2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE 553e.1 Vorabmaßnahme Brunnenherstellung am Marienhof Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI43790
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE 553e.1 Vorabmaßnahme Brunnenherstellung am Marienhof
München
Siehe Kapitel II.1.4 dieser Bekanntmachung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE 553e.1 Vorabmaßnahme Brunnenherstellung am Marienhof
Ort: Berga
NUTS-Code: DEE0A Mansfeld-Südharz
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
2 - Einbau von Stahlrohren DN419 als verlorene Schalung bei zwei Brunnenbohrungen im Rahmen der Bauwasserhaltung Haltepunkt Marienhof.
Ort: Berga
NUTS-Code: DEE0A Mansfeld-Südharz
Land: Deutschland
2 - Einbau von Stahlrohren DN419 als verlorene Schalung bei zwei Brunnenbohrungen im Rahmen der Bauwasserhaltung Haltepunkt Marienhof.
Bei zwei Brunnenbohrungen wurde im Zuge der Suchschachtungen festgestellt, dass die Position der Sparten nicht den Plänen entsprachen und die Neigung der Brunnen geändert werden muss. Durch diese Änderung kam die Bohrung im Druckbereich der Tiefgründung des benachbarten Gebäudes zum Liegen. Um Setzungen und damit Schäden am Gebäude zu vermeiden, mussten Stahlrohre als verlorene Druckaussteifung im Bohrloch eingebaut werden. Zudem kam es aufgrund der ungeklärten Spartenlagen zu Stillstandszeiten.