Einholung von Lichtbildern für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-07-26-SYS-KRA
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Homburg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 61352
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 30519
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 44269
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 01067
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eisenberg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 67304
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 39106
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 81739
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einholung von Lichtbildern für die elektronische Gesundheitskarte (eGK)
Die insgesamt 11 AOKs planen, die Beschaffung von Bildern/Bilddaten ihrer Versicherten für die Verwendung auf den elektronischen Gesundheitskarten (eGK) gemäß § 291a Abs. 5 SGB V in Form von 4 Losen zu vergeben. Versicherte im Sinne der Leistungsbeschreibung sind sowohl Versicherte der AOKs als auch im Auftrag betreute Personen, z. B. Sozialhilfeempfänger. Bilder sind im Sinne dieser Ausschreibung sowohl auf Papier eingereichte als auch digital eingereichte Fotos.
Diese Ausschreibung umfasst die Einholung von Bildern bei Versicherten und setzt sich zusammen aus einer täglichen Einholung (z. B. für neue Versicherte) und die Einholung im Rahmen von Sonderversorgungen (z. B. wegen Überalterung zu löschender Bilder).
AOK Bayern, AOK PLUS
Bundesländer Bayern, Sachsen und Thüringen
Einholung von Lichbildern für die eGK der Versicherten der AOK Bayern und der AOK Plus.
— ca. 2 868 000 einzuholende Lichtbilder.
Hierbei handelt es sich um eine bloße Schätzmenge währen der gesamten Vertragslaufzeit, deren Abnahme nicht verbindlich zugesichert wird. Diese Schätzmenge kann im Vertragszeitraum, abhängig von der Entwicklung der Versichertenzahlen, dem Versichertenverhalten und anderen Einflussgrößen deutlich unter- oder überschritten werden.
Dieser Vertrag tritt mit Beginn des Monats, der dem Zuschlag im Vergabeverfahren folgt, in Kraft und endet nach Ablauf von 48 (achtundvierzig) Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
AOK Rheinland/Hamburg, AOK Nordost, AOK NORDWEST
Bundesländer Nordrheinland-Westfalen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern
Einholung von Lichbildern für die eGK der Versicherten der AOK Rheinland/Hamburg, der AOK Nordost und der AOK NORDWEST.
— ca. 4 765 200 einzuholende Lichtbilder.
Hierbei handelt es sich um eine bloße Schätzmenge währen der gesamten Vertragslaufzeit, deren Abnahme nicht verbindlich zugesichert wird. Diese Schätzmenge kann im Vertragszeitraum, abhängig von der Entwicklung der Versichertenzahlen, dem Versichertenverhalten und anderen Einflussgrößen deutlich unter- oder überschritten werden.
Dieser Vertrag tritt mit Beginn des Monats, der dem Zuschlag im Vergabeverfahren folgt, in Kraft und endet nach Ablauf von 48 (achtundvierzig) Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
AOK Baden-Württemberg, AOK Hessen, AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Bundesländer: Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland
Einholung von Lichbildern für die eGK der Versicherten der AOK Baden-Württemberg, der AOK Hessen und der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland.
— ca. 2.882.083 einzuholende Lichtbilder.
Hierbei handelt es sich um eine bloße Schätzmenge währen der gesamten Vertragslaufzeit, deren Abnahme nicht verbindlich zugesichert wird. Diese Schätzmenge kann im Vertragszeitraum, abhängig von der Entwicklung der Versichertenzahlen, dem Versichertenverhalten und anderen Einflussgrößen deutlich unter- oder überschritten werden.
Dieser Vertrag tritt mit Beginn des Monats, der dem Zuschlag im Vergabeverfahren folgt, in Kraft und endet nach Ablauf von 48 (achtundvierzig) Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
AOK Bremen/Bremerhaven, AOK Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt
Bundesländer: Bremen, einschl. Bremerhaven, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt
Einholung von Lichbildern für die eGK der Versicherten der AOK Bremen/Bremerhaven, der AOK Niedersachsen und der AOK Sachsen-Anhalt
— ca. 3.226.500 einzuholende Lichtbilder.
Hierbei handelt es sich um eine bloße Schätzmenge währen der gesamten Vertragslaufzeit, deren Abnahme nicht verbindlich zugesichert wird. Diese Schätzmenge kann im Vertragszeitraum, abhängig von der Entwicklung der Versichertenzahlen, dem Versichertenverhalten und anderen Einflussgrößen deutlich unter- oder überschritten werden.
Dieser Vertrag tritt mit Beginn des Monats, der dem Zuschlag im Vergabeverfahren folgt, in Kraft und endet nach Ablauf von 48 (achtundvierzig) Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet: Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 24 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
(2) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt.
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft einzureichen.
(b) Hinweis Eignungsleihe.
Im Fall der Eignungsleihe ist die „Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen:
— Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
— Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter.
(c) Hinweis Nachunternehmer:
Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist die „Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jeden Nachunternehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer einzureichen:
— Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
— Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).
(1) Der Auftragnehmer weist spätestens 8 (acht) Wochen nach Zuschlag der Auftraggeberinnen nach, dass er über eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verfügt, mit mindestens folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall gegen Personenschäden ([Betrag gelöscht] EUR), Sachschäden ([Betrag gelöscht] EUR) und Vermögensschäden ([Betrag gelöscht] EUR) inkl. Datenschutz, die auch die Verletzung von Vorschriften zum Datenschutz (einschließlich Sozialdaten) umfasst abdeckt.
(2) Der Auftragnehmer wird diesen Versicherungsschutz bis zum Ende dieses Vertrags und Abwicklung aller Einzelverträge / Einzelabrufe aufrechterhalten. Auf Nachfrage der Auftraggeberinnen ist dies durch Vorlage geeigneter Dokumente nachzuweisen.
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Versicherungsbescheinigung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft den Auftraggeberinnen binnen acht Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.
(1) Referenzen: Zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter mindestens eine Referenz über innerhalb der letzten drei Kalenderjahre erbrachte Leistungen, die nach Art, Inhalt, Umfang und Schwierigkeitsgrad dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind, vorzulegen.
Mindestens ein Referenzprojekt muss dabei vom Umfang her bezüglich der Anzahl der zu beschaffenden Bilder dem Auftragsvolumen entsprechen, für das sich der Bieter bewirbt (Los 1, Los 2, Los 3 und / oder Los 4). Aus der Referenz muss zudem hervorgehen, dass die Leistung für mindestens zwei Auftraggeber, d.h. eigenständige Unternehmen mit nicht identischen Prozessen und Anforderungen, erbracht wurde.
Nachweis von mindestens folgenden Auftragsvolumen bezüglich der Anzahl der zu beschaffenden Bilder:
— Los 1: 1 611 600,
— Los 2: 2 859 120,
— Los 3: 1 729 250,
— Los 4: 2 001 086.
Alternativ kann der Auftragnehmer mehrere Referenzen über zeitgleich (mindestens über einen Zeitraum von einem Jahr) für verschiedene Auftraggeber (mindestens 2) erbrachte Leistungen vorlegen. Aus den Referenzen muss insgesamt hervorgehen, dass der Bieter Leistungen, die vom Umfang her dem Auftragsvolumen (Anzahl der zu beschaffenden Bilder) entsprechen, für das sich der Bieter bewirbt (Los 1, Los 2, Los 3 und / oder Los 4), erbracht hat.
Es ist eine hinreichend detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen vorzunehmen und anzugeben, wann diese erbracht wurden; zwingend sind zudem Angaben zu Referenzansprechpartnern (inkl. Telefonnummer), zur Anzahl der erstellten Bilder, zur Anzahl der verarbeiteten Bilder und zur Anzahl des eingesetzten Personals.
(2) Angaben zum Datenschutz und zur Datensicherheit:
(2a) Eigenerklärung, dass die beiliegenden Regelungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit sowie deren Inhalte zur Kenntnis genommen wurden und die Anforderungen entsprechend beachtet werden.
(2b) Angaben des Datenschutzbeauftragten, IT-Verantwortlichen und IT-Sicherheitsbeauftragten des Bieters/Auftragsverarbeiters
(2c) Angaben zu den Standorten der Geschäftsräume des Auftragsverarbeiters,
(2d) Angaben zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Art.32 DSGVO für die Auftragsverarbeitung (Vorlage von geeigneten Unterlagen zur Organisation und zur Sicherstellung des Datenschutzes, wie beispielsweise eines bestehenden Datenschutzkonzeptes/IT-Sicherheitskonzeptes oder des Datenschutzhandbuches oder der Richtlinien zur Datenschutzorganisation (je nach Bezeichnung) des Unternehmens und — soweit vorhanden — der Datenschutz Auditierungen (Zertifikate)),
(2e) Übersicht über die Unterauftragnehmer,
(2f) Übersicht über die Wartungsfirmen,
(2g) Vorlage eines vom Bieter verwendeten Musters „Verpflichtungserklärung zur Wahrung der Vertraulichkeit".
(3) Eigenerklärung dass, die vertraglichen Leistungen der DIN EN ISO 9001 oder einer dieser vergleichbaren Qualitätssicherung gemäß Ziff. 4 der Leistungsbeschreibung entsprechen und das im Angebot beschriebene Qualitätssicherungssystem während der Laufzeit dieses Vertrags aufrechterhalten wird.
(a) Hinweis Bietergemeinschaft:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft können die zuvor genannten Nachweise und Erklärungen gemeinsam erbracht werden. Dabei sind die Nachweise und Erklärungen jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Diese Nachweise und Erklärungen sind, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen vom jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
(b) Hinweis Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe sind/ist die zuvor genannten Nachweise und Erklärungen für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist. Diese Nachweise und Erklärungen sind, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen vom jeweiligen Eignungsleiher mit dem Angebot einzureichen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards.
(1) Bürgschaft:
Der Auftragnehmer hat innerhalb von 8 Wochen nach Abschluss dieses Vertrags (Zuschlag im Vergabeverfahren) eine selbstschuldnerische schriftliche Bürgschaftserklärung entsprechend dem Muster in den Vergabe- und Vertragsunterlagen durch ein Kreditinstitut oder einen Kreditversicherer, das/der zugelassen ist in der EU oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR vorzulegen.
Die Bürgschaft hat die Vertragserfüllung und die Befriedigung von Gewährleistungsansprüchen abzudecken.
Solange eine Bürgschaft in der genannten Form nicht vorliegt, sind die Auftraggeberinnen berechtigt, insgesamt bis zur Höhe der genannten Sicherheit an den Auftragnehmer zu zahlende Vergütungen einzubehalten. Wird danach eine entsprechende Bürgschaft vorgelegt, sind die einbehaltenen Beträge unverzüglich an den Auftragnehmer auszuzahlen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(I.) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberinnen vom AOK-Bundesverband durchgeführt.
(II) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung www.dtvp.de.
Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o. g. Link dort
Abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten.
Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKRHGB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
Wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat.."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".