Rahmenvereinbarung Druck – Jugend will sich-er-leben, Los 2 (Vergabebekanntmachung) Referenznummer der Bekanntmachung: J-2021-15-2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dguv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Druck – Jugend will sich-er-leben, Los 2 (Vergabebekanntmachung)
Der AG veröffentlicht zahlreiche Publikationen (einen Überblick bietet die DGUV-Publikationsdatenbank: https://publikationen.dguv.de). Die Publikationen werden i.d.R. als Online-PDF-Dokument veröffentlicht, ein großer Teil wird zudem gedruckt. Für den Druck seiner Publikationen sucht der AG einen geeigneten und leistungsfähigen AN für Offset- und Digitaldruck sowie weitere Dienstleistungen im Zusammenhang mit Druck.
Daneben publiziert der AG Broschüren aus dem DGUV Vorschriften- und Regelwerk (DGUV Vorschriften, DGUV Regeln, DGUV Informationen, DGUV Grundsätze) sowie Präventionszeitschriften.
Neben Publikationen muss der AN auch verschiedene Printprodukte für den Geschäftsbetrieb des AG liefern (bspw. Eindruckbögen, Visitenkarten etc.).
Es gelten die Festsetzungen der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
Die Gesamtbeschaffungsmaßnahme wird hierbei in folgende Lose untergliedert:
— Los 1: Publikationen und Print-Produkte,
— Los 2: Jugend will sich-er-leben,
— Los 3: Präventionszeitschriften,
Interessierte Unternehmen können für ein Los oder mehrere Lose ein Angebot einreichen. Eine Loslimitierung findet nicht statt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6CRMFW
Ort: Berlin
Land: Deutschland
Es wird ausdrücklich auf die Fristen in § 135 Abs. 2 S. 2 GWB hingewiesen: Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.