BREPARK GmbH, DL Geld- und Werttransporte Referenznummer der Bekanntmachung: V0489/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE50 Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bremen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bremen.de
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE50 Bremen
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.immobilien.bremen.de
Abschnitt II: Gegenstand
BREPARK GmbH, DL Geld- und Werttransporte
DL Geld- und Werttransporte.
1. Nach Anfahrt zum Übernahmeort (BREPARKhaus Am Brill) wird bereits von der Auftraggeberin aufbereitetes Münz- und Scheingeld (sortiert, gezählt, rolliert, gebündelt) abgeholt. Die Erstellung der Einzahlungsbelege wurde von der Auftraggeberin bereits vorgenommen.
— Prüfung der Behältnisse sowie der Verschlüsse (Plombe) mit Quittungsleistung bei Übernahme des bearbeiteten Münz- und Scheingeldes Transport zum Bestimmungsort (Auftragnehmer),
— Einzahlung des Geldes bei der Bundesbank und Gutschrift auf das Geschäftskonto der Auftraggeberin.
2. Entleerung von 43,25 Kassenautomaten in der Woche (46,25 vor Weihnachten) nach Tourenplan Anfahrt der zu leerenden Kassenautomaten täglich in der Zeit von 6.00 Uhr bis 11.00 Uhr.
— Austausch der Geldkassetten (Scheine und Münzen), Entnahme des Abrechnungsbelegs aus dem Kassensystem (Umsatzstatistik) und Befestigung an den Geldkassetten,
— Verwahrung von losem, in den Kassenautomaten befindlichen Münzgeld in einem gesonderten Safebag. Kennzeichnung des Safebags mit den Daten des Kassenautomaten,
— Transport der entnommenen Geldkassetten und Safebags zur Auszählung an den Bestimmungsort (Auftragnehmer),
— Übernahme und Prüfung der Geldkassetten und Safebags am Bestimmungsort (Auftraggeber gegen Quittung),
— Bearbeitung des Geldes,
— Erfassung und Überprüfung der Kundendaten und des Abrechnungsbelegs (Umsatzstatistik) mit dem Zählergebnis,
— Erstellung der Einzahlungsbelege,
— Einzahlung des bearbeiteten Geldes bei der Bundesbank und Gutschrift auf das Geschäftskonto der Auftraggeberin.
Protokollierung der Zählergebnisse separiert nach Scheinen und Münzen und Versendung des Zählprotokolls per E-Mail spätestens 24 Stunden nach der Durchführung der Geldbearbeitung an die Auftraggeberin
Mitwirkung bei der Klärung von Differenzen zu den Abrechnungsbelegen der Auftraggeberin
Unverzügliche Information der Auftraggeberin bei festgestellten Differenzen von mehr als [Betrag gelöscht] EUR.
3. Für die Versorgung der Auftraggeberin mit Wechselgeld sollen folgende Leistungen durchgeführt werden:
Anlieferung von Münzgeld nach vorheriger Bestellung und Bezahlung durch die Auftraggeberin
Der Vertrag verlängert sich um 2 weitere Jahre, wenn nicht 6 Monate vor Vertragsablauf eine schriftliche Kündigung der Auftraggeberin erfolgt.
Siehe hierzu Ziffer II.2.7.
1. Rügen sind ausschließlich an den unter I.1) genannten Auftraggeber zu senden.
2. Im bzw. in den Vergabeverfahren werden nur Email als Kommunikationsmittel zugelassen. Geben Sie dazu bitte immer die Vergabenummer: V0489/2021 an.
3. Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefordert, sind sie - soweit sie nicht in Deutsch verfasst wurden - inklusive einer beglaubigten deutschsprachigen Übersetzung einzureichen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bitte verwenden Sie ausschließlich das Formblatt 124:
a) Eigenerklärung, dass Ihr Unternehmen über eine Zulassung nach § 34 a GewO verfügt.
b) Eigenerklärung, dass Ihr Unternehmen die Verordnung über Bewachungsgewerbe (BewachV) einhält.
c) Eigenerklärung, dass Ihr Unternehmen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt.
d) Eigenerklärung, dass Ihr Unternehmen sich verpflichtet, dass Bremische Gesetz zur Sicherung der Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb (Tariftreue- und Vergabegesetz) bei öffentlicher Auftragsvergabe einzuhalten.
e) Eigenerklärung, dass Ihr Unternehmen über den Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister verfügt (nicht älter als 3 Monate).
Bitte verwenden Sie ausschließlich das Formblatt 124:
a) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB sowie 46 Abs. 2 VgV vorliegen.
b) Eigenerklärung, dass ihr Unternehmen über eine gültige Berufshaftpflichtversicherung verfügt, die folgende Mindestdeckungssumme abdeckt: 1 Mio. EUR für Personenschäden und 1 Mio. EUR für sonstige Schäden.
c) Eigenerklärung, dass Ihr Unternehmen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020) jeweils mindestens einen Gesamtumsatz von 1 Mio. EUR p. a. erreicht hat.
d) Eigenerklärung, dass Ihr Unternehmen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020) im Bereich Geld- und Werttransporte Umsätze in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR p. a. erreicht hat.
e) Eigenerklärung, dass Ihr Unternehmen über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Risiken und der jeweiligen Versicherungssumme je Einzelschaden, d. h. je Schadensfall (mindestens gemäß DIN 77200) verfügt.
Bitte verwenden Sie ausschließlich das Formblatt 124
a) Eigenerklärung, dass Ihr Unternehmen die Leistungserbringung nach geltenden Richtlinien und Sicherheitsvorschriften des BDGW (oder gleichwertig) durchführt (z. B. Mitgliedsnachweis im BDGW oder der Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste e. V.).
b) Eigenerklärung, dass Ihr Unternehmen über die Teilnahme am Cash EDI Verfahren verfügt.
c) Eigenerklärung, dass Ihr Unternehmen die Leistungserbringung mit eigenem Personal, eigenen Fahrzeugen und in eigenen Betriebsstätten ausführt.
d) Eigenerklärung, dass Ihr Unternehmen über ein dokumentiertes Sicherheitsüberprüfungsverfahren bei Personaleinstellung verfügt.
e) Eigenerklärung, dass Ihr Unternehmen die Vorschriften zur Pflicht für das Führungs- und Sicherheitspersonal sich behördlichen Prüfungen mit Blick auf die Aufgabenerfüllung zu unterziehen, einhält.
f) Eigenerklärung, dass Ihr Unternehmen die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BGV C7 einhält.
Gewerbeordnung (§ 34 a), Bewachungsordnung, DIN 77200:2008-05.
Alle Mitarbeiter des Auftragnehmers, soweit sie für die Aufgabenerfüllung herangezogen werden, müssen über den Nachweis einer von der Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung nach § 34a GewO verfügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Rügen sind ausschließlich an den unter I.1) genannten Auftraggeber zu senden.
2. Im bzw. in den Vergabeverfahren werden nur Email als Kommunikationsmittel zugelassen. Geben Sie dazu bitte immer die Vergabenummer V0489/2021an.
3. Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefordert, sind sie - soweit sie nicht in Deutsch verfasst wurden - inklusive einer beglaubigten deutschsprachigen Übersetzung einzureichen.
4. Rechnungen müssen im X-Rechnungsformat über das Rechnungsportal des Landes Bremen zERIKA gestellt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff GWB bei der unter IV.4.1. genannte Stelle einleiten.
b) Der Antrag ist unzulässig, soweit
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften in dem Vergabeverfahrenvor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Anagebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c) Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. B) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]