Arbeitsmedizinische Betreuung der Beschäftigten der Autobahn GmbH des Bundes Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-10116
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Arbeitsmedizinische Betreuung der Beschäftigten der Autobahn GmbH des Bundes
Arbeitsmedizinische Betreuung von ca. 8 100 Beschäftigten der Autobahn GmbH des Bundes nach dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) bzw. der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ und der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) sowie Untersuchungen nach Fahrererlaubnisverordnung (FeV) und weitere notwendige, z. B. aus dem Tarifrecht resultierende Einstellungsuntersuchungen, Untersuchungen zur Feststellung der tätigkeitsbezogenen Einsatzfähigkeit und Begutachtung.
Bei dieser Ausschreibung sind 8 Lose zu vergeben. Diese 8 Lose stellen jeweils ein räumliches Gebiet dar und sind aufgeteilt in 7 Niederlassungsgebiete und die Standorte der Zentrale in Berlin.
Die arbeitsmedizinischen Betreuungsschwerpunkte, Einzelheiten, insbesondere Art und geschätzte Anzahl der jeweils erforderlichen Leistungen usw. sind der Leistungsbeschreibung und den beigefügten Anlagen zu entnehmen.
Niederlassung Ost
Halle (Saale)
Arbeitsmedizinische Betreuung von ca. 1 200 Beschäftigten der Autobahn GmbH des Bundes nach dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) bzw. der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ und der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) sowie Untersuchungen nach Fahrererlaubnisverordnung (FeV) und weitere notwendige, z. B. aus dem Tarifrecht resultierende Einstellungsuntersuchungen, Untersuchungen zur Feststellung der tätigkeitsbezogenen Einsatzfähigkeit und Begutachtung.
Zweimalig um jeweils 1 Jahr.
Niederlassung Rheinland
Krefeld
Arbeitsmedizinische Betreuung von ca. 1 200 Beschäftigten der Autobahn GmbH des Bundes nach dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) bzw. der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ und der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) sowie Untersuchungen nach Fahrererlaubnisverordnung (FeV) und weitere notwendige, z. B. aus dem Tarifrecht resultierende Einstellungsuntersuchungen, Untersuchungen zur Feststellung der tätigkeitsbezogenen Einsatzfähigkeit und Begutachtung.
Zweimalig um jeweils 1 Jahr.
Niederlassung Südwest
Suttgart
Arbeitsmedizinische Betreuung von ca. 1 000 Beschäftigten der Autobahn GmbH des Bundes nach dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) bzw. der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ und der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) sowie Untersuchungen nach Fahrererlaubnisverordnung (FeV) und weitere notwendige, z. B. aus dem Tarifrecht resultierende Einstellungsuntersuchungen, Untersuchungen zur Feststellung der tätigkeitsbezogenen Einsatzfähigkeit und Begutachtung.
Zweimalig um jeweils 1 Jahr.
Zentrale Berlin
Berlin
Arbeitsmedizinische Betreuung von ca. 650 Beschäftigten der Autobahn GmbH des Bundes nach dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) bzw. der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ und der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) sowie Untersuchungen nach Fahrererlaubnisverordnung (FeV) und weitere notwendige, z. B. aus dem Tarifrecht resultierende Einstellungsuntersuchungen, Untersuchungen zur Feststellung der tätigkeitsbezogenen Einsatzfähigkeit und Begutachtung.
Für die Betreuung der Zentrale (Büroarbeitsplätze) ist ein deutlich geringerer Umfang definiert. Die Übersicht zu der Aufteilung des Leistungsumfanges in Lose ist der Anlage 1 a zu entnehmen.
Zweimalig um jeweils 1 Jahr.
Niederlassung Nord
Hamburg
Arbeitsmedizinische Betreuung von ca. 650 Beschäftigten der Autobahn GmbH des Bundes nach dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) bzw. der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ und der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) sowie Untersuchungen nach Fahrererlaubnisverordnung (FeV) und weitere notwendige, z. B. aus dem Tarifrecht resultierende Einstellungsuntersuchungen, Untersuchungen zur Feststellung der tätigkeitsbezogenen Einsatzfähigkeit und Begutachtung.
Zweimalig um jeweils 1 Jahr.
Niederlassung West
Montabaur
Arbeitsmedizinische Betreuung von ca. 1 200 Beschäftigten der Autobahn GmbH des Bundes nach dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) bzw. der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ und der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) sowie Untersuchungen nach Fahrererlaubnisverordnung (FeV) und weitere notwendige, z. B. aus dem Tarifrecht resultierende Einstellungsuntersuchungen, Untersuchungen zur Feststellung der tätigkeitsbezogenen Einsatzfähigkeit und Begutachtung.
Zweimalig um jeweils 1 Jahr.
Niederlassung Nordost
Hohen Neuendorf
Arbeitsmedizinische Betreuung von ca. 1 100 Beschäftigten der Autobahn GmbH des Bundes nach dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) bzw. der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ und der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) sowie Untersuchungen nach Fahrererlaubnisverordnung (FeV) und weitere notwendige, z. B. aus dem Tarifrecht resultierende Einstellungsuntersuchungen, Untersuchungen zur Feststellung der tätigkeitsbezogenen Einsatzfähigkeit und Begutachtung.
Zweimalig um jeweils 1 Jahr.
Niederlassung Nordwest
Hannover
Arbeitsmedizinische Betreuung von ca. 1 100 Beschäftigten der Autobahn GmbH des Bundes nach dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) bzw. der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ und der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) sowie Untersuchungen nach Fahrererlaubnisverordnung (FeV) und weitere notwendige, z. B. aus dem Tarifrecht resultierende Einstellungsuntersuchungen, Untersuchungen zur Feststellung der tätigkeitsbezogenen Einsatzfähigkeit und Begutachtung.
Zweimalig um jeweils 1 Jahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.1 Nachweis der Eignung des Bewerbers/Bieters (Unternehmen) gem. § 42 i. V. m. § 48 VgV
Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung pro Wirtschaftsteilnehmer (auch von genannten einfachen Unterauftragnehmern, qualifizierten Unterauftragnehmern und den einzelnen Mitgliedern einer Bewerber- / Bietergemeinschaft) (Formblatt F1 - Erklärungen zum Unternehmen)- § 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe
§ 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe
1.2 Vorlage eines Handelsregisterauszugs oder alternativen Nachweises pro Wirtschaftsteilnehmer (auch von genannten einfachen Unterauftragnehmern, qualifizierten Unterauftragnehmern und den einzelnen Mitgliedern einer Bewerber- / Bietergemeinschaft)
— Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist. Ist ein Unternehmen nach dem Recht des Staates, in dem es niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat es darüber und über die Gründe (z. B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben,
— Alternativer Nachweis: Sofern das Unternehmen nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z. B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung),
— Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014, S. 65, aufgeführt.
Vorlage eines Handelsregisterauszuges oder eines alternativen Nachweises, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate ist.
3.1 Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers / Bieters, dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist, bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F 3.1). Vorlage der Versicherungsnachweise zum Vertragsbeginn.
3.2 Erklärung zu den Mindestumsätzen
Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers / Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass seine Umsatzerlöse der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018, 2019, 2020) im Mittel der 3 Geschäftsjahre mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto pro Geschäftsjahr betragen. (Formblatt F 3.2).
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe), ist der geforderte Nachweis von dem anderen Unternehmen vorzulegen.
3.1. Die Betriebs- / Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
— Für Personen- und Sachschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR pauschal je Schadensfall einfach maximiert pro Jahr,
— Für Vermögensschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall, einfach maximiert pro Jahr.
3.2 Die Umsatzerlöse müssen im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre 2018, 2019, 2020 mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto pro Geschäftsjahr betragen.
Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss.
4.1 Liste der Referenzen des Bewerbers / Bieters der letzten 3 Jahre (ab 2017), die Erfahrungen bei vergleichbaren Projekten im Bereich medzinische Betreuung als Betriebsarzt / -ärztin von Unternehmen mit mindestens 100 Beschäftigten belegen.
Zu jeder Referenz sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F 4.1):
— Auftraggeber (AG), mit Kontaktstelle des AG,
— Projektauftrag (inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung. Der Bewerber / Bieter hat den Bezug zur ausgeschriebenen Leistung nachvollziehbar zu belegen),
— Die Mindestanzahl der Beschäftigten je Referenzunternehmen muss 100 betragen,
— Leistungszeitraum: Der Mindestleistungszeitraum je Referenz muss 2 Jahre betragen.
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe), ist der geforderte Nachweis von dem anderen Unternehmen vorzulegen.
4.1 Es sind mindestens 2 Referenzprojekte je Bereich nachzuweisen, die die geforderten Erfahrungen abdecken.
— Mindestens 100 Beschäftigte je Unternehmen,
— Mindestlaufzeit je Referenz 2 Jahre.
Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss.
Abschnitt IV: Verfahren
Gemäß „Verbindliche Handlungsleitlinien für die Bundesverwaltung für die Vergabe öffentlicher Aufträge zu Beschleunigung investiver Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie“.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]