Pilotprojekt Lkw-Parkleitsystem auf der BAB A45 Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-10123
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117 Berlin
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Pilotprojekt Lkw-Parkleitsystem auf der BAB A45
Provisorische Einrichtung eines Anzeigesystems entlang der Autobahn A 45 und ausgewählten Rastplätzen. Dieses soll den Lkw-Fahrern die über die bereits vorhandenen Detektoren ermittelten freien Park-Kapazitäten je Parkplatz anzeigen. Insgesamt werden 11 mobile Vollmatrix LED-Schilder für das Parkleitsystem aufgestellt.
BAB A 45 zwischen dem Langenselbolder Dreieck und dem Gambacher Kreuz Fahrtrichtung Dortmund
Aufgrund des hohen Stellplatzbedarfs für Lkw sind auf Autobahnen Maßnahmen umzusetzen, die eine effizientere Auslastung der vorhandenen Lkw-Parkständen auf Rastanlagen ermöglichen. Ziel ist die Vermeidung von Überlastungen einzelner Parkplätze durch Umverteilung des Parkverkehrs auf nahegelegene andere Parkplätze. Im Rahmen eines Pilotversuchs der Autobahn GmbH des Bundes soll durch die Betrachtung eines Streckenzuges und die Anzeige von freien oder belegten Stellplätzen innerhalb des Streckenzuges eine Umverteilung erfolgen.
Für die Anzeige freier Lkw-Parkstände ist ein Erfassungssystem erforderlich, das die genaue Verkehrssituation wiedergibt.
Vier Rastanlagen in Streckenfolge sollen damit ausgestattet werden.
Insgesamt werden 11 mobile Vollmatrix LED-Schilder für das Parkleitsystem aufgestellt, sodass verschiedene Anzeigevarianten getestet werden können. Die energie- und datentechnische Anbindung der Schilder hat autark zu erfolgen. Die Schilder werden vom Auftragnehmer mit den statischen Anzeigedaten und den ermittelten und zur Verfügung gestellten dynamischen Stellplatzanzahldaten versorgt. Die statische Abbildung ergibt zusammen mit den dynamischen Daten das Anzeigekonzept.
Dreimalige Verlängerung um jeweils 2 Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z. B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/_123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/_124.html).
Hierfür ist das Formblatt C-F-1-Erklärung zum Unternehmen VgV EU (Eigenerklärung) zu verwenden, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Diese Erklärung ist vom Bieter, von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von jedem Unternehmen vorzulegen, auf dessen wirtschaftliche und finanzielle bzw.auf deren technische und berufliche Leistungsfähigkeit sich der Bieter / die Bietergemeinschaft beruft (§ 47 VgV).1. Zuverlässigkeit / Ausschlussgründe
1.1 Nachweis der Eignung des Bewerbers / Bieters (Unternehmen) gem. § 42 i. V. m. § 48 VgV
Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung pro Wirtschaftsteilnehmer (auch von genannten einfachen Unterauftragnehmern, qualifizierten Unterauftragnehmern und den einzelnen Mitgliedern einer Bewerber- / Bietergemeinschaft) (Formblatt F1 - Erklärungen zum Unternehmen), § 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe,§ 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe
2. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Auszug aus dem Handelsregister oder alternativer Nachweis-Vorlage eines Handelsregisterauszugs oder alternativen Nachweises pro Wirtschaftsteilnehmer (auch von genannten einfachen Unterauftragnehmern, qualifizierten Unterauftragnehmern und den einzelnen Mitgliedern einer Bewerber- / Bietergemeinschaft)
— Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist. Ist ein Unternehmen nach dem Recht des Staates, in dem es niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat es darüber und über die Gründe (z. B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Alternativer Nachweis: Sofern das Unternehmen nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z. B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung),
— Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014, S. 65, aufgeführt. Vorlage eines Handelsregisterauszuges oder eines alternativen Nachweises, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate ist.
3. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3.1 Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung - Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers / Bieters, dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist, bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F 3.1).
Vorlage der Versicherungsnachweise zum Vertragsbeginn.
Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
— Für Personen- und Sachschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR pauschal je Schadensfall einfach maximiert pro Jahr,
— Für Vermögensschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall, einfach maximiert pro Jahr.
Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss.
4. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
4.1 Liste der Referenzen des Bewerbers / Bieters der letzten 3 Jahre (ab 2018), die Erfahrungen bei vergleichbaren Projekten in dem Bereich - Energie- und Datentechnische Anbindung und Unterhaltung von mobilen Anzeigeeinrichtungen
Belegen.
Zu jeder Referenz sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F 4.1):
— Auftraggeber (AG), mit Kontaktstelle des AG,
— Projektauftrag (inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung. Der Bewerber / Bieter hat den Bezug zur ausgeschriebenen Leistung nachvollziehbar zu belegen),
— Leistungszeitraum.
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe), ist der geforderte Nachweis von dem anderen Unternehmen vorzulegen.
Es sind mindestens 2 Referenzprojekte je Bereich nachzuweisen, die die geforderten Erfahrungen abdecken.
Dabei ist mindestens der Nachweis einer Referenz für einen öffentlichen Auftraggeber nachzuweisen.
Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabe erfolgt als Offenes Verfahren gemäß § 15 VgV. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird zur Abgabe eines verbindlichen Angebots aufgefordert.
2. Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabeplattform des BMI www.evergabeonline.de durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die E-Vergabe-Plattform. Informationen über die E-Vergabe und
Die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabeonline.info.
3. Fragen der Bieter sind über die E-Vergabe-Plattform des BMI (als registrierter Nutzer) rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist, spätestens bis zum 17.8.2021, 18.00 Uhr zu stellen. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabe Plattform des BMI an alle Bieter versendet.
4. Im Falle der Eignungsleihe oder im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern wird auf die Anlagen C-F BG, C-F-EL, C-F-UA sowie die Anlagen C Verpflichtungserklärung EL und C F Verpflichtungserklärung UA hingewiesen.
5. Im Falle der Eignungsleihe sind für die eignungsverleihenden Unternehmen die in Abschnitt III.1.1 Nr. 1-3 genannten Erklärungen und Nachweise einzureichen, die in Abschnitt III.1.2) und 1.3) nur in dem Umfang der Eignungsleihe.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.