Konzeptverfahren Brandenburgische Straße 15 – Citynahes Baugrundstück im Grünen auf Grundlage eines Erbbaurechtes Referenznummer der Bekanntmachung: 2018/S090-201274
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bim-berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Konzeptverfahren Brandenburgische Straße 15 – Citynahes Baugrundstück im Grünen auf Grundlage eines Erbbaurechtes
Die BIM GmbH bestellt im Namen der Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG ein Erbbaurecht an einem ca. 1 514 m² großen Grundstück in der Brandenburgischen Straße 15, 12167 Berlin. Für das Grundstück ist die Errichtung eines Wohngebäudes vorgesehen. Wir weisen darauf hin, dass in dieser Bekanntmachung nur die wesentlichen Informationen angegeben sind. Dies ist in den Formularen zur Richtlinie von 2014 aufgrund der Zeichenbegrenzung so vorgesehen. Weitere Einzelheiten zur konkreten Grundstückssituation, den damit verbundenen Anforderungen des Grundstückseigentümers sowie zum Konzeptverfahren sind den zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen (s. Ziff. I.3 sowie Hinweise unter VI.3). Bezüglich der Anforderung der Vergabeunterlagen sind die Hinweise unter Ziff. VI.3) zu beachten.
Das Grundstück Brandenburgische Str. 15 in 12167 Berlin liegt im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, im Ortsteil Steglitz. Zielsetzung ist die Bestellung eines Erbbaurechts an dem ca. 1 514 m² großen Grundstück an genossenschaftlich organisierte Gruppen oder Baugruppen, die dauerhaft ein nicht gewinnorientiertes, selbst-verwaltetes und/oder selbstgenutztes Wohnangebot sicherstellen.
Interessenten sind aufgefordert, ein Konzept (Bebauungs- und Nutzungskonzept, sowie Energiestandard) sowie einen monatlichen Erbbauzins anzubieten. Der Zuschlag erfolgt an das wirtschaftlichste Angebot aus Konzept und angebotenem Erbbauzins. Die Laufzeit des Erbbaurechtes beträgt 60 Jahre.
Das derzeit geltende Planungsrecht ergibt sich aus dem Baunutzungsplan in der Fassung vom 28. Dezember 1960 (ABl. 1961, S. 742) in Verbindung mit den förmlich festgestellten Straßen und Baufluchtlinien und planungsrechtlichen Vorschriften der Bauordnung Berlin 1958. Im Baunutzungsplan ist das Plangebiet als allgemeines Wohngebiet mit der Baustufe II/3 ausgewiesen. Über die Vorgaben des Baunutzungsplanes hinaus ist eine Bebauung auf dem Grundstück in einer Größenordnung von 3 Geschossen mit Staffelgeschoss mit einer GFZ von ca. 0,7 in offener Bauweise vorstellbar. Die Planungshoheit Berlins wird durch die Vergabe nicht eingeschränkt. Berlin haftet insbesondere nicht für die Schaffung des vom Bewerber gewünschten Baurechts.
Vor Vertragsschluss sind auf Anforderung ein aktualisierter, verbindlicher Finanzierungsnachweis (Finanzierungszusage eines Dritten oder mehrerer Dritter oder /und Eigenmittelnachweis) in Höhe der geplanten Gesamtinvestitionen vorzulegen sowie die Mitglieder der Genossenschaft/Baugemeinschaft zubinden und nachzuweisen. Die Nichterfüllung dieser Voraussetzungen kann zum Ausschluss führen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Konzeptverfahren Brandenburgische Straße 15 – Citynahes Baugrundstück im Grünen auf Grundlage einesErbbaurechtes
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Die Vergabestelle stellt Interessenten ein Exposé mit den Informationen zur Verfügung, die für den Entschluss zur Abgabe eines Angebotes notwendig sind. Es enthält u. a. Informationen über das zu vergebene Erbbaurecht, die damit im Zusammenhang stehenden, vom Grundstückseigentümer formulierten Anforderungen und Leistungen, über die Struktur und den Ablauf des Konzeptverfahrens sowie die wesentlichen vertraglichen Regelungen. Das Exposé ist uneingeschränkt, direkt und gebührenfreiunter https://www.bim-berlin.de/fileadmin/Bilder_BIM_Website/3_Immobilien/Verkauf/Konzeptverfahren/Expose_Brandenburgische_web_final.pdf abrufbar (siehe auch Ziffer I.3),
— Sämtliche Ausschreibungsunterlagen (u. a. Formblätter) werden in einem elektronischen Datenraum zur Verfügung gestellt. Der Datenraum ist unter dem Link https://ptl.bim-berlin.de/sites/ud/1287 abrufbar und zum Schutz der Vertraulichkeit der Informationen passwortgeschützt. Jeder Interessent erhält die Zugangsdaten zum Datenraum auf Anfrage per E-Mail. Ergänzend zum Exposé und den Ausschreibungsunterlagen können den Bietern weitere Unterlagen und Informationen über den Datenraum zur Verfügung gestellt werden,
— Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Unterlagen unbeabsichtigt eventuell unzutreffende und/oder unvollständige Angaben enthalten können. Die Vergabestelle übernimmt hierfür – unbeschadet rechtlicher Regelungen – keine Garantie oder Gewährleistung. Die Bieter bzw. Bietergemeinschaften müssen sich über die bestehenden Gegebenheiten sowie über die zu erbringenden Leistungen vielmehr selbst ein Bild verschaffen und die erhaltenen Informationen entsprechend überprüfen. Die Bieter bzw. Bietergemeinschaften sind dazu aufgefordert, etwaige Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche unverzüglich gegenüber der Vergabestelleschriftlich anzuzeigen,
— Fragen sind ausschließlich per E-Mail an [gelöscht] zu richten; Fragen und Antworten werden allen Bewerbern in anonymisierter Form zur Verfügung gestellt. Fragen, die nicht bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist vorliegen, werden nicht berücksichtigt,
— Termine für Ortsbesichtigungen: siehe Exposé,
— Das Angebot einschließlich der geforderten Erklärungen, Angaben und Nachweise sowie Formblätter –soweit einschlägig – ist vollständig, fristgerecht, bedingungs- und vorbehaltsfrei, schriftlich und unterzeichnet in einem verschlossenen Umschlag unter Verwendung des Kennzettels (Formblatt A-2) einzureichen. Alle Unterlagen sind schriftlich und in deutscher Sprache einzureichen, E-Mail genügt nicht,
— Die Vergabestelle behält sich vor, das Verfahren aufzuheben, wenn beihilfen- oder haushaltsrechtliche Hinderungsgründe bestehen und erkennbar ist, dass keine Lösung gefunden werden kann,
— Kosten für die Beteiligung am Konzeptverfahren und die Ausarbeitung von Angeboten werden nicht erstattet, auch wenn das Verfahren aufgehoben werden würde,
— Der Vertragsschluss steht ggf. unter Gremienvorbehalt,
— Unzulässige Doppelangebote: Mehrere vorliegende Angebote eines Bieters bzw. einer Bietergemeinschaft sind i.d.R. unzulässig und deshalb auszuschließen,
— Weiteres ist dem Exposé zu entnehmen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber zu rügen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Antragsteller vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2, Nr. 3 GWB.
Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der unter Ziff. VI.4.1) genannten Vergabekammer schriftlich und mit unverzüglicher Begründung gestellt werden, §§ 160 Abs. 3 Nr. 4, 161 GWB.
Ort: Berlin
Land: Deutschland