Rahmenvereinbarung „Hamburger Kitahaus“ Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VOB OV 143-21 LG

Auftragsbekanntmachung

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.schulbau.hamburg/ausschreibungen/
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://gmh-hamburg.de/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/81d352d6-770f-46b8-a980-ad759d5f68f1
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung „Hamburger Kitahaus“

Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VOB OV 143-21 LG
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45214100 Bauarbeiten für Kindergärten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

SBH | Schulbau Hamburg hat als Landesbetrieb der Freien und Hansestadt Hamburg (nachstehend SBH genannt) die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 400 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten.

Die GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH (nachstehend GMH genannt) ist ein städtisches Unternehmen, welches u. a. für über 50 allgemeinbildende Schulen im Süden Hamburgs (Wilhelmsburg & Harburg) sowie für Gebäude des Uni- und Kommunalbaus die Dienstleistungen des Baus, des Betriebes und der Bewirtschaftung wahrnimmt.

Aufgrund des starken Bedarfes an Betreuungsplätzen im Vorschulischen Alter ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung (RV) gem. § 4a EU VOB/A über den Bau von 4 bis max. 12 Kitagebäuden (ca. 535 m2 NRF/zweigeschossig und in Holzbauweise oder Holzhybridbauweise) an den Hamburger Schulstandorten durch SBH beabsichtigt.

Aus der RV sind SBH und GMH abrufberechtigt.

Weiter siehe II.2.4) der Bekanntmachung.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45214100 Bauarbeiten für Kindergärten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Hamburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die AG beabsichtigt in den kommenden Jahren die Beschaffung von Planungs- und Bauleistungen zur schlüsselfertigen Errichtung von 4 bis zu 12 Kitahäusern an Hamburger Schulstandorten.

Bedarf besteht hierbei insbesondere in der Planung eines systemischen Holz oder Holzhybrid Gebäudes, das im Rahmen eines Baukastensystems nach Wahl der AG an den jeweiligen Standort im Stadtgebiet angepasst errichtet werden kann. Dieses Vorgehen geht mit dem Bestreben einher, die zur Verfügung stehenden Flächen an den Schulstandorten effizienter zu nutzen. Daraus leiten sich Möglichkeiten ab, mit der Errichtung und Erweiterung von Kindertagesstätten auf Schulgrundstücken die zunehmenden Bedarfe an sozialer Infrastruktur einer wachsenden Stadt zu entsprechen. Mit der Entscheidung, für Kitahäuser in Holzmodulbauweise in KfW 40 an ausgewählten Schulstandorten zu realisieren, wird den Hamburger Klimazielen Rechnung getragen.

Von den Bietern/Bietergemeinschaften sollen Gebäude entwickelt werden, die in systemischer Bauweise als Holz oder in Holzhybridkonstruktion kostengünstig in kurzer Zeit und in hoher architektonischer und funktionaler Qualität unter Berücksichtigung der Anforderungen des jeweiligen Standorts errichtet werden können. Es Ziel ist es, eine Rahmenvereinbarung mit 2 Bietern/Bietergemeinschaften (Mehrfachrahmenvereinbarung) über Planungs- und Bauleistungen (schlüsselfertig) für die Errichtung von Kita Gebäuden zu definierten Preisen abzuschließen.

Die Rahmenvereinbarung löst für sich noch keinen Bauauftrag aus, sondern bildet die Grundlage für einzelvertragliche Beauftragungen, die im Rahmen eines „Miniwettbewerbs“ mit konkreten ortsspezifischen Anpassungen unter den Rahmenvertragspartnern vergeben werden. Der Vertrag aus Einzelabruf/Miniwettbewerb kommt mit dem jeweils Abrufenden zustande.

Bereits mit dem Angebot zum Rahmenvertrag wird ein erster Miniwettbewerb über ein Kitagebäude durchgeführt, das sofort nach Zuschlag Beauftragung umgesetzt werden soll und im Sommer 2022 fertiggestellt werden sein soll.

Angebote im Miniwettbewerb werden nur gewertet, wenn der Bieter auch hinsichtlich der Rahmenvereinbarung eines der wirtschaftlichsten und daher für den Zuschlag vorgesehenen Angebote abgegeben hat.

Die Rahmenvereinbarungspartner verpflichten sich zur Erbringung sämtlicher erforderlicher Planungsleistungen auf Basis der bereitgestellten Funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB) der AG und der seitens der AG eingeholten Baugenehmigung sowie sämtlicher erforderlicher Bauleistungen zur fix und fertigen (schlüsselfertigen) und termingerechten Errichtung von Kitagebäuden an verschiedenen, vornehmlich Grundschulstandorten in Hamburg.

Erwartet wird ein Gebäude, das in allen Teilen den Anforderungen eines konventionell erstellten Bauwerks entspricht, jedoch in stark verkürzter Bauzeit erstellt wird. Die funktionale Leistungsbeschreibung sieht das Herstellen, Liefern und die schlüsselfertige Errichtung eines Kitagebäudes mit einer Fläche von insgesamt ca. 535 qm Netto-Raumfläche (NRF) in systematischer Bauweise, inklusive Gründung, vor.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität gem. Wertungsmtrix / Gewichtung: 20
Preis - Gewichtung: 80
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 30/10/2021
Ende: 31/12/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

— Verweis auf Eintragung im Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) unter Angabe der Registriernummer oder

— Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug (den aktuellen Stand abbildend),

— Eintragung in die Handwerksrolle oder in das Berufsregister bzw. Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer (gültig und den aktuellen Stand abbildend)

Mehrfachbeteiligungen in personenidentischer Form und/oder durch denselben Wirtschaftsteilnehmer sind unzulässig.

Die geforderten Unterlagen sind bei Bietergemeinschaften für alle Mitglieder vorzulegen. Bei Der Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer sind die geforderten Unterlagen für den Bieter sowie für alle Unterauftragnehmer vorzulegen, wenn diese zum Nachweis der Eignung erforderlich sind.

Ausländische Bieter können an der Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn die nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist bzw. diese ausgestellt wurden, erstellt wurden. Bestätigungen in anderen als der deutschen Sprache sind in Übersetzung vorzulegen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

— Verweis auf Eintragung im Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) unter Angabe der Registriernummer oder

— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (SOKA-Bau oder anderer Sozialkassen) über die vollständige Entrichtung der Beiträge (gültig und nicht älter als 12 Monate). Sofern keine Beitragspflicht an eine Sozialkasse besteht, ist der Nachweis über die geleisteten, gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge (gültig und nicht älter als 12 Monate) beizubringen,

— Bescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. des Versicherungsträgers, zum Nachweis, dass die Beiträge ordnungsgemäß abgeführt werden (nicht älter als 12 Monate),

— Umsätze aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren als Eigenerklärung (gem. § 6a EU Nr. 2 lit. c Satz 1 VOB/A),

— gültige Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG und

— Bescheinigung in Steuersachen vom zuständigen Finanzamt über die zuverlässige Entrichtung von Steuern (gültig und nicht älter als 12 Monate),

— Nachweis (gültig und nicht älter als 12 Monate) über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung.

Ausländische Bewerber können an der Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn diese nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, indem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderen als der deutschen Sprache sind in Übersetzung vorzulegen.

Sofern als Bietergemeinschaft (ARGE) geboten wird, ist die Bereitschaft zum Abschluss einer ARGE-Versicherung durch die jeweiligen Versicherungen der ARGE-Partner mit dem Angebot einzureichen.

Soweit der Bieter/die Bietergemeinschaft gemäß § 6d EU VOB/A auf Kapazitäten Dritter (andere Unternehmen) zurückgreift (Eignungsleihe), sind die vorstehenden Angaben und Erklärungen auch von diesen vorzulegen.

Die geforderten Unterlagen sind bei Bietergemeinschaften für alle Mitglieder vorzulegen. Bei Der Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer sind die geforderten Unterlagen für den Bieter sowie für alle Unterauftragnehmer vorzulegen, wenn diese zum Nachweis der Eignung erforderlich sind.

Ausländische Bieter können an der Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn die nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist bzw. diese ausgestellt wurden, erstellt wurden. Bestätigungen in anderen als der deutschen Sprache sind in Übersetzung vorzulegen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

— Mit dem Angebot ist der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut einzureichen.

Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt.

Sofern die bestehende Berufshaftpflichtversicherung diese Deckungssummen nicht abdeckt, ist zudem eine schriftliche Bestätigung des Versicherungsgebers einzureichen, die Berufshaftpflicht im Auftragsfall auf die geforderten Höhen anzuheben, einzureichen. Der Abschluss der Versicherung mit vorgenannten Mindestdeckungssummen ist spätestens acht Tage nach Eingang des Inaussichtstellungsschreibens gemäß § 134 GWB und somit bei einer konkreteren Beauftragungsabsicht durch den Bestbietenden nachzuweisen.

Für Bewerber aus EU-Ländern, deren landestypische Versicherung eine Aufteilung in Personen- und Sachschäden nicht vorsieht, ist eine Versicherungshöhe von mind. [Betrag gelöscht] EUR pro Schadensfall zwingend nachzuweisen.

— Es ist eine Erklärung über den Teilumsatz des Bewerbers für den Leistungsbereich Schlüsselfertigbau/Komplettleistung in den letzten drei Geschäftsjahren (je Jahr; 2020, 2019, 2018) mit dem Angebot vorzulegen. Der durchschnittliche Jahresumsatz über die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, die angegebenen werden, muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR erreichen. Sofern in Bietergemeinschaft angeboten wird, muss die Jahresgesamtsumme aller Bieter der Gemeinschaft zusammen den genannten Mindestwert erreichen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

— Verweis auf Eintragung im Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) unter Angabe der Registriernummer oder

— mindestens drei Referenzen zu vergleichbaren Leistungen aus den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren (gem. § 6a EU Nr. 3 lit. a VOB/A),

— Zahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte der letzten drei Kalenderjahre als Eigenerklärung (gem. § 6a EU Nr. 3 lit. g VOB/A).

Die geforderten Unterlagen sind bei Bietergemeinschaften für alle Mitglieder vorzulegen. Bei Der Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer sind die geforderten Unterlagen für den Bieter sowie für alle Unterauftragnehmer vorzulegen, wenn diese zum Nachweis der Eignung erforderlich sind.

Ausländische Bieter können an der Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn die nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist bzw. diese ausgestellt wurden, erstellt wurden. Bestätigungen in anderen als der deutschen Sprache sind in Übersetzung vorzulegen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

— Der Bieter hat seinem Angebot mindestens drei Referenzen aus dem Bereich „Komplettleistung Holzbau/ Holzsystembau“ beizufügen. Als Referenzobjekt sind nur Holzbauten/Holzhybridbauten zugelassen. Die Referenzen sind mit Fertigstellung nicht älter als 5 Jahren zu benennen. Stichtag ist der 1.1.2016, als Fertigstellungstermin gilt der Termin der gebrauchsfertigen Übergabe des Objektes an den Eigentümer/Nutzer. Mit mindestens 1 Referenz muss folgende Erfahrung nachgewiesen werden:

— Vergleichbare Größe: Min 550 qm NRF sowie mind. 1,0 Mio. Euro Bausumme KG 300 & 400,

— Vergleichbare Bauaufgabe: Bildungsbau, Kitabau in Holzbau, Holzsystembau, sowie des vergleichbaren Energiestandards,

— Vergleichbares Leistungsbild: Erstellen der gesamten Ausführungs- und Werkstattplanung, Erstellen des Werkes inklusive aller Leistungen der KG300 inklusive Fundament, KG400 (Holzsystembau).

Zu den eingereichten Referenzprojekten ist jeweils ein Referenzschreiben bzw. eine Bestätigung des Auftraggebers unter Angaben bezüglich der Einhaltung von Kosten und Terminen beizufügen oder die vollständigen Kontaktdaten des Referenzgebers zu nennen.

— mit dem Angebot sind die jahresdurchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter der letzten 3 Kalenderjahre (je Jahr 2020, 2019, 2018), die dem Thema Holzbau, Holzsystembau zugeordnet werden können, anzugeben. Hiervon sind im Bereich Komplettleistung Holzbau/Holzsystembau/Planerische Leistung mindestens 3 Ingenieure oder Architekten sowie mindestens 12 Facharbeiter in der Bauausführung Holzbau im Durchschnitt der letzten 3 Jahre nachzuweisen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 2
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 03/09/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 02/11/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 03/09/2021
Ortszeit: 10:00
Ort:

An der Stadthausbrücke 1, 20355 Hamburg

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Bekanntmachung sowie die Vergabeunterlagen und die Fragen und Antworten finden Sie auf der Zentralen Veröffentlichungsplattform unter: http://www.hamburg.de/bauleistungen/.

Hinter dem Wort „Link Bieterportal“ sind im Bieterportal die Vergabeunterlagen für die hier ausgeschriebene Leistung zum Download kostenfrei hinterlegt.

Dort gelangen Sie auch in die elektronische Vergabe. Nach Anmeldung im Bieterportal können Sie Ihr Angebot rein elektronisch abgeben. Die Abgabe von Angeboten ist ausschließlich in elektronischer Form über den Bieterassistenten zugelassen.

Der mit dieser Bekanntmachung in Ziffer I.3) publizierte, direkte Link zu den Vergabeunterlagen ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung korrekt. Sofern sich Änderungen ergeben, wird er hingegen nicht aktualisiert. Die dann aktuellen Vergabeunterlagen sind somit im Änderungsfall nicht mehr über den Link aus dieser Ziffer I.3) erreichbar.

Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post oder E-Mail. Die Bekanntmachung sowie die „Fragen & Antworten“ während des Verfahrens finden Sie zudem auf der Homepage des Landesbetriebes SBH | Schulbau Hamburg unter: http://www.schulbau.hamburg/ausschreibungen/

Sofern Sie sich nicht im Bieterportal anmelden, erhalten Sie die „Fragen & Antworten“ im laufenden Verfahren nicht direkt per E-Mail und können Ihr Angebot nicht unterstützt durch den Bieterassistenten elektronisch einreichen.

Ein Versand der „Fragen & Antworten“ per E-Mail erfolgt nur dann automatisch aus der elektronischen Vergabe, sofern Sie als Bieter im Bieterportal registriert sind und als solcher angemeldet auf die Ausschreibung zugegriffen haben.

Zum Schutz aller mit der Leistungserbringung befassten Personen sowie der sich vor Ort aufhaltenden Personen vor den Risiken, die mit Covid-19 einhergehen können, wird auf das den Vergabeunterlagen beigefügte „Hinweisblatt: Handhabung von Bauablaufstörungen“ verwiesen.

Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.

Der zu schließende Vertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein.

Das Eröffnungsprotokoll steht allen am Verfahren beteiligten Bietern nach Öffnung der Angebote über den Bieterassistenten zum eigenen Download zur Verfügung. Sie finden die Datei im Register „Meine Angebote“ in der Spalte „Dokumente“.

Bieter, die aufgrund technischer Schwierigkeiten im Bearbeitungspunkt „Produkte/Leistungen“ des Bieterassistenten der eVergabe keine Angabe tätigen, werden in der Niederschrift aktuell lediglich namentlich, jedoch ohne Angabe der Angebotssumme, angegeben.

Die Vergabestelle weist darauf hin, dass dieses Vorgehen nicht zum Ausschluss des Angebots führt, sofern die Anforderungen des § 13 VOB/A erfüllt sind. Sofern im Rahmen der Angebotsabgabe ein bepreistes Preisblatt als Anlage in der eVergabe abgegeben wird, gilt das Angebot als form- und fristgerecht eingereicht.

Um die Transparenz des Verfahrens herzustellen, erhalten alle Bieter zeitnah nach der Submission eine Besondere Niederschrift, die Angaben über die fehlende Angebotssumme erhält, über die Bieterkommunikation der eVergabe. Diese besondere Niederschrift gilt daher zusätzlich zu dem im eVergabe-System bereitgestellten Öffnungsprotokoll.

Die Niederschrift wird Brutto- und Netto-Angebotssummen ausweisen.

Um die Vergleichbarkeit der Angebote zu gewährleisten, erfolgt die rechnerische Prüfung der Angebote unter Berücksichtigung des zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung gültigen Umsatzsteuersatzes. In diesem Zuge werden auch die ggf. unterschiedlichen Steuersätze, die den Angeboten zugrunde liegen, bereinigt.

Das „Merkblatt Umsatzsteuer vom 15. Januar 2021 für Werklieferungen und -Leistungen“, welches als Anlage in der eVergabe zur Verfügung steht, wird ergänzender Vertragsbestandteil.

Bei der Rechnungsstellung ist zu beachten, dass der Umsatzsteuersatz im Zeitpunkt der Ausführung des Umsatzes maßgebend ist. Steuerrechtlich ausgeführt wird der Umsatz mit der Vollendung des Werkes bzw. der Verschaffung der Verfügungsmacht, d. h. regelmäßig mit der Abnahme.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/07/2021