Projektträgerschaften zur Umsetzung des Konjunkturpakets (KoPa), Ziffer 35c (Zukunftsinvestitionen Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie) Referenznummer der Bekanntmachung: 17104/005-21#001

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 124-329457)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmwi.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Projektträgerschaften zur Umsetzung des Konjunkturpakets (KoPa), Ziffer 35c (Zukunftsinvestitionen Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie)

Referenznummer der Bekanntmachung: 17104/005-21#001
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
75130000 Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Zur Stärkung der Fahrzeugindustrie hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) einen ganzheitlichen Förderrahmen „Zukunftsinvestitionen Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie“ (Ziffer 35c) aufgestellt. Dieser dient dazu, transformationsrelevante Innovationen und Investitionen, insbesondere in unternehmensübergreifenden Wertschöpfungssystemen, zu unterstützen und dadurch Innovationsfähigkeit, Effizienz und Nachhaltigkeit der Fahrzeug- und Zulieferindustrie zu steigern sowie die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie zu sichern. Der Förderrahmen besteht aktuell aus 4 Förderprogrammen in 3 Modulen (a - c), wobei Modul c um ein weiteres, fünftes Förderprogramm ergänzt werden soll:

a. Modernisierung der Produktion als Schub für Produktivität und Resilienz; Förderrichtlinien: „Investitionsprogramm zur Modernisierung der Produktion in der Fahrzeughersteller- und Zulieferindustrie“ und „Digitalisierung der Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie“;

b. Neue, innovative Produkte als Schlüssel für das Fahrzeug der Zukunft; Förderrichtlinie: “Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien“;

c. Gemeinsame Lösungen finden, regionale Innovationscluster und Netzwerke für Innovation und Transformation aufbauen; Förderprogramme: Förderrichtlinie „Regionale Innovationscluster zur Transformation der Fahrzeugindustrie“ und Förderbekanntmachung „Transformationsstrategien für Regionen der Fahrzeug- und Zulieferindustrie“.

Die neue Förderrichtlinie „Digitalisierung der Fahrzeughersteller- und Zulieferindustrie“ dient der Förderung der umfassenden Erforschung und Entwicklung innovativer, datenorientierter Produktionsverfahren und der Implementierung von Industrie 4.0 in den Wertschöpfungssystemen der Fahrzeughersteller- und Zulieferindustrie. Die Förderung soll die Voraussetzungen für die Etablierung und Verbreitung von Fertigungs- und Geschäftsmodellinnovationen, die den kompletten Lebenszyklus eines Fahrzeuges berücksichtigen, sowie datengetragener Ökosysteme entlang der zukünftigen Wertschöpfungsnetze in der Fahrzeug- und Zulieferindustrie, schaffen.

Die bereits administrierte und im Vollzug befindliche und Förderrichtlinie „Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien“ ist für die Dauer des Konjunkturprogramms programmatischer Bestandteil des Förderrahmens „Zukunftsinvestitionen Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie“. Als Modul (b) unterstützt sie Forschung und Entwicklung in zentralen transformationsrelevanten Themenfeldern für Fahrzeuge und Mobilität der Zukunft. Zu den beiden bestehenden Säulen „Automatisiertes Fahren“ und „Innovative Fahrzeuge“ ist eine neue Säule „Systemtechnologien“ hinzugekommen, die Themen wie „Neue (digitale) Wertschöpfung“, „Mobilität und Vernetzung“ oder „Produktion und Logistik“ adressiert.

Die neue Förderrichtlinie „Regionale Innovationscluster zur Transformation der Fahrzeugindustrie“ dient der Förderung von Innovationsclustern (Clustermanagement). Die Cluster sollen den Transformationsprozess der Branche unterstützen und die Innovationsfähigkeit der Branche stärken.

Mit der Förderung von Transformationsnetzwerken plant das BMWi die Cluster- und Netzwerkförderung noch im Jahr 2021 um Elemente der strategischen Weiterentwicklung von Regionen zu erweitern. Die Transformationsnetzwerke (als regional orientiertes Pendant zu den thematisch orientierten Innovationsclustern) sollen den regionalen Transformationsprozess der Branche durch nicht-wirtschaftliche Tätigkeiten (z. B. Studien, Angebote zur Information, Vernetzung und Qualifizierung) unterstützen und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einer Region stärken.

Für die administrative Umsetzung der weiteren 3 Förderprogramme vergibt das BMWi jeweils einen Auftrag an einen Projektträger (PT). Die Vergabe der 3 Projektträgerschaften erfolgt in einem Vergabeverfahren, aufgeteilt auf 3 Lose.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
26/07/2021
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 124-329457

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: IV.2.2)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge / Schlusstermin für den Eingang von Interessenbekundungen
Anstatt:
Tag: 28/07/2021
Ortszeit: 11:00
muss es heißen:
Tag: 29/07/2021
Ortszeit: 10:00
VII.2)Weitere zusätzliche Informationen: