Hafentunnel- Los 3 Straßenbau Eichenweg Referenznummer der Bekanntmachung: BIS-2021-0025
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremerhaven
NUTS-Code: DE502 Bremerhaven, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 27568
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bis-bremerhaven.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hafentunnel- Los 3 Straßenbau Eichenweg
Los 3 Straßenbau.
Bremerhaven
— Verkehrssicherungsarbeiten (6 Bauphasen),
— Herstellung und Rückbau von provisorischen Asphaltbefestigungen (3 000 m2),
— Aufbrucharbeiten, Rückbau von Asphaltbefestigungen (150 m2), Pflasterdecken (120 m2), Tragschichten (300 m2),
— Einbau von Straßenabläufen (60 St) und Herstellung von Anschlussleitungen (200 m),
— Herstellung von Einfassungen aus Naturstein (1 000 m) und Betonstein (1 400 m) und Sonderbordstein (50 m),
— Herstellung von Entwässerungsrinnen (800 m),
— Herstellung Fahrbahn in Asphaltbauweise einschl. Unterbau und Tragschicht (3 600 m2),
— Herstellung Geh- und Radweg in Pflasterbauweise einschl. Unterbau und Tragschicht (1 500 m2),
— Herstellung von Parkflächen in Pflasterbauweise einschl. Unterbau und Tragschicht (450 m2),
— Herstellung Betriebsweg mit Rasengittersteine (550 m),
— Gebundene Pflasterbauweisen (50 m2),
— Betondecke (100 m2),
— Herstellung Beschilderung und Fahrbahnmarkierung,
— Landschaftsbauarbeiten,
— Ausstattung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Formblatt 102, Teilnahmebedingungen EU
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Rügen sind ausschließlich an den unter I.1) genannten Auftraggeber zu senden.
2) werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefordert, sind sie – soweit sie nicht in Deutsch verfasst wurden – inklusiv einer beglaubigten deutschsprachigen Übersetzung einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1) genannten Stelle einleiten.
b) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c) Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.