Bike-Leasing in Form einer Online-Plattform Referenznummer der Bekanntmachung: FEM2-0212-2020

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Bike-Leasing in Form einer Online-Plattform

Referenznummer der Bekanntmachung: FEM2-0212-2020
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
92600000 Dienstleistungen im Sport
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Verfügungsstellung eines umfassenden Angebots zum Bike-Leasing für die Mitarbeiter der BVG inklusive der Bereitstellung einer Online-Plattform

Zur Abwicklung des gesamten Leasing-Prozesses.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72410000 Diensteanbieter
98330000 Dienstleistungen von Einrichtungen für das körperliche Wohlbefinden
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Im Rahmen eines systematischen Demografiemanagements hat die BVG in den letzten Jahren verschiedene Maßnahmen erfolgreich umgesetzt – als wesentliche Komponente einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung. Ergänzend zu den bereits existierenden Maßnahmen des Demografiemanagements sollen auf Grundlage des abgeschlossenen Tarifvertrages Demografie (TV-Demografie) weitere Maßnahmen konzipiert und umgesetzt werden. Dabei wollen wir insbesondere in die Gesundheitsförderung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter investieren und ein zusätzliches Angebot schaffen, das gezielt dabei unterstützt, die Beschäftigungsfähigkeit zu sichern und die Förderung der Gesundheit zu stärken – ergänzend zu den existierenden Aktivitäten des betrieblichen Gesundheitsmanagements. Daher möchte die BVG ihren Mitarbeitern die Möglichkeit zum Bike-Leasing bieten. Ein entsprechendes Angebot an Zweirädern soll über ein Bike-Leasingportal zur Verfügung gestellt werden. Der Betreiber dieses Portals soll den gesamten Leasingprozess über eine Leasingbank abwickeln. Die Handhabung soll so einfach wie möglich für den BVG-Mitarbeiter gehalten werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Funktionalität Online-Plattform / Gewichtung: 10,00
Qualitätskriterium - Name: Rücknahmequote / Gewichtung: 15,00
Qualitätskriterium - Name: Anzahl der Vertragshändler / Gewichtung: 20,00
Qualitätskriterium - Name: Qualität/Dauer Einrichtungsprozess / Gewichtung: 5,00
Kostenkriterium - Name: Preis Plattform inkl. Wartung/Service / Gewichtung: 5,00
Kostenkriterium - Name: Leasingrate und Kaufpreis im Andienungsfall Beispiel 1 / Gewichtung: 15,00
Kostenkriterium - Name: Leasingrate und Kaufpreis im Andienungsfall Beispiel 2 / Gewichtung: 15,00
Kostenkriterium - Name: Leasingrate und Kaufpreis im Andienungsfall Beispiel 3 / Gewichtung: 15,00
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die BVG hat die einseitige Möglichkeit/Option, den Vertrag bis max. 31.12.2025 fortzuführen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 110-268200
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Bike-Leasing in Form einer Online-Plattform

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
01/06/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE94D Oldenburg, Landkreis
Postleitzahl: 26125
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
27/07/2021