Steuerliche Beratungsleistung Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-312
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10719
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ibb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Steuerliche Beratungsleistung
Im Rahmen dieser Ausschreibung soll die Beratungsleistung zu allen Gebieten des deutschen Steuerrechts für Banken und Konzerne beschafft werden. Besondere Schwerpunkte bilden dabei die Themen Umsatzsteuer, Ertragssteuer (Gewerbe- und Körperschaftssteuer).
Investitionsbank Berlin
Bundesallee 210
10719 Berlin
Eine detaillierte Beschreibung der Leistungen entnehmen Sie bitte Anlage 01 Leistungsbeschreibung.
Bei Punktegleichstand entscheidet die Bewertung des Konzepts. Sollte auch hier Punktegleichstand herrschen, entscheidet die Bewertung des Preises, anschließend des Tagessatzes remote und zuletzt des Tagessatzes vor Ort. Sofern weiterhin Punktegleichstand herrscht entscheidet das Los (dokumentiert nach Vier-Augen-Prinzip).
Die Zuschlagskriterien und die Erläuterung der Bewertung entnehmen Sie bitte den Anlage 03 Bewerbungsbedingungen und Wertungskriterien sowie der Anlage 04 Bewertungsmaßstab.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung zur Eignung Wirt-124 EU P §§ 123, 124 GWB,
2. Korruptionsregisterauskunft: Die Vergabestelle wird von dem Unternehmen, das den Zuschlag erhalten soll, eine Erklärung zum Korruptionsregister abfordern und die Auskünfte entsprechend einholen. Mit Abgabe des Angebots erklärt das Unternehmen sein Einverständnis dazu. Eintragungen können zum Ausschluss führen,
3. Gewerbezentralregisterauskunft: Die Vergabestelle wird von dem Unternehmen, das den Zuschlag erhalten soll, eine Gewerbezentralregisterauskunft nach § 150a GewO einholen. Mit Abgabe des Angebots erklärt das Unternehmen sein Einverständnis dazu. Eintragungen können zum Ausschluss führen,
4. Bei Bietergemeinschaften und Einsatz von Subunternehmen s. Erläuterungen und Eigenerklärungen.
Diese Erklärungen sind zwingend von allen bietenden Unternehmen einzuhalten bzw. zu erbringen (also auch von Nachunternehmern oder Mitgliedern einer Bietergemeinschaft).
Soweit die Auftraggeberin Vordrucke stellt, sind diese zu verwenden. Formulare für die Erklärungen sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
Die folgenden Angaben werden den Bewerbern mit der Anlage 03 Bewerbungsbedingungen und Wertungskriterien ausgehändigt.
1. Umsatz:
Angaben der Umsätze des Bewerbers innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre (2018-2020). Für alle Geschäftsjahre werden je mindestens 300 T EUR brutto p.a. gefordert.
Ein Formular für die Erklärungen ist in den Vergabeunterlagen enthalten (s. Anlage 08 Eigenerklärung zu den Eignungskriterien).
2. Versicherungsschutz:
Es ist eine Erklärung über eine Vermögenshaftpflicht-, Betriebshaftpflicht- und Cyberversicherung beizufügen. Eine entsprechende Versicherung ist für die gesamte Laufzeit des Rahmenvertrags aufrecht zu erhalten.
Ein Formular für die Erklärung ist in den Vergabeunterlagen enthalten (s. Anlage 09 Eigenerklärung zu Versicherungen).
Die folgenden Angaben werden den Bewerbern mit den Anlagen 03 „Bewerbungsbedingungen und Wertungskriterien“ ausgehändigt.
1. Referenzen:
Angaben von mindestens 3 Referenzen innerhalb der letzten 3 Jahre (gerechnet ab Veröffentlichungsdatum dieser Bekanntmachung), die nach Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Vergleichbar sind Referenzenprojekte, bei denen steuerliche Beratungen von Banken (davon mind. eine öffentlich-rechtlich) im deutschen Raum erbracht wurde.
2. Festangestellte:
Nachzuweisen ist durch Vorlage entsprechender Lebensläufe (max. je 1 DIN A4-Seite), dass innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre (2018-2020) mindestens 5 Festangestellte ununterbrochen beschäftigt wurden, die Erfahrungen in allen Gebieten des deutschen Steuerrechts für Banken und Konzerne haben. Die Steuer-Fachgebiete können hierbei auf die unterschiedlichen Personen aufgeteilt sein. Mindestens eine der Personen hat Erfahrungen in den Gebieten der Umsatzsteuer, Ertragssteuer (Gewerbe- und Körperschaftssteuer). Aus den Angaben muss hervorgehen, dass der/die Hauptansprechpartner/in der deutschen Sprache in Wort und Schrift fließend mächtig ist/sind.
Ein Formular für die Erklärungen ist in den Vergabeunterlagen enthalten (s. Anlage 08 Eigenerklärung zu den Eignungskriterien).
Die Erbringung der Dienstleistung ist Steuerberatern vorbehalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Angebote sowie Verfahrenskorrespondenz sind ausschließlich in deutscher Sprache zulässig.
(2) Die Verfahrenskommunikation wird ausschließlich elektronisch über den Kommunikationsbereich des Deutschen Vergabeportals abgewickelt.
(3) Zur Ausschreibung sind ergänzende Informationen und Formulare (Vergabeunterlagen) vorhanden. Diese sind bei der Erstellung der Angebote unbedingt zu beachten bzw. zu verwenden. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf dem Deutschen Vergabeportal zum Download bereit. Für die Bieterkommunikation sowie für die Abgabe von Angeboten ist die kostenfreie Registrierung auf dem Deutschen Vergabeportal (https://www.dtvp.de/Center/) unter Angabe des korrekten Unternehmensnamens erforderlich. Es ist sicherzustellen, dass Posteingänge über die angegebene Emailadresse regelmäßig abgerufen bzw. überwacht werden.
(4) Die zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen sind vertraulich zu behandeln. Deren Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne Genehmigung der Vergabestelle unzulässig.
(5) Die zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen sind durch die Interessenten umgehend auf Vollständigkeit, Widerspruchsfreiheit und eventuelle Unklarheiten hin zu prüfen. Fragen und Anmerkungen von interessierten Unternehmen sind unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 16.8.2021 und ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Deutschen Vergabeportals zu stellen (durch Hinterlassen von Nachrichten im Projektraum).
Die Vergabestelle wird die Fragen und die Antworten darauf in anonymisierter Form allen Interessenten zur Verfügung stellen (ebenfalls über den Kommunikationsbereich des Deutschen Vergabeportals als Nachrichten der Vergabestelle). Die Interessenten werden über das Einstellen neuer Nachrichten der IBB im Projektraum per E-Mail informiert. Die von der Vergabestelle derart bereitgestellten Antworten werden Bestandteil der Vergabeunterlagen. Auf Beantwortung verspätet eingegangener Fragen besteht kein Anspruch.
(6) Die Beteiligung am Verfahren (u. a. Erstellung von Angeboten) erfolgt auf Kosten der interessierten Unternehmen. Aufwendungen, die den interessierten Unternehmen entstehen, werden nicht erstattet.
(7) Die Angebote sind spätestens bis zum 23.8.2021, 10.00 Uhr, elektronisch über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte beachten Sie, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen ausgefüllt im Projektraum hochladen. Es ist sicherzustellen, dass nur gängige Dateiformate (xls, doc bzw. pdf) verwendet werden.
Achtung: Eine elektronische Einreichung von Angeboten ist nur möglich, wenn sich das Unternehmen vor dem Ende der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung registriert hat!
(8) Zur Abgabe eines elektronischen Angebots müssen Sie die Clientsoftware (Cosinex-Bietertool mit Java-Software) von dem Deutschen Vergabeportal auf Ihren Rechner herunterladen. Bitte beachten Sie die im Cosinex-Bietertool unter dem Reiter „Abgabe“ gemachten Hinweise zum Vorgehen bei elektronischer Angebotsabgabe.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRXRMCL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer
Auf § 160 Absatz 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird hiermit hingewiesen. Der Nachprüfungsantrag ist danach unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.