Los 10 Trockenbauarbeiten, Innendämmputz
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12101
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.thf-berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://pkm.conclude.com/thf-vs-btu
Abschnitt II: Gegenstand
Los 10 Trockenbauarbeiten, Innendämmputz
Im Zuge der Sanierung des gesamten Bauteils Kopfbau West incl. des Towers werden nachfolgend Trockenbauarbeiten ausgeschrieben.
Hier ist zusätzlicher Dämmschutz im Bereich der südseitigen Fensterbereiche auf Ebene 2-5 notwendig.
Flughafen Berlin Termpelhof (THF)
In der Ausführungsplanung wurde davon ausgegangen, dass der Dämmschutz im Bereich der südseitigen Fenster Ebene 2-5 ausreichend vorhanden ist. Im Zuge der detaillierten Bauteilöffnung und basierend auf den Neuerkenntnissen der erneut durchgeführten Wärmebrückenbetrachtung wurde ersichtlich, dass zusätzliche Wärmedämmung in den südseitigen Fensterbereichen im Bereich der Rahmen der Ebene 2-5 notwendig ist, um die Grenzwerte nach DIN einhalten zu können. In der Ebene 6 war ursprünglich vorgesehen, Dämmplatten umzusetzen. Im Zuge der Maßnahmen Ebene 2-5 hat der Auftragnehmer empfohlen, die gleiche Lösung in der Ebene 6 umzusetzen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Die Firma Baierl & Demmelhuber wurde im Rahmen eines EU-weiten Verfahrens gebunden. Sie ist geeignet, fähig und bereit, die Leistung auszuführen.
Im Zuge der Werk- und Montageplanung hat sich gezeigt, dass die Fa. Baierl & Demmelhuber die zusätzlichen Ausführungen der Wärmedämmung bauablaufbezogen gut integrieren kann. Eine Neuausschreibung der Leistung würde einen weiteren zeitlichen Verzug der notwendig werdenden Leistung bedeuten, die sich ebenfalls mit Mehrkosten im Projekt (u.a. Bauzeitverzögerungen durch Folgegewerke) auswirken würde.
Es würde zudem zu einem erhöhten Schnittstellen- und Koordinationsaufwand kommen.
Parallel wurde ein zweites Angebot über einen anderen Auftragnehmer abgefragt, welches allerdings zwecks mangelnder Wirtschaftlichkeit nicht weiter betrachtet wurde.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Innendämmputz
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Töging am Inn
NUTS-Code: DE214 Altötting
Postleitzahl: 84513
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung. Die Auftraggeberin beabsichtigt, einen Vertrag zu schließen. Der Vertrag wurde noch nicht geschlossen. Der Vertragsschluss soll voraussichtlich nach Ablauf von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, erfolgen. Unter der Nr. V.2.1) wurde das Datum der Absendung der Bekanntmachung eingetragen, da das Formular keine Eintragung von Daten in der Zukunft zulässt und eine Angabe zwingend erfolgen muss.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
§ 135 GWB (Unwirksamkeit):
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat; oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist;
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen; und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/