Bike-Leasing in Form einer Online-Plattform Referenznummer der Bekanntmachung: FEM2-0212-2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Bike-Leasing in Form einer Online-Plattform
Verfügungsstellung eines umfassenden Angebots zum Bike-Leasing für die Mitarbeiter der BVG inklusive der Bereitstellung einer Online-Plattform
Zur Abwicklung des gesamten Leasing-Prozesses.
Im Rahmen eines systematischen Demografiemanagements hat die BVG in den letzten Jahren verschiedene Maßnahmen erfolgreich umgesetzt – als wesentliche Komponente einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung. Ergänzend zu den bereits existierenden Maßnahmen des Demografiemanagements sollen auf Grundlage des abgeschlossenen Tarifvertrages Demografie (TV-Demografie) weitere Maßnahmen konzipiert und umgesetzt werden. Dabei wollen wir insbesondere in die Gesundheitsförderung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter investieren und ein zusätzliches Angebot schaffen, das gezielt dabei unterstützt, die Beschäftigungsfähigkeit zu sichern und die Förderung der Gesundheit zu stärken – ergänzend zu den existierenden Aktivitäten des betrieblichen Gesundheitsmanagements. Daher möchte die BVG ihren Mitarbeitern die Möglichkeit zum Bike-Leasing bieten. Ein entsprechendes Angebot an Zweirädern soll über ein Bike-Leasingportal zur Verfügung gestellt werden. Der Betreiber dieses Portals soll den gesamten Leasingprozess über eine Leasingbank abwickeln. Die Handhabung soll so einfach wie möglich für den BVG-Mitarbeiter gehalten werden.
Die BVG hat die einseitige Möglichkeit/Option, den Vertrag bis max. 31.12.2025 fortzuführen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bike-Leasing in Form einer Online-Plattform
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE94D Oldenburg, Landkreis
Postleitzahl: 26125
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.