Ingenieurdienstleistungen SOL Trassenbau Referenznummer der Bekanntmachung: T12-2021-0008
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: D-10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.50hertz.com
Abschnitt II: Gegenstand
Ingenieurdienstleistungen SOL Trassenbau
Gesucht werden qualifizierte Ingenieurdienstleister, die Steuerungs-, Koordinierungs- und Planungsleistungen für Tiefbauleistungen im Rahmen der Teilprojektleitung und Fachprojektleitung für einen Abschnitt beim Trassenbau übernehmen können.
50Hertz Transmission GmbH
Heidestraße 2
10557 Berlin
Für die erfolgreiche Durchführung des Projektes SuedOstLink benötigt 50Hertz Projektunterstützung im Bereich Tiefbau für die Planungs-, Vergabe- und Ausführungsphase. Hier sind die Steuerungs-, Koordinierungs- und Planungsleistungen für Tiefbauleistungen durch die hier angefragten Teilprojektleiter und Projektingenieure bzw. Fachprojektleiter zu erbringen. Die Vergabe umfasst sechs (6) Positionen in einem Los:
Pos. 1: Teilprojektleiter (TPL) für Linienbauwerk (ein Abschnitt)
Pos. 2: Projektingenieur / Fachprojektleiter (FPL) für Baugrund
Pos. 3: Projektingenieur / Fachprojektleiter (FPL) für Kreuzungen
Pos. 4: Projektingenieur / Fachprojektleiter (FPL) für Bodenmanagement und Erdbau
Pos. 5: Projektingenieur / Fachprojektleiter (FPL) für Vermessung und Bestandsplanung
Pos. 6: Projektingenieur / Fachprojektleiter (FPL) für Straßenbau und Verkehrssicherung
Dabei sind die Fachprojektleiter als Projektingenieure zur Unterstützung der Teilprojektleiter in den Abschnitten vorgesehen. Sie übernehmen steuernde und Fachaufgaben für eine oder mehrere Fachgebiete und arbeiten eng mit dem Baumanagement der 50Hertz zusammen.
Verlängerung um 12 Monate, einseitig durch den AG.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Eigenerklärung, dass auf den/die Bewerber keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bestehen (Siehe "Fragebogen zur Eignungsprüfung") - diese Erklärung muss auch die Unternehmen der Eignungsleihe umfassen, sofern diese zum Tragen kommt ,
b) Eigenerklärung über die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns bzw. der tariflichen Vergütungsregelungen, soweit anzuwenden. (Siehe "Fragebogen zur Eignungsprüfung".
a) Mit dem Teilnahmeantrag sind die Geschäftsberichte, ersatzweise die Bilanzen (zu begründen), äußerst ersatzweise eine Gewinn- und Verlustrechnung (zu begründen) der letzten beiden abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen, soweit vorhanden.
b) Angabe der Gesamtumsätze sowie der Umsätze mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit vorhanden. (siehe Bewerberfragebogen);
Der durchschnittliche Umsatz über die letzten 3 Jahre muss mind. 2 Mio. EUR betragen.
a) Nachweis über
- mindestens 5 Jahre Projekterfahrung in Infrastrukturprojekten im Ver- und Entsorgungsbereich
- mindestens 5 Jahre Projekterfahrung in Infrastrukturprojekten in der Rolle des Bauherren/Vorhabenträgers
- mindestens 5 Jahre Projekterfahrung in Projektsteuerung von Infrastrukturprojekten > 20 Mio€ Bauvolumen
- Projekte ab 2011 kommen in die Bewertung
b) Nachweis über Verfügbarkeit von qualifiziertem Personal im Bereich Projektleitung für Infrastrukturprojekte (Ver- und Entsorgung), Linienbauwerke, Erdverlegung von Kabeln in der Hochspannungsebene, Baugrund, Herstellung von Kreuzungen, Bodenmanagement und Erdbau, Vermessung und Bestandsplanung, Straßenbau und Verkehrssicherung
Die Nachweise der unternehmensbezogenen Referenzen und Verfügbarkeiten sind anhand der Anlage "02_ Referenzliste" einzureichen
a) Aufbau des Teilnahmeantrags:
Der Teilnahmeantrag ist wie folgt zu gliedern und insofern auch in Register aufzuteilen:
(1) unterzeichneter Bewerberfragebogen
(2) Nachweise zu Ziffer III.1.1, III.1.2 und III.1.3.
(3) Angaben zu Referenzen und Personalausstattung (ausgefüllte Excel-Vorlage)
(4) Ggf. Erklärungen zur Eignungsleihe / Nachunternehmen
(5) Ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung
b) Form des Teilnahmeantrags:
Der Teilnahmeantrag ist in allen wesentlichen Teilen auf Deutsch über das Vergabetool einzureichen. Alle notwendigen Dokumente sind an geeigneter Stelle hochzuladen.
c) Allgemeine Erläuterungen zum Inhalte des Teilnahmeantrags: zu finden unter der Ziffer VI.3)
siehe allgemeine Einkaufsbedingungen
gesamtschuldnerisch haftend
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Fragen und Antworten:
Interessierte Unternehmen können sich bis maximal 6 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist mit Fragen zur Bewerbung an die Vergabestelle wenden. Sollten die Fragen bzw. Antworten von allgemeinem Interesse sein, werden sie in anonymisierter Form unter der genannten URL-Adresse (siehe Ziffer I.3) zur Verfügung gestellt. Alle interessierten Unternehmen bzw. Bewerber sind verpflichtet, die unter der genannten URL-Adresse (siehe Ziffer I.3) bekannt gegebenen Fragen und Antworten bei der Abfassung ihres Teilnahmeantrags zu beachten. Nichtbeachtung kann zum Ausschluss vom Verfahren führen.
Die Fristen in Bezug auf Fragen zur Angebotsfrist sind in der Anlage 1, Kapitel 4 der Ausschreibungsunterlagen geregelt.
b) Fortsetzung von Ziffer III.1.4) Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien:
Allgemeine Erläuterungen zum Inhalt des Teilnahmeantrags
(1) Aktuell bedeutet nicht älter als 6 Monate rückgerechnet vom Datum des Ablaufs der Teilnahmefrist
(2) Falls ein Bewerber nicht wie gefordert eine Drittbescheinigung, z. B. einen Registereintrag, vorweisen kann, ist eine vergleichbare Drittbescheinigung vorzulegen und die Vergleichbarkeit durch entsprechende Erläuterung nachzuweisen
(3) Ausländische Bewerber: Diese haben grundsätzlich die geforderten Erklärungen/Nachweise auf Deutsch bzw. in amtlich beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Sollte eine Erklärung/ein Nachweis gänzlich nicht geführt werden können, ist dies zu begründen, eine vergleichbare Erklärung/ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen und - auf Deutsch - zu erläutern, warum die Vergleichbarkeit besteht.
(4) Bewerbergemeinschaften. Diese haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete und vollständig ausgefüllte Bewerbergemeinschaftserklärung abzugeben. Insbesondere der Aspekt der Übereinstimmung der Bildung der Bewerbergemeinschaft mit dem Kartellrecht ist zu beachten. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die unter Ziffer III.1.1) und II.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Für die Erklärungen und Nachweise unter Ziffer III.1.3) gilt dies eingeschränkt, falls die Bewerbergemeinschaft eine Aufgabenteilung vorsieht und insofern z. B. bestimmte Referenzen nur von einem Bewerbergemeinschaftsmitglied vorgelegt werden können; eine gegebenenfalls eingeschränkte Vorlage von Erklärungen und Nachweisen ist von der Bewerbergemeinschaft erschöpfend in einer Anlage zur Bewerbergemeinschaftserklärung zur erläutern. Für Bewerbergemeinschaften gelten im Übrigen die gleichen Regeln wie für Bewerber
(5) Andere Unternehmen: Bewerber können sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Dann muss das andere Unternehmen eine Verpflichtungserklärung vorlegen, wonach es im Auftragsfall für den Bewerber eine konkret definierte Teilleistung erbringen wird. Sowohl Unternehmen, welche die Eignung an den Bewerber verleihen (Eignungsverleiher und Nachunternehmer), - sofern solche Angaben bereits mit der Bewerbung möglich sind - als auch solche anderen Unternehmen, die der Bewerber im Übrigen für die Leistungsausführung vorsehen möchte (Nachunternehmen), sind in einer Liste zusammenzufassen, wo Name und Sitz des anderen Unternehmens sowie der Leistungsteil formuliert ist, für den das andere Unternehmen vorgesehen ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Fristen zur Einlegung eines Nachprüfungsantrags ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Zur Klarstellung wird diese Regelung komplett wiedergegeben. "Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."