmer einzurichtender und zu unterhaltender Online Shop soll für die Laufzeit der Rahmenvereinbarung zur Verfügung gestellt werden. Die Nutzung des Online Shop muss für berechtigte Mitarbeiter*innen und die Fachabteilungen ermöglicht werden. Das Lagermanagement und die Lager- und Transportlogistik, an die unterschiedlichen Betriebshöfe als auch an die Privatadressen der Mitarbeiter*innen, der Dienstkleidung soll bei dem zukünftigen Partner der Rahmenvereinbarung liegen und muss vom Bewerber berücksichtigt werden. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung umfasst die Dauer von 4 Jahren (mit einseitiger Verlängerungsoption um 2 x zwei Jahre). Der Beginn der Rahmenvereinbarung ist geplant für 2023.
Hamburg
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von Dienstkleidung und Zubehörartikel der VHH und Ihrer Beteiligungsunternehmen. Es ist geplant ca. 1.600 Mitarbeiter*innen der VHH mit Dienstkleidung auszustatten d.h. Erstausstattung und Folgebedarfe. Die Mitarbeiteranzahl der nachfolgend aufgeführten Beteiligungsgesellschaften sind wie folgt mit einzuplanen:
Ahrensburger Busbetriebsgesellschaft mbH (ABG): — 75 Mitarbeiter*innen sollen analog der VHH Belegschaft ausgestattet werden. Die Dienstkleidung ist mit firmeneigenem Logo der ABG auszustatten.
Orthmanns Reisedienst GmbH (ORD): — 110 Mitarbeiter*innen sollen analog der VHH Belegschaft ausgestattet werden. Die Dienstkleidung ist mit firmeneigenem Logo der ORD auszustatten.
Reisering Hamburg GmbH (RRH): — 48 Mitarbeiter*innen sollen analog der VHH Belegschaft ausgestattet werden. Die Dienstkleidung ist mit firmeneigenem Logo des RRH auszustatten.
Ratzeburg-Möllner Verkehrsbetriebe GmbH (RMVB): — 58 Mitarbeiter*innen sollen analog der VHH Belegschaft ausgestattet werden. Die Dienstkleidung ist mit firmeneigenem Logo der RMVB auszustatten.
Das Mengenverhältnis bei der VHH zwischen weiblichen und männlichen Mitarbeitern liegt bei: 20 % weibliche Mitarbeiter; 80 % männliche Mitarbeiter. Neueinstellungen von Mitarbeiter*innen sind mit ca. 100 Personen jährlich einzuplanen. Die VHH behält sich vor diese Personenzahl zu jederzeit nach oben oder unten anzupassen.
Für Männer: Sakko, Anzugweste, Anzughose für Sommer/Winter, Jeans für Sommer/Winter, Hemden 1/1 Arm, Hemden 1/2 Arm, Polo Shirt, Krawatte, Pullover mit V-Ausschnitt, Strickjacke, Funktionsjacke für Sommer/ Winter, Wendeweste, Baseball Cap. — Für Frauen: Blazer, Anzughose für Sommer/Winter, Anzugweste, Jeans für Sommer/Winter, Bluse 1/1 Arm, Bluse 1/2 Arm, Polo Shirt, Pullover mit V-Ausschnitt, Strickjacke, Funktionsjacke für Sommer/Winter, Wendeweste, Halstuch.
Es ist geplant die Mitarbeiter*innen der VHH mit einer Sitz-Husse und einem Rucksack auszustatten. Die Sitz-Husse und der Rucksack sollen nachfolgende Anforderungen an Materialien, Abmessungen und Eigenschaften gerecht werden:
VHH Sitz-Husse:
Sitz-Husse: 100 % Baumwolle, Frottee / Velours,
Abmessungen: Handtuch max. ca. 70 x 150 cm zzgl. Sitzüberzug 25 cm,
Farbe: dunkelblau,
Logo: Stickerei in Silber.
VHH Rucksack:
Der Rucksack soll wie folgt ausgestattet sein:
- mit Notebook-Fach,
- Reflektor-Elemente außen,
- Verstärkungen am Rücken und im Boden,
- eine kleine Vorder-Tasche
- 2 Reißverschlüsse an der kleinen Vorder-Tasche,
- mit Brustgurt,
- verstärkte Polsterungen an den Tragegurten,
- zusätzlich wattierte Innentasche für ein Ipad.
Material: 100 % Polyester, 900 D,
Front-Tasche aus 100 % Polyester Ribstop, PVC-Beschichtung innen Wassersäule Obermaterial: 5.000 mm (gilt nicht für die Reißverschlüsse),
Obermaterial ist zertifiziert nach Standard OEKO-TEX 100 oder vergleichbar,
Farbe: dunkelblau Logo: Stickerei in Silber
Die Teilnahme am elektronischen Verfahren ist nur nach der freiwilligen Registrierung über die Vergabeplattform „subreport ELViS“ möglich. Die Bewerber, die ein Angebot einreichen wollen, müssen sich registrieren. Nur so ist eine ordnungsgemäße Verfahrensabwicklung möglich. Diese Registrierung kann unterfolgendem Link:https:// www.subreport-elvis.de/anmeldung.html vorgenommen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A.) Die Vergabeunterlagen sowie die Antworten zu den Fragen der Bieter sind unter dem unter I.1.3) genannten Direktlink unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abrufbar. Die gesamte Kommunikation im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren erfolgt über das mittels des Direktlinks erreichbare Portal.
B.) Die Vergabestelle behält sich unter Beachtung des Transparenz- und des Gleichbehandlungsgrundsatze seine Nachforderung nach § 51 SektVO vor.
C.) Mehrere Bewerber können sich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen (siehe Anlage A.2). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.1.1) und unter Abschnitt III.1.2) dieser Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitt III.1.3) dieser Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
D.) Ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft kann die Erledigung von Teilen des Auftrags durch Unterauftragnehmer i.S. des § 34 Abs. 1 SektVO vorsehen. In diesem Fall kann der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft diese anderen Unternehmen (Dritten) in dem Teilnahmeantrag mit Namen und Anschrift benennen (einzureichen als Anlage A.3) und wird in diesem Fall sämtliche der unter Abschnitt III.1.1) und unter Abschnitt III.1.2) dieser Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen die Anlagen 6, 10, 11 sowie 8 und 9 als auch Anlage 12 - 14 für diese Dritten vorlegen. Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage einer Verpflichtungserklärung i.S. des § 34 Abs. 1 SektVO vor Zuschlagserteilung einzuholen. Sofern der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft beabsichtigt, im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten von Unterauftragnehmern in Anspruch zu nehmen, gilt zudem E.
E.) Ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen – auch Unterauftragnehmer i.S. des § 34 Abs. 1 SektVO – in Anspruch nehmen (vgl. § 47 SektVO). In diesem Fall hat der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft diese anderen Unternehmen (Dritte) in dem Teilnahmeantrag mit Namen und Anschrift zu benennen (siehe Anlage A.4) und sämtliche der unter Abschnitt III.1.1) und unter Abschnitt III.1.2) dieser Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen für diese Dritten vorzulegen. Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft hat die unter Abschnitt III.1.3) dieser Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen für diese Dritten insoweit vorzulegen, als der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft die Kapazitäten des Dritten im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle und / oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt. Auf Verlagen der Vergabestelle wird der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft vor Zuschlagserteilung dann zudem eine Verpflichtungserklärung für die benannten Unterauftragnehmer vorlegen.
F.) Der Teilnahmeantrag muss mit den geforderten Erklärungen und Unterlagen gem. Ziff. IV.2.2) über die elektronische Vergabeplattform subreport (https://www.subreport.de/E511181863) zu dieser Ausschreibung hochgeladen werden. Zu verwenden ist als elektronisches Format nur PDF (.pdf) sofern in den Vergabeunterlagen nichts anderes zugelassen oder gefordert wird. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. Verspätet eingegangene Teilnahmeanträge werden ausgeschlossen.
G.) Alle geforderten Angaben und Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag bzw. dem Angebot vollständig vorzulegen, ein Verweis z.B. auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend.
H.) Mit dem Teilnahmeantrag ist eine unterschriebene Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 MiLoG (einzureichen als Anlage A.7) des Bieters bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglieds einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Richtigkeit dieser Eigenerklärungen Fremdbescheinigungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nachzufordern sowie jederzeit zusätzlich Auskünfte des Gewerbezentralregisters nach § 150a GewO (Gewerbeordnung) oder des Wettbewerbsregisters anzufordern.
I.) Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat weiterhin das Anschreiben (Anlage A.1) mit seinem/ihrem Teilnahmeantrag einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Aufgrund der aktuellen Situation sind Nachprüfungsanträge schriftlich an das Postfach der Finanzbehörde, Postfach 30 17 41, 20306 Hamburg und zusätzlich per E-Mail (unterschriebener Nachprüfungsantrag als PDF Dokument im Anhang) an das Funktionspostfach [gelöscht] zu richten. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.