2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE 553e.1 Vorabmaßnahme Brunnenherstellung am Marienhof Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI43790
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE 553e.1 Vorabmaßnahme Brunnenherstellung am Marienhof
München
Siehe Kapitel II.1.4 dieser Bekanntmachung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE 553e.1 Vorabmaßnahme Brunnenherstellung am Marienhof
Ort: Berga
NUTS-Code: DEE0A Mansfeld-Südharz
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
1 - Bei einer Brunnenbohrung wurde nach einer erreichten Bohrtiefe von 2,4 muGOK ein massives Bohrhindernis angetroffen.
Dieses Hindernis wurde im Rahmen der Kollisionsprüfung zu dem Zeitpunkt nicht bekannt und wurde durch der ausführenden Firma beseitigt.
Dadurch wurde der Einsatz eines größeren Bohrdurchmessers notwendig. Zudem kam es zu einem hohen Verschleiß an Bohrwerkzeugen.
Ort: Berga
NUTS-Code: DEE0A Mansfeld-Südharz
Land: Deutschland
1 - Bei einer Brunnenbohrung wurde nach einer erreichten Bohrtiefe von 2,4 muGOK ein massives Bohrhindernis angetroffen.
Dieses Hindernis wurde im Rahmen der Kollisionsprüfung zu dem Zeitpunkt nicht bekannt und wurde durch der ausführenden Firma beseitigt.
Dadurch wurde der Einsatz eines größeren Bohrdurchmessers notwendig. Zudem kam es zu einem hohen Verschleiß an Bohrwerkzeugen.
Erst im Zuge der nachträglich durchgeführten Planrecherche stellte sich heraus, dass dieses Hindernis die nördliche Schlitzwand des westlichen U-Bahnbahnhofes des Marienplatz ist. Da die Lage bzw. die Koordinaten der Bohrung exakt in Grundwasserhaltungskonzept definiert sind, durfte die Bohrung nicht veschoben werden. Auch die sehr dichte Spartenlage in der Innenstadt lässt die Verschiebung des Bohransatzpunktes nur sehr bedingt zu.
Der Gesamtcharakter des Auftrages des AN, die Herstellung von vertikalen und geneigten Aufschlussbohrungen und Brunnenbohrungen mit anschließendem Brunnenausbau sowie die Herstellung von Grundwassermessstellen wird nicht verändert. Auch die Bohrneigung, die Richtung sowie der Ausbau des gegenständlichen Brunnens bleiben unverändert.